Es ist WINTER und so soll es auch noch bis zum Wochenende bleiben!
(fwu – 17.1.13 / Satire) Sehr zum Erstaunen vieler ZeitgenossInnen und Zeitgenossen, ganz plötzlich und natürlich vollkommen unerwartet, ist die mental nahezu verdrängte Jahreszeit „Winter“ eingekehrt. Dies äußerst sich durch „arktische“ Temperaturen um den Gefrierpunkt und den sogenannten Schneefall. Das ist dies weiße Zeug, daß vom Himmel fällt und sogar auf dem Boden liegenbleibt. Erste Selbstversuche der überraschten Bevölkerung haben ergeben, daß der Boden dadurch rutschig wird. Der versuchsbedingte Sachschaden liegt laut Polizei im gut sechsstelligen Bereich.
Hier müssen wir nun ein deutliches „mea culpa“ einfügen. Wir hatten im Vorfeld des Wintereinbruchs nicht auf die vorliegende AMTLICHE (UN)-WETTERWARUNG hingewiesen. Möglicherweise hätte ein rechtzeitige WARUNUNG unvorsichtige Mitmenschen ja davon abgehalten, sich den Schrecknissen der NATUR auszusetzen. Wobei der semantische Weg von „NATUR“ zu „natürlich“ nicht so weit ist und daher die Frage erlaubt ist, ob eine moderne Zivilisation sich einfach so mit der behaupteten „Natürlichkeit“ dieser winterlichen Vorgänge abfinden muss. Kann man denn da wirklich nichts machen? Immerhin war ja grundsätzlich vorhergesagt, daß es immer WÄRMER werden soll. Momentan hätten viele wohl nichts dagegen. Daran müssen wir also noch arbeiten.
Doch kommen wir zu den unmittelbaren Auswirkungen der gegenwärtigen Schneekrise. Hausbesitzer und/oder Verantwortlich müssen jetzt FRÜH raus! Laut Streusatzung müssen die Gehwege werktags bis 7.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein! Falls um 5 nach sieben ein mit Sommerschuhen Bewaffneter und völlig von der abenteuerlichen und unvorhersehbaren Glätte überraschter Mensch auf IHREM noch nicht gestreuten Bürgersteigstück ausrutschen und sich die Haxe brechen, könnten SIE ggf. mit Aussicht auf ERFOLG verklagt werden! Kein Spaß!
Selbstverständlich sollten Sie dieser Tage also vorsorglich darauf verzichten, zur Arbeit zu gehen. Denn: „Wenn nach diesem Zeitpunkt (7 Uhr!!) Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21.00 Uhr.“ (Streusatzung Leimen). Also beobachten und RÄUMEN. Immer, ständig und sofort. Sollten Sie auf die Idee kommen, SALZ zu verwenden … VORSICHT! DAS ist verboten. „Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden“ (ebenda).
Ein investigativer Rundgang durch die Supermärkte und anderen Verkaufsstellen zeigt allerdings, daß dort nur SALZ, aber keine echte Asche angeboten wird. Ein echtes Dilemma also. Wie meist im Leben sind Leute mit Asche einfach im Vorteil.
In diesem Sinne: Immer schön vorsichtig und genießen Sie den Winter!
p.s.: Deutscher Wetterdienst – Warnlagebericht <hier>
Nachtrag – Polizeimeldung vom 17.1.13
PD Heidelberg; Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis; wieder zahlreiche witterungsbedingte Verkehrsunfälle
Insgesamt 42 Unfälle; vier Personen leicht verletzt; insgesamt ca. 139.000 Euro Sachschaden
Auch in der vergangenen Nacht ereigneten sich wieder eine Vielzahl von Verkehrsunfällen infolge der winterlichen Wetterlage. Vier Leichtverletzte und ein Gesamtschaden von etwa 139.000 Euro sind die Bilanz von insgesamt 42 Unfällen in der Zeit zwischen Mittwochabend und Donnerstagmorgen. Schwerpunkte der Unfallserie waren Heidelberg und Wiesloch, wo insgesamt 21 Unfälle gemeldet worden waren.
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