FKS-Schwerpunktprüfung Schwarzarbeit im Baugewerbe 2026

Schwerpunktprüfung Baugewerbe 2026

(Wan – 12.03.26) Am 10. März 2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Karlsruhe eine bundesweite, risikoorientierte Schwerpunktprüfung im Baugewerbe durch. Ziel war die Aufdeckung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Mehr als 3.200 Zöllner waren im Einsatz, darunter 143 Beschäftigte des Hauptzollamts Karlsruhe. Geprüft wurden die ordnungsgemäße Sozialversicherungsmeldung von Beschäftigten, unrechtmäßig bezogene Sozialleistungen, die Besitz von Arbeitsgenehmigungen bei ausländischen Arbeitnehmern sowie die Einhaltung der Mindestlöhne. Die Prüfungen umfassten Personenbefragungen und die Einsicht in Geschäftsunterlagen.

Im Jahr 2025 wurden durch die FKS im Bauhaupt- und Baunebengewerbe über 10.000 Strafverfahren und knapp 7.900 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Rund 60 Prozent der festgestellten Schadenssumme entfielen auf die Baubranche.

Aktuelle Ermittlungen vor dem Landgericht Dortmund zeigen die Konsequenzen: Ein Angeklagter wurde zu einer Haftstrafe von knapp drei Jahren verurteilt, da er in über 50 Fällen Arbeitsentgelt vorenthalten hatte. Der Gesamtschaden beläuft sich auf rund 2,7 Millionen Euro.

Regionale Ergebnisse der FKS-Standorte

Die FKS Karlsruhe befragte 69 Personen und führte vier Geschäftsunterlagenprüfungen durch. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Bei drei Arbeitnehmern wurde Alkoholgeruch festgestellt, die weitere Arbeit wurde untersagt. Ein Vollstreckungshaftbefehl in Höhe von ca. 1.000 Euro konnte durch den Arbeitgeber vor Ort beglichen werden. Ein Führerschein wurde eingezogen, da der Betroffene seit 2024 ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war. Zudem wurde eine Ausschreibung durch italienische Justizbehörden bekannt.

Die FKS Heidelberg befragte 104 Personen und führte zwei Geschäftsunterlagenprüfungen durch. Es wurden zehn Strafverfahren und sechs Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Weitere Überprüfungen sind geplant. Bei der Abarbeitung illegaler Aufenthalte wurde Unterstützung durch das Polizeipräsidium Mannheim in Anspruch genommen.

Die FKS Rastatt befragte 60 Personen und führte vier Geschäftsunterlagenprüfungen durch. Es wurden fünf Strafverfahren und zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Die FKS Ludwigshafen befragte 181 Personen und führte sechs Geschäftsunterlagenprüfungen durch. Es wurden 44 Strafverfahren und 52 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Dabei wurden zahlreiche illegal aufhältige Personen festgestellt, insbesondere indische Staatsbürger ohne Aufenthaltstitel. Zudem wurden Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland festgestellt, die keine Versicherungsnachweise vorlegen konnten.

Hinweis

Die FKS führt regelmäßig Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis eines risikoorientierten Ansatzes durch.

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