Entscheidungen in der Sitzung des Kreistags am 4. April 2017
Aus dem Kreistag – kurz und bündig – folgende Entscheidungen wurden getroffen:
- Für das Ausscheiden der Kreisräte Hans-Dieter Weis, Dielheim, Horst Althoff, Neckarbischofsheim und Hans-Ullrich Skerl, Weinheim, liegen wichtige Gründe im Sinne des $ 12 Abs, 1 Landkreisordnung vor.
- Der Kreistag nahm zur Kenntnis, dass für den verstorbenen Kreisrat Wolfgang Zahner Herr Rolf Sauer, Ilvesheim, für den ausscheidenden Kreisrat Hans-Dieter Weis Herr Klaus Jacobsen, Mühlhausen, für den ausscheidenden Kreisrat Horst Althoff Herr Jens Geiß, Oftersheim, sowie für den ausscheidenden Kreisrat Hans Ulrich Sckerl Herr Dr. Andreas Marg, Weinheim, in den Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises nachrücken.
- Die Ausschüsse des Kreistags wurden durch das Ausscheiden und das Nachrücken von Kreisräten neu gebildet.
- Für die ausscheidenden Kreisräte mussten die Aufsichtsräte nachbesetzt werden. Neuer Aufsichtsrat der AVR Kommunal GmbH und der AVR Umweltservice GmbH wurde Frank Werner und neuer Aufsichtsrat bei der Stift Sunnisheim GmbH Wolfgang Jürriens.
- Folgende Resolution zum Kartellverfahren Holzvermarktung wurde beschlossen:
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Der Kreistag wendet sich gegen die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 15.03.2017. Vor dem Hintergrund der Neuregelungen des BWaldG wird die Bedeutung der Wälder unter dem Aspekt der Daseinsvorsorge in der Bewertung vernachlässigt. Mit Umsetzung des OLG Beschlusses wäre die Einheitlichkeit in den Forststrukturen sowie in der Bewirtschaftung der Wälder nach anerkannt hohen Standards im Sinne ihrer Multifunktionalität (Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktion) nicht mehr sichergestellt.
Im Hinblick auf die daraus resultierenden, gravierenden Folgewirkungen für die Forstverwaltung im Land unterstützt der Kreistag die Haltung des MLR, wonach die Landesregierung beim BGH zwingend Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des OLG Düsseldorf einlegen soll, um abschließende Rechtssicherheit zu erzielen, und fordert das Land auf, diese Option zu ziehen.
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Der Kreistag begrüßt die grundsätzliche Verständigung der Kommunalen Landesverbände (KLV) mit dem MLR vom 24.03.2017, wonach die Eckpunkte für notwendige Anpassungen in der Forstverwaltung gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet und damit eine für alle Waldbesitzarten zukunftsfähige und tragfähige Lösung aus einem Guss geschaffen wird. In diesem Zusammenhang sind die organisatorischen, personellen und finanziellen Auswirkungen auf die Landkreise angemessen zu berücksichtigen.
- Die Änderungen der Satzung des Rhein-Neckar-Kreises über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit wurden in der Fassung des als Anlage 1 beigefügten Entwurfs beschlossen. Die Entschädigung wurde etwas erhöht. Die Steigerung beträgt für das Jahr 2017 ca. 1.760,00 €.
- Die Schlussabrechnung für den Neubau der Martinsschule in Ladenburg wurde mit Gesamtkosten von 28.552.326,24 € anerkannt.
- Der Veräußerung des Gebäudes Weinheim, Stettiner Straße, an die Stadt Weinheim zum Kaufpreis von 3.000.000 € wurde zugestimmt.
- Die Änderung des Gesellschaftsvertrags der AVR Energie GmbH wurde beschlossen und der Vereinbarung bzgl. der Geschäftsführerbestellung wird zugestimmt. Der Landrat wurde legitimiert, in der Gesellschafterversammlung der AVR UmweltService GmbH der Vereinbarung zuzustimmen. Die Benennung des kaufmännischen Geschäftsführers/Sprechers wird dem Aufsichtsrat der AVR UmweltService GmbH übertragen.
- Die formellen Voraussetzungen für den Bau der Biovergärungsanlage und der Biogasanlage wurden beschlossen:
- Den Ergebnissen des Ausschreibungsverfahrens werden zur Kenntnis genommen und dem Beteiligungskaufvertrag wurde zugestimmt
- Die Änderung des Gesellschaftsvertrags wurde beschlossen.
- Der 1. Nachtrag zum Kooperationsvertrag zwischen dem Rhein-Neckar-Kreis und der AVR BioTerra GmbH & Co. KG wurde beschlossen
- Der Vereinbarung bzgl. der Prokuristenbestellung auf Ebene der AVR BioTerra GmbH & Co. KG wurde zugestimmt, die Benennung von Herrn Jochen Schütz zum Prokuristen bestätigt und die Benennung der Prokuristen auf die AVR UmweltService Verwaltungs GmbH übertragen. Auf die abgedruckte Stellungnahme zu diesem Tagesordnungspunkt wird besonders hingewiesen.
- Den Änderungen in der Verbandssatzung des Zweckverbandes High-Speed-Netz Rhein-Neckar wurde zugestimmt.
Bruno Sauerzapf
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