FDP-Kreistagsfraktion: Rasche Hilfe für Kommunen lässt auf sich warten
(pm – 14.8.24) In der letzten Sitzung des Kreistages standen die Jahresabschlüsse des Rhein-Neckar-Kreises, des Eigenbetriebes Bau und Vermögen und Informationstechnik sowie der Ulnerschen Stiftung auf der Tagesordnung. Die FDP-Kreistagsfraktion stimmte den Beschlussvorschlägen jeweils zu. FDP-Kreisrat Dietrich Herold führte insbesondere mit Blick auf die seit Jahren festzustellende unzureichende Finanzausstattung der Kommunen u.a. Folgendes aus:
„Die Finanzausstattung der Landkreise und der Kommunen hinkt seit Jahren den Kostensteigerungen hinterher. Ständig gibt es zusätzliche Aufgaben, die altangestammten nehmen an Umfang und Intensität zu.
Die Kommunen und Landkreise befinden sich seit langem in einer Art Teufelskreis. Vor drei Jahren haben aus solchem Grund die Stadt Pirmasens und der Landkreis Kaiserslautern Verfassungsbeschwerde eingelegt. Auf Rettung aus Karlsruhe warten sie noch immer. Man darf gespannt sein, ob das bekannte und bewährte „Bestellerprinzip“ bestätigt oder aufgehoben wird. Verwässert ist es ja schon lange, denn vieles, was Bund oder Land bei den Kommunen und Kreisen bestellen, wird diesen nur unzureichend bezahlt.
Die chronische mangelhafte Finanzausstattung führt zu chronischem Kreditbedarf. Und dies ist nur ein Teil des Dilemmas. Die Kreise haben die Kreisumlage als Finanzierungsinstrument. Doch gibt es für die Gemeinden eine „Erdrosselungsgrenze“? Sind die Gemeinden verpflichtet, unabhängig von ihrer Leistungsfähigkeit das zu geben, was der Kreis – rechtlich zulässiger Weise – fordert?
Das beschriebene Dilemma kann nur vom Bundesverfassungsgericht durch ein Verbot des Wegdrückens von Lasten auf die Kommunen gelöst werden.
Geschieht nichts, wird der grundgesetzlich garantierten Selbstverwaltung der Kommunen das Kreuz gebrochen.
Was wir brauchen und vom Bundesverfassungsgericht erhoffen, ist eine Verpflichtung von Bund und Ländern zur Neuregelung der Finanzierung kommunaler Pflichtaufgaben, etwa durch einen ausreichend hohen Anteil an den Gemeinschaftssteuern, d.h. Bestätigung des Prinzips „Wer bestellt, bezahlt“. Da wir uns leider nicht darauf verlassen können und wollen, dass eine solche Entscheidung bald kommt, müssen wir versuchen, uns wenigstens ein wenig selbst zu helfen. Die FDP-Fraktion hat sich damit bereits befasst und wird hierzu Vorschläge für die Haushaltsberatungen einbringen. Die Liste enthält sieben Punkte und ist nach oben noch offen.“
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