Freitag, der 13. – Heute ist bundesweiter „Rauchmeldertag“

3860 - Rauchmelder(FFW Nußloch – 13.6.14) Bei einem Brand ist vieles abgesichert: das Auto, das eigene Haus, das Inventar. Alles ist ersetzbar. Doch wie sieht es mit unserem Leben aus? Wer beschützt bei einem Brand in den eigenen vier Wänden mein Leben und das meiner Familie? Rauchmelder. Deswegen gibt es mittlerweile in 13 Bundesländern eine gesetzlich vorgeschriebene Rauchmelderpflicht.

Ab wann ist der Einbau von Rauchmeldern Pflicht und wie lange habe ich Zeit, Rauchmelder nachzurüsten?

Bei allen Bauvorhaben, die nach dem 22. Juli 2013 genehmigt wurden, ist der sofortige Einbau von Rauchmeldern verpflichtend. In bestehenden Gebäuden gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2014. Spätestens zu diesem Stichtag müssen Rauchmelder installiert werden.

Wer ist für den Einbau und die Betriebsbereitschaft der Rauchmelder verantwortlich?

Der Einbau der Rauchmelder obliegt den Bauherrinnen und Bauherren. Bei bestehenden Gebäuden sind die Eigentümerinnen und Eigentümer für den Einbau verantwortlich. Die Verpflichtung der Eigentümerinnen und Eigentümer erstreckt sich ggf. auch auf den Austausch nicht mehr funktionstüchtiger Rauchmelder durch neue Geräte. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Bei Mietwohnungen liegt es also in der Regel in der Verantwortung der Mieterin oder des Mieters als Wohnungsbesitzerin oder -besitzer, zum Beispiel einen Batteriewechsel an den Rauchmeldern rechtzeitig durchzuführen.

Wie und wo müssen Rauchmelder installiert werden?

Alle Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit (z. B. Flure und Treppen innerhalb von Wohnungen) sind jeweils mit mindestens einem Rauchmelder auszustatten. Solche Aufenthaltsräume finden sich als Schlafzimmer, Kinderzimmer oder Gästezimmer insbesondere in Wohnungen, aber auch in anderen Gebäuden, wie z. B. in Gasthöfen und Hotels, Gemeinschaftsunterkünften, Heimen oder Kliniken.

Die Rauchmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Genaue Angaben zur Standortwahl, Montage und Wartung sind in den Herstelleranweisungen enthalten, die zusammen mit den Rauchmeldern geliefert werden. Dabei müssen die Informationen der Herstellerfirmen auch den Mieterinnen und Mietern bereitgestellt werden, damit sie die erforderliche Inspektion der Rauchmelder und die Funktionsprüfung der Warnsignale sowie gegebenenfalls den Austausch der Batterien durchführen können. Rauchmelder sollten an der Decke möglichst in der Raummitte angebracht werden. Wer über eine Wohnung oder ein Haus mit mehreren Etagen verfügt, sollte auch den Keller bzw. den Dachboden nicht vergessen.

Regelmäßige Wartung / Kontrolle

Der beste Rauchmelder kann im Ernstfall nicht funktionieren, wenn z. B. die Batterie leer oder der Rauchmelder stark verschmutzt ist. Daher ist eine regelmäßige Wartung unbedingt notwendig. Die Wartung beinhaltet u. a. das Drücken der Prüftaste nach Herstellerangaben, um zu schauen, ob die Batterie und der Alarmgeber noch funktionieren. Des Weiteren sollte auch genau kontrolliert werden, ob die Öffnungen am Rauchmelder frei von Staub und Flusen sind. Unabhängig vom Drücken der Prüftaste ist ein Batteriewechsel erforderlich, wenn der Rauchmelder einen Warnton aussendet.

Worauf beim Kauf eines Rauchmelders geachtet werden sollte

Rauchmelder müssen mit dem CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“ versehen sein. Aufgrund der Tatsache, dass das CE-Zeichen an einem Rauchmelder aber keine Aussage über dessen Qualität trifft, sondern nur besagt, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf, gibt es seit 2012 das unabhängige Qualitätszeichen „Q“. Rauchmelder

mit dem „Q“ werden einer erweiterten Qualitätsprüfung unterzogen. Sie werden auf ihre Langlebigkeit geprüft, weisen eine deutliche Reduktion von Falschalarmen auf, haben eine erhöhte Stabilität, z. B. gegen äußere Einflüsse, und eine fest eingebaute Batterie, die über eine Lebensdauer von mindestens 10 Jahren verfügt.

Alle Informationen zur Rauchmelderpflicht in den Bundesländern und zu Rauchmeldern allgemein finden Sie unter www.rauchmelder-lebensretter.de.

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