Eltern als fahrlässige Schulweg-Gefährder:
Kinder mit Fahrrädern ohne Licht unterwegs

4503 - Schulweg Radfahrer

Kinder mit Rad auf dem Schulweg: Auch mit Licht schon nicht ungefährlich. Ohne Licht und ohne Warnweste sind sie nur schwer zu erkennen und ständig in Gefahr.

(fwu – 19.11.14) Ob an der Leimener Turmschule oder an anderen Schulen, überall sieht man morgens Kinder mit Fahrrädern zur Schule fahren, bei denen das Licht nicht an ist und/oder nicht funktioniert. Eine Signalweste wird natürlich ebenfalls von niemanden getragen. Ob das zu auffällig wäre? Tatsache ist: die fahrradfahrenden Kinder sind nur schwer zu erkennen, besonders wenn sie wie bei der Leimener Turmschule aus allen Himmelsrichtungen kommen und überall im verkehrsberuhigten Bereich radeln. Sie sind auf dem Fahrrad nicht höher als parkende Autos und ohne Licht und Warnweste stark gefährdet.

Soll man den sechs bis zehnjährigen Kindern (Bereich der Turmschule Leimen) die Schuld daran geben? Wohl kaum! Ihnen fehlt die Einsicht und sie können die Gefährlichkeit ihres Handelns nicht überblicken. Aber ihre Eltern können es! Die Eltern, die ihre Kinder mit nicht verkehrssicherem Fahrrädern zur Schule fahren lassen, gefährden diese.

Unglaublich, aber diese Eltern gefährden ihre eigenen Kinder mehr, als es die vielbeklagten Autos im Verkehrsberuhigten Bereich tun!

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In Heidelberg werden Fahrradfahrer gezielt auf die Funktionsfähigkeit des Lichtes hin kontrolliert. Wer ohne Licht fährt, dem wird von der Polizei die Luft abgelassen und er/sie darf sein Fahrrad nach Hause schieben. Das will man bei Kindern so natürlich nicht machen. Sie hätten dafür kein Verständnis und würden die Polizei nicht mehr als Freund und Helfer wahrnehmen. Wie aber bekommt man die Eltern dazu, ihrer Fürsorgepflicht auch in diesem Punkte nachzukommen und dafür zu sorgen, dass ihre Kinder mit verkehrssicheren Rädern fahren und das Licht auch anmachen?

Normalerweise gibt es für festgestellte Verkehrsordnungswidrigkeiten ein „Knöllchen“.  Für noch nicht schuldfähige Kinder unter 14 Jahren kommt das nicht infrage. Aber sie kennen sicher das Schild, das an vielen Baustellen hängt: “Eltern haften für ihre Kinder“. Das sollte auch in diesen Fällen gelten.

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