Flüchtlingsbeauftragte: Leimen, Walldorf und Malsch erhalten neue Stellen

(kse – 23.12.15) Das Förderprogramm des Integrationsministeriums geht in die vierte Runde: Über 13,2 Millionen steckt die grün-rote Landesregierung in neue Stellen für kommunalen Flüchtlings- und Integrationsbeauftragten.

„Mindestens ebenso wichtig wie die Unterbringung ist die Integration der Menschen, die nach Baden-Württemberg kommen. Die Schaffung zusätzlicher Stellen ist eine Unterstützung für unsere Städte und Gemeinden, aber auch die vielen ehrenamtlichen Helfer vor Ort“, sagt der grüne Landtagsabgeordnete Dr. Kai Schmidt-Eisenlohr zu den Veränderungen. In seinem Wahlkreis werden gleich fünf neue Stellen geschaffen, Leimen und Walldorf bekommen zwei, Malsch eine neue Stelle für Integrations- bzw. Flüchtlingsbeauftragte.

„Der anhaltende Zugang von Flüchtlingen nach Baden-Württemberg stellt nicht nur das Land vor große Herausforderungen, sondern vor allem auch Kreise, Städte und Gemeinden. Die Aufgabe gewinnt an Gewicht, Flüchtlinge so aufzunehmen, dass Konflikte mit der Bevölkerung möglichst vermieden und der Zusammenhalt der Gesellschaft gestärkt werden“, sagte Ministerin Bilkay Öney.

Das Ministerium für Integration unterstützt die Kommunen bei der Bewältigung dieser Aufgabe und nutzt dafür sein Förderprogramm VwV-Integration. Drei Jahre soll die Förderung aus jetziger Sicht laufen. Mit dem Geld können Kommunen zentrale Ansprechstellen einrichten oder diese aufstocken – sie sollen nicht nur eine erste Anlauf- und Beratungsstelle sein, sondern auch die Flüchtlingsangelegenheiten vor Ort koordinieren.

„Ich bin immer wieder überwältigt, wie viele Menschen hierzulande sich ehrenamtlich für Flüchtlinge einzusetzen. Diese Kraft und dieses unglaubliche Engagement gilt es jetzt zu bündeln. Zentrale Anlauf- und Beratungsstellen sind dabei eine große Erleichterung“, sagt Kai Schmidt-Eisenlohr.

Damit die Flüchtlingsbeauftragten rasch ihre Tätigkeit aufnehmen können, hat die 16-köpfige Jury, die Empfehlungen zu Förderungen nach der VwV-Integration abgibt, auf Vorschlag des Integrationsministeriums die Anträge für Flüchtlings- und Integrationsbeauftragte bereits vor der regulären Jurysitzung im Januar 2016 begutachtet. Anschließend hat das Ministerium über die Förderung entschieden.

„Das Antragsvolumen hat sich im Vergleich zur Förderrunde 2015 mehr als verdoppelt. Die Steigerung beruht hauptsächlich auf den Maßnahmen im Flüchtlingsbereich. Dies zeigt, dass die Kommunen hier sehr engagiert sind und dass wir mit der Förderung von Flüchtlingsbeauftragten die richtige Antwort gefunden haben“, so Ministerin Öney.

Seit dem Jahr 2013 unterstützt das Land mit der Verwaltungsvorschrift (VwV) Integration die Integrationsarbeit auf kommunaler Ebene. Kreise, Städte, Gemeinden und freie Träger können sich mit Projekten zur Stärkung kommunaler Strukturen, zur Elternbeteiligung am Bildungsweg ihrer Kinder oder zur Verbesserung der Teilhabe für eine Förderung des Landes bewerben.

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