Erster „Grüner Pfeil“ in Leimen – Rechtsabbiegen auch bei „Rot“ erlaubt

(mu 16.03.2023) Aus der DDR konnte er sich in das vereinte Deutschland retten: der „Grüne Pfeil“. In zahlreichen Städten erleichtert er bereits den Verkehrsfluss, nun gibt es das Schild mit dem grünen Pfeil auf schwarzem Grund auch in Leimen. Angebracht wurde der kleine Pfeil an der Ecke Römerstraße / Hirtenwiesenstraße und bietet nun dort unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, rechts abzubiegen, auch wenn die Ampel Rot zeigt.

Dabei ist folgende Regel zu beachten: Der Grünpfeil erlaubt es, nach vorherigem Anhalten, bei Rot vorsichtig nach rechts abzubiegen. Er bedeutet aber nicht automatisch freie Fahrt. Sie dürfen andere Verkehrsbeteiligte beim Abbiegen weder gefährden noch behindern.

Bitte beachten Sie aber auch, dass ein Abbiegen am Grünpfeil nicht verpflichtend ist. Bleibt jemand trotz Grünpfeil an der roten Ampel stehen, stellt dies kein Verkehrshindernis dar. Das Abbiegen ist erlaubt, aber nicht vorgeschrieben! Das Verkehrsschild ist in seiner Bedeutung auch nicht mit dem Ampelsignal „Grüner Pfeil“ zu verwechseln.

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