Fuchsräude im Rhein-Neckar-Kreis angekommen – Auch auf Menschen übertragbar

(rnk – 15.1.20) „Die Räude ist zwischenzeitlich auch im Rhein-Neckar-Kreis angekommen“, so der Leiter des Veterinäramtes und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Dr. Lutz Michael. In Baden-Württemberg liegt der Schwerpunkt der Fuchsräude im Süden bzw. Südosten. „Aktuell liegen uns Berichte vor, dass einzelne erkrankte Füchse im Rhein-Neckar-Kreis gesehen und erlegt worden sind“, bestätigt der Amtsleiter. Es liegen dem Veterinäramt und Verbraucherschutz allerdings derzeit keine Nachweise darüber vor, dass auch Hunde oder Katzen im Landkreis an Fuchsräude erkrankt oder Menschen betroffen sind.

Unter Räude versteht man allgemein eine durch Räudemilben verursachte Erkrankung der Haut, die mit starkem Juckreiz einhergeht. Die Fuchsräude wird durch die Grabmilbe Sarcoptes scabiei var. vulpes verursacht. Die Füchse infizieren sich vor allem während der Paarungszeit und bei der Aufzucht der Welpen mit diesem Hautparasiten. Somit ist die derzeitige Jahreszeit typisch für ein vermehrtes Auftreten der Krankheit bei diesen Tieren.

Eine Übertragung auf den Hund ist durch den direkten intensiven Kontakt zu veränderten Hautarealen möglich, besonders gefährdet sind daher Jagdhunde, die quasi „beruflich“ in Fuchsbauten klettern. 

Bei der Fuchsräude handelt es sich um eine sogenannte Zoonose, das heißt eine vom Tier auf den Menschen übertragbare Krankheit. Auch Menschen können sich also anstecken. Beim Kontakt der Milben mit dem Menschen kann es zum Bild der sogenannten Trugräude kommen, die üblicherweise gut behandelbar ist und problemlos abheilt. Wenn Beschwerden auftreten, sollten sich die Betroffenen mit ihrem Hausarzt in Verbindung setzen.

Während Fuchsräude bei Wildtieren meist tödlich verläuft, weil Wildtiere nicht behandelt werden können, kann der Tierarzt bei Hunden und Katzen Antiparasitika anwenden. Die Erkrankung ist grundsätzlich heilbar. Symptome von starkem Juckreiz, Haarausfall und vermehrter Schuppenbildung der Haut sollten Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer im Sinne der Sorgfaltspflicht gegenüber den vierbeinigen Begleitern aber durchaus ernst nehmen und unverzüglich einen Tierarzt aufsuchen. 

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