Frühwirt: Auswirkungen des Krankenhaus-Strukturgesetzes auf hiesige Krankenhäuser

Zur Verabschiedung des Krankenhaus-Strukturgesetzes und den Auswirkungen auf die Krankenhäuser des Rhein-Neckar-Kreises.

Ralf Frühwirt, Fraktionsvorsitzender GALL

Ralf Frühwirt, Fraktionsvorsitzender der Grünen Kreistagsfraktion

Ein Delegation des Rhein-Neckar-Kreises um den Fraktionsvorsitzenden der Grünen Kreistagsfraktion Ralf Frühwirt diskutierte bei einem Treffen in Berlin die Ergebnisse des neuen Krankenhaus-Strukturgesetzes mit der Grünen Bundestagsfraktion. Für die Grüne Kreistagsfraktion, die zu diesem Thema eine Reihe von Veranstaltungen und Gesprächen durchgeführt hat, war dieser Gedankenaustausch ein weiteres wichtiges Element der politischen Arbeit zur Verbesserung der Situation an unseren Krankenhäusern.

Einig war man sich darin, dass das jetzt verabschiedete Gesetz nicht so problematisch ausgefallen ist, wie es nach den Entwürfen aus dem Hause Gröhe zu befürchten war. So wurden die 500 Mio. € des Versorgungszuschlages in einen Pflegezuschlag umgewandelt, was hoffentlich den Pflegekräften zugute kommen wird. Auch die Verlängerung des Hygieneförderprogramms ist zu begrüßen, genauso wie die verbesserten Vergütungsregelungen für die Notfallversorgung durch Krankenhäuser, die auch bei den GRN-Kliniken zu erheblichen Kosten geführt hat, da die Differenz zwischen den bisherigen Vergütungssätzen und den tatsächlichen Kosten an den Krankenhäusern hängen blieb.

Die Bundestagsfraktion der Grünen hat das neue Gesetz dennoch abgelehnt. Dafür gab es eine ganze Reihe von Gründen. So ist der Pflegezuschlag längst nicht ausreichend, um für Personal und Patienten eine zufriedenstellende Situation zu schaffen. Nach Berechnungen von verdi fehlen 8 Mrd. € um die Personallücke von 162 000 Stellen an unseren Krankenhäusern zu schließen. Eine der Forderungen der Grünen Bundestagsfraktion war denn auch verbindliche Personalbemessungsregelungen im Pflegebereich der Krankenhäuser einzuführen, was aber im Gesetz nicht umgesetzt wurde. „Das Pflegestellenförderprogramm ist dafür kein Ersatz, denn eine dauerhafte Personalvermehrung ist dadurch nicht gewährleistet. In unserem Bereich scheitert es
schon daran, dass die nötigen Kräfte nicht auf dem Markt zu finden sind“, so Fraktionssprecher Ralf Frühwirt.

Auch auf die von der Grünen Fraktion geforderte Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Krankenhausbeschäftigten gibt das neue Gesetz keine Antwort. Was künftig die Gewinnung von Nachwuchs in der Pflege weitere Schwierigkeiten ergeben wird. „Pflege muss in den Vordergrund gerückt werden. Dazu wird es von unserer Seite aus eine Initiative im Aufsichtsrat geben“, erklärte der Grüne GRN-Aufsichtsrat Adolf Härdle.

Das Gesetz will durch Qualitätszu- und -abschläge die Qualität der Krankenhäuser fördern und belohnen. Das ist grundsätzlich zu begrüßen und würde sicher auch den Häusern des GRN zugute kommen. Allerdings gibt es bisher noch keine Kriterien, wie denn diese Qualität festzulegen ist und der Gemeinsame Bundesausschuss, der sich darum kümmern soll, wird nach Einschätzung der Grünen Fraktion Jahre brauchen, um geeignete Indikatoren zu finden. Legt man hier die falschen Maßstäbe an, so könnte das beispielsweise dazu führen, dass Risikopatienten von Krankenhaus zu Krankenhaus weiter gereicht werden, weil sie die Statistik verhageln könnten. Zumindest für diese Patientengruppe ginge damit die angestrebte Qualitätsverbesserung nach hinten los.
Als Fazit kann man feststellen, dass das Gesetz nicht so schlimm ist, wie der Entwurf befürchten ließ, dass es aber weit entfernt ist von einem großen Wurf, der einerseits Pflegekräften und Patienten schnelle und dauerhafte Verbesserungen bringt und andererseits die Krankenhäuser ausreichend finanziert.

Ralf Frühwirt

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