Entscheidungen des Sandhäuser Gemeinderates – Notstrom für Feuerwehr
(mbr – 13.7.24) Langanhaltende und flächendeckende Stromausfälle, sogenannte Blackouts, wirken sich auf nahezu alle Bereiche des öffentlichen Lebens aus und können sich rasch zu einer nationalen Katastrophe entwickeln. „Den Behörden des Landes wie auch den Kommunen obliegt daher die Aufgabe, sich auf solche Fälle mit geeigneten Maßnahmen vorzubereiten“, heißt es in der Vorlage des Gemeinderats, der sich einstimmig für die Inbetriebnahme einer Netzersatzanlage im Feuerwehrhaus entschied.
Die Firma E.G.I. Elektro GmbH aus Heidelberg wird für knapp 196.000 Euro damit beauftragt, ein Stromaggregat in Gebäude in der Heidenäckerstraße 38 zu installieren. „Die Feuerwehr ist uns etwas wert. Es ist äußerst wichtig, dass wir sie mobil halten“, sagte Uwe Herzog (CDU). Zustimmung signalisierte auch die SPD: „Wir sehen den Bedarf und die Notwendigkeit“, sagte Thorsten Krämer. Die Mehrkosten trage man gerne, meinte Volker Liebetrau (FDP), weil die tatsächlichen Kosten die veranschlagten Kosten überstiegen. Den Risiken eines Blackouts müsse man begegnen, betonte Ralf Lauterbach (GAL) und ließ wie alle Redner kein Zweifel an der Alternativlosigkeit für das Vorhaben.
Die Gemeinde Sandhausen hat beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Amt für Feuerwehr und Katastrophenschutz – erfolgreich einen Zuschuss in Höhe von etwas mehr als 35.000 Euro beantragt.
Bebauungspläne aufgehoben
Um im Gebiet „Am Leimbachring“ eine Nachverdichtung zu ermöglichen und um Rechtssicherheit zu erlangen, folgte der Rat einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung, den Bebauungsplan „Änderung des Bebauungsplans „Entenfluß-Kantel“ vom 27.10.62“ in der Fassung vom 05.10.1967 ebenso aufzuheben wie den Bebauungsplan „Kantel, Riegel usw.“ Der Rat entschied ferner, die jeweilige vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Informationsveranstaltung durchzuführen.
Tatsächlich erstreckt sich der Geltungsbereich besagten Bebauungsplans auf lediglich vier Gebäude. Insgesamt spreche nichts gegen Bauvorhaben, welche die Errichtung eines zweiten Vollgeschosses zum Ziel haben, zumal die umliegenden Gebäude zumeist zweistöckig seien, hieß es.
Gemeinderäte können verpflichtet werden
Der Gemeinderat stellte darüber hinaus einstimmig fest, dass es keine Hinderungsgründe gibt, die der Verpflichtung der am 9. Juni 2024 neu gewählten Gemeinderäte entgegenstehen.
Es ergibt sich folgende Sitzverteilung:
- CDU: 9 Sitze
- SPD: 6 Sitze
- GAL: 4 Sitze
- FDP: 3 Sitze
Gewählte Bewerberinnen und Bewerber:
CDU:
- Herzog, Uwe
- Köllner, Peter
- Köhler, Anna Maria
- Albrecht, Lars
- Heidinger, Nicole
- Schneider, Gerd
- Herzog, Michael
- Dietz, Jonas
- Schimek, Christian
SPD:
- Rösch, Xenia
- Rüttinger, Jürgen
- Krämer, Thorsten
- Scheid, Jonas
- Dr. Müller, Irina
- Konowalczyk, Moritz
GAL:
- Weiß, Petra
- Weiß, Philip
- Würzer, Beate
- Öfele, Lukas
FDP:
- Diem, Georg
- Seeger, Heidi
- Liebetrau, Volker
Kurz-URL: https://leimenblog.de/?p=180910