Fahrradfahren im Wald nur auf Fahrwegen breiter als 2 m erlaubt
Wald ist Lebensraum, Arbeitsplatz und Erholungsraum. Damit es nicht zu Konflikten zwischen den unterschiedlichen Nutzergruppen kommt, sind einige Regeln notwendig. So ist Fahrradfahren nur auf breiten, befestigten Wegen erlaubt. Die gesetzlichen Regelungen sind eindeutig: Fahrradfahren ist im Wald nur auf Wegen erlaubt, die breiter als 2 Meter sind. So sollen gefährliche Begegnungen zwischen Spaziergängern und Fahrradfahrern auf schmalen Waldwegen ausgeschlossen werden.
Wird im Waldbestand gefahren, leidet darunter auch die Tierwelt. Rehe, Füchse und Co. sind zwar an Spaziergänger auf den Wegen gewöhnt und lassen sich davon im Regelfall auch nicht stören. Werden Sie jedoch im Waldbestand aufgeschreckt, geraten sie in Panik und flüchten verstört über weite Strecken. Das kostet die Tiere Energie, erhöht aber auch das Risiko von Wildunfällen, wenn die Tiere panisch über die Straße flüchten.
Wer unbedingt auf schmalen Wegen mit dem Fahrrad fahren will, für den gibt es extra ausgewiesene Singletrails, z.B. am Königsstuhl in Heidelberg.
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