Flyer „Lebensmittel auf Vereins- und Straßenfesten“ gibt wertvolle Tipps
Mit der wärmeren Jahreszeit beginnt nun auch in den 54 Städten und Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreis wieder die Zeit der Straßen- und Vereinsfeste. Auf diesen beliebten Veranstaltungen des öffentlichen Lebens hat der Umgang mit und die Abgabe von Lebensmitteln bekanntlich eine erhebliche Bedeutung. Bei aller Freude über die meist vielfältige Kulinarik muss jedoch bedacht werden, dass sowohl Hygienefehler als auch andere Mängel beim Umgang mit Lebensmitteln zu Erkrankungen oder Schädigungen bei Besuchern führen können. Besonders bei Kleinkindern und älteren Menschen kann dies mitunter lebensbedrohliche Ausmaße annehmen.
„Deshalb ist es von großer Bedeutung, sich mögliche Gefahren bewusst zu machen und die Risiken von vornherein so klein wie möglich zu halten. Dies nicht nur, um
lebensmittelbedingte Krankheitsfälle bei den Besuchern zu vermeiden, sondern auch, um die Anbieter der Lebensmittel vor ordnungsrechtlichen und gegebenenfalls strafrechtlichen Sanktionierungen zu bewahren“, erklärt Dr. Lutz Michael, Leiter des Veterinäramts und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. Auf Grund von gesetzlichen Änderungen hat das Referat Lebensmittelüberwachung seinen Ratgeber für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten überarbeitet und neu herausgegeben.
„Die Informationen sollen keine Gängelung von Standbetreibern darstellen, sondern dienen zur Vermeidung von Gefahren für Gesundheit und Wohlbefinden der Verbraucher, wovon letztlich alle Menschen auf einem Fest profitieren“, betont Referatsleiter Rudi Wolf. Im Flyer werden Themen wie die korrekte Einrichtung eines Verkaufsstandes oder die vorgeschriebene Kühlung und Kennzeichnung von Lebensmitteln angesprochen. Zudem gibt es auch Tipps für das Personal, damit zum Beispiel die Handhygiene nicht vergessen wird.
Wer also demnächst ein Vereins- oder Straßenfest oder ähnliches plant, erhält mit dem überarbeiteten Merkblatt wichtige Hinweise. „Für individuelle Beratungen zu lebensmittelrechtlichen Fragen stehen zudem unsere Lebensmittelkontrolleure und Amtstierärzte zur Verfügung“, weist Wolf auf dieses Angebot seines Amts hin.
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