„Fasching – die 5. Jahreszeit“ – Polizeipräsident Köber stellt Sicherheitskonzept vor

(pp – 2.2.16) Unter dem Motto  „Fasching – die 5. Jahreszeit – damit alle unbeschwert feiern können“ stellte Polizeipräsident Thomas Köber am Montagnachmittag das Sicherheitskonzept des Polizeipräsidiums Mannheim zur Bewältigung aller Einsatzlagen im Zusammenhang mit der Hochzeit der närrischen Tage von „Altweiberfasching“ bis Faschingsdienstag, der Öffentlichkeit vor.

Neben der Erhöhung der sichtbaren und verdeckten polizeilichen Präsenz, wird während des Straßenfaschings in Mannheim auch eine
mobile Videoüberwachung zum Einsatz kommen. Sowohl die objektive Sicherheitslage als auch subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen soll sich dadurch verbessern.

Unter anderem wurde eine große Plakat- und Flyeraktion ins Leben gerufen. Die Plakate werden überall in der Region zu sehen sein. Insbesondere an Bussen und Bahnen, aber auch in den Flüchtlingsunterkünften werden sie ausgehängt. Bei Umzügen oder auch auf der Straßenfastnacht werden bis zum Ende der Kampagne rund 2000 Flyer an Passanten und Flüchtlinge verteilt, um über Faschingsbräuche zu informieren und Missverständnisse vorzubeugen. Plakate und Flyer sind in vier Sprachen verfasst: Deutsch, Englisch, Französisch und Arabisch.


Fasching – Polizei warnt vor Taschendieben und K.O.-Tropfen – Wertsachen und offene Getränke im Auge behalten, keine Getränke von Fremden annehmen

Taschendiebe nutzen gerne Menschenansammlung, wie zum Beispiel Faschingsveranstaltungen, um Wertsachen zu stehlen. Auf Partys, in Diskotheken oder Lokalen kommt es zudem immer wieder vor, dass Besuchern K.O.-Tropfen ins Glas geschüttet werden. Ziel der Täter ist, ihre Opfer willen- und wehrlos zu machen, um sie auszurauben oder sich an ihnen zu vergehen. Betroffen sind nicht nur Frauen, sondern auch Männer. Doch mit den Tipps der Polizei kann jeder vorbeugen und die närrische Zeit genießen.

„Taschendiebe gehen zumeist arbeitsteilig in Teams von mehreren Personen vor. Einer oder mehrere Täter lenken das Opfer ab, ein anderer greift zu und entwendet die Wertsachen, zum Beispiel Geldbörsen oder Smartphones“, weiß Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Das Repertoire der Taschendiebe ist äußerst umfangreich, fast täglich werden neue Tricks bekannt. Insbesondere das Gedränge bei Veranstaltungen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln machen sich Diebe zunutze, um zuzuschlagen. Die Aufklärungsquote ist gering, da die Tat von den Opfern häufig nicht gleich bemerkt wird.

Tipps der Polizei zum Schutz vor Taschendieben:

– Nehmen Sie nur so viel Bargeld mit, wie Sie tatsächlich benötigen.
– Tragen Sie Geld und Zahlungskarten sowie Papiere immer in verschiedenen verschlossenen Innentaschen der Kleidung möglichst dicht am Körper.
– Tragen Sie Ihre Hand- oder Umhängetasche immer mit der Verschlussseite zum Körper.
– Halten Sie Ihre mitgeführte Tasche stets geschlossen.
– Lassen Sie Ihre Handtasche oder Jacke niemals unbeaufsichtigt.


K.O.-Tropfen: Gefahr aus dem Glas

K.O.-Tropfen werden zumeist auf Partys oder in Diskotheken in die offenen Getränke der Opfer verabreicht. Deshalb muss aber niemand auf das Feiern in größerer Runde verzichten: „Man kann sich schützen, indem man seine Getränke grundsätzlich selber bestellt, entgegennimmt und immer im Blick behält. Offene Getränke von Fremden sollte man ablehnen“ rät Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Wer sich nach einem Getränk unwohl fühlt und zudem unerklärliche motorische oder psychische Auffälligkeiten spürt, sollte auf keinen Fall allein bleiben.Nicht nur um die Täter fernzuhalten, sondern auch, weil man ärztliche Hilfe benötigen könnte.

Am besten ist es, Freunde, oder das Personal, um Hilfe zu bitten. Klingen die Beschwerden nicht ab, oder verschlimmern sich sogar, sollte ein Notarzt gerufen werden. Wichtig  ist, schnell zu handeln, denn manche Mittel, die als K.O.-Tropfen eingesetzt werden, sind schon wenige Stunden nach der Einnahme nicht mehr in Blut und Urin nachweisbar. Außerdem sollten Opfer Anzeige bei der Polizei erstatten.

„Das Verabreichen von K.O.-Tropfen kann verschiedene Straftatbestände erfüllen, z.B. gefährliche Körperverletzung oder Verstöße gegen das Betäubungs- bzw. Arzneimittelgesetz. Nur mit Hilfe einer Anzeige ist es möglich, Täter zu ermitteln und mögliche weitere Opfer vor Schaden zu bewahren“, betont Klotter.

Tipps der Polizei zum Schutz vor K.O.-Tropfen:

– Getränke bei der Bedienung bestellen und selbst entgegennehmen.
– Von Unbekannten keine offenen Getränke annehmen.
– Offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen.
– Bei Übelkeit Hilfe beim Personal suchen.
– Freundinnen und Freunde achten aufeinander und lassen ihre Getränke nicht aus den Augen.
– Freundinnen und Freunde holen im Ernstfall sofort ärztliche Hilfe für das Opfer und verständigen das Personal.

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