FDP: Sanierung der Kreisstraße zwischen Nußloch und Maisbach überfällig
(fdp – 27.2.14) Vor fast genau zwei Jahren – am 20. März 2012 – befasste sich der Kreistagsausschuss für Umwelt und Technik in öffentlicher Sitzung mit der Sanierung der K 4157 zwischen Nußloch und Maisbach. Dazu hatte das Landratsamt vier Entscheidungsvarianten vorgelegt. Diese sehen die Erneuerung der vorhandenen Fahrbahndecke vor (Var.1), den verkehrsgerechten Ausbau mit „angepassten Entwurfsparametern“ (Var.2), den Ausbau gemäß „den Richtlinien für die Anlage von Straßen“ (Var.3) und schließlich die punktuelle Sanierung der Fahrbahn und Verbesserung der Entwässerung (Var.4). Die Kosten waren seinerzeit mit 330 T€ (1), 1.415 T€ (2), 12.620 T€ (3) und 840 T€ (4) angegeben worden, wobei es Fördermittel für die Varianten 2 und 3 geben sollte.
Die Haltbarkeitsdauer wurde für die Varianten 1 und 4 mit je zehn Jahren, diejenige für die Varianten 2 und 3 mit je 30 Jahren beziffert. Auf Nachfrage hieß es, dass die Haltbarkeit aber realistisch eher mehr als zehn bzw. weniger als dreißig Jahre betragen werde. Landrat Stefan Dallinger sprach sich für die Variante 2 aus und bezeichnete die Varianten 1 und 4 seiner Entscheidungsvorlage als „nicht ernsthaft“ in Betracht kommend. Nach sorgfältiger Abwägung beschloss der Ausschuss mit 16 zu 11 Stimmen die Sanierung nach Variante 1. Dieser gegen die Stimmen der CDU und des Landrats gefasste Mehrheitsbeschluss wurde jedoch nicht umgesetzt, und in den vergangenen zwei Jahren wurde der Straßenzustand auch nicht besser.
Die FDP-Kreistagsfraktion hat am 21. Februar im Beisein vom Nußlocher Gemeinderat Ralf Baumeister den Straßenabschnitt besichtigt. Der bereits im Jahr 2012 bestandene Handlungsbedarf besteht heute mehr denn je. Die FDP im Kreistag wird sich wie vor zwei Jahren für eine verkehrsgerechte und kostengünstige Sanierung der K 4157 zwischen Nußloch und Maisbach einsetzen. Für die Liberalen kommt kein Totalausbau mit der Folge einer „Rennstrecke“ und verstärktem Verkehrsaufkommen in Betracht, vielmehr eine sichere, ordentlich entwässerte und an den Banketten befestigte Straße.
Das Landratsamt wird dem Ausschuss überarbeitete Gestaltungsvarianten zur Entscheidung vorzulegen haben, die realisierbar sein müssen und keinen „Spaßcharakter“ haben sollten.
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