Entlastung bei niedrigem Einkommen: Wohngeld-Plus für Haushalte
(rnk – 8.9.23) Hohe Wohnkosten und die aktuell stark gestiegene Inflationsrate belasten viele Haushalte mit niedrigen Einkommen im Rhein-Neckar-Kreis. Das Wohngeld, das den Betroffenen durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zur Verfügung gestellt wird, reichte zur Deckung der Kosten häufig nicht aus.
Wie die Wohngeldstelle im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mitteilt, hat sich mit der Wohngeldreform, dem sogenannten „Wohngeld-Plus“, auf das bundesweit 4,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger in zwei Millionen Haushalten Anspruch haben, die Situation für viele Kreisbewohnerinnen und Kreisbewohner seit dem 1. Januar 2023 spürbar verbessert. Die Höhe des Wohngeldes verdoppelt sich für die bisher Beziehenden von durchschnittlich 180 Euro auf 370 Euro im Monat. Das Wohngeld-Plus entlastet außerdem bei den Heizkosten und mildert die für den Klimaschutz notwendigen Belastungen einer Sanierung. Die Wohngeldstelle im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bietet vor Ort oder telefonisch unter 06221/522-1545 kostenfreie, individuelle Beratungen. Anträge auf Wohngeld-Plus können über die Homepage gestellt werden.
Anspruch auf Wohngeld-Plus haben Rentnerinnen und Rentner, Familien, Studierende, Auszubildende, Alleinerziehende und generell Menschen mit niedrigen Einkommen. Auch Eigentümer von Wohnraum können durch das Wohngeld-Plus entlastet werden. Ob Anspruch auf Wohngeld-Plus besteht, lässt sich über den Wohngeld-Rechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ermitteln.
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