Frau bei Ausstieg aus Straßenbahn verletzt

(pol 24.2.) Leimen: Noch völlig unklar ist den Ermittlern der Heidelberger Verkehrspolizei der Hergang eines Unfalles, bei dem am Fastnachtdienstag gegen 17.30 Uhr eine Frau im Zusammenhang mit dem Aussteigen aus der Straßenbahnlinie 23 an der Haltestelle Kurpfalz-Centrum schwer verletzt wurde.

Nach den bisher der Polizei vorliegenden Schilderungen war zunächst der Ehemann der 40-Jährigen mit dem 2-jährigen Kind auf dem Arm ausgestiegen, ihm folgte die Frau, die einen Kinderwagen die Ausstiegstreppenstufen hinunter vor sich her schob. Fest steht bislang lediglich, dass sie bei diesem Aussteigevorgang stürzte, dabei aufs Gesicht fiel, bewusstlos wurde und sich schwer verletzte. Sie wurde nach notärztlicher Erstversorgung mit einem Rettungswagen in eine Klinik eingeliefert, konnte aber nach ambulanter Behandlung wieder entlassen werden.

Der genaue Unfallhergang ist aber unklar; insbesondere zu welchem Zeitpunkt genau bzw. bedingt durch welche Umstände die Frau gestürzt war. Zeugen werden gebeten, sich mit der Verkehrspolizei Heidelberg, Tel.-Nr. 06221/99-1870 in Verbindung zu setzen.    

Nußloch: Zu einem Verkehrsunfall kam es am Donnerstagmorgen im Kreisverkehr Hauptstraße/Kurpfalzstraße. Eine 58-jährige Citroenfahrerin war in den Kreisel eingefahren, wo es zum Zusammenstoß mit dem Ford einer bevorrechtigten 18-Jährigen kam. Der Gesamtsachschaden beläuft sich auf 4.500 Euro; die Fahrerinnen blieben unverletzt.

Gaiberg: Wegen Verkehrsunfallflucht muss sich ein 40-Jähriger verantworten. Der Mann hatte sich am Donnerstag einen Abschleppwagen ausgeliehen, um ein Auto zu transportieren. Als er kurz nach 13 Uhr in der Hauptstraße zu schnell in eine 90-Grad-Kurve abbog, verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug. Er kam nach links von der Straße ab, überfuhr den Gehweg und prallte gegen die Hauswand einer Bäckerei. Die Wand wurde erheblich beschädigt. Zeugen beobachteten, wie der Fahrer ausstieg, den Schaden begutachtete und sich anschließend aus dem Staub machte. Anhand des Kennzeichens konnte die Halterfirma ausfindig gemacht werden, wo die Polizei den Unfallverursacher antraf. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Führerschein des 40-Jährigen nicht für das Abschleppfahrzeug zugelassen war. Deshalb wird der Mann nun zudem wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt. Zur Sachschadenshöhe ist noch nichts bekannt.

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