GA-Bau GmbH & Co. KG, Leimen – Steuerspar- Immobilien-Erwerber klagen

RA Kim Oliver Klevenhagen

(opr) Betroffene, welche von der GA-Bau GmbH & Co. KG, Franz-Schubert-Straße 7, 69181 Leimen, Immobilien erworben haben, sind unzufrieden mit den wirtschaftlichen Auswirkungen des Kaufes. Diverse sich fehlerhaft beratend fühlende Erwerber haben deshalb die Kanzlei Dr. Schulte und Partner beauftragt, Ansprüche zu prüfen und geltend zu machen.

Bei den verkauften Immobilien handelt es sich beispielsweise um Objekte in Leipzig. Den Käufern und ihren Familien gegenüber aufgetreten sind vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages beispielsweise Berater der in 76694 ansässigen Firma Signum Immobilien Vertriebs GmbH. Typisch ist der Bericht, dass ihnen erklärt wurde, der Erwerber einer Immobilie eigne sich hervorragend, um Steuern zu sparen und eine Kapitalanlage zu schaffen. Als Mittel der Wahl sollte dabei eine zu 100 % fremdfinanzierte Eigentumswohnung dienen. Im Vorfeld wurden ebenfalls abgestimmte Berechnungsbeispiele überreicht, welche den tatsächlichen Verlauf einer späteren monatlichen Belastung prognostizierten.

Die Wahrheit sähe anders aus, weil diese Versprechungen und Berechnungen nicht zutreffen und vielfach ein wesentlich höherer monatlicher Betrag aus eigener Tasche zu leisten sei. Entgegen den Versprechungen seien die Mieteinnahmen und Steuerersparnisse nicht ausreichend, um die Fremdfinanzierung in dem versprochenen Maß abzumildern. Auch wird geklagt, dass es bei der Beurkundung der von der GA-Bau GmbH & Co. KG aus Leimen verkauften Immobilien ebenfalls angeblich nicht korrekt zuging. Beispielsweise berichten Mandanten, dass entgegen der klaren Rechtlage Kaufvertragsurkunden nicht 14 Tage vor der Beurkundung zur Kenntnisnahme überreicht wurden und vielmehr eine Art Zeitdruck aufgebaut worden sei, unter dem die Beurkundung zeitnah nach der Beratung durch die Vermittler durchgeführt worden sei.

Die Rechtsanwälte konnten nach einer formalen Prüfung der uns vorgelegten Notarverträge feststellen, dass – entgegen den Versprechungen der Vermittler – eben kein „unverbindliches Angebot“ vor einem Notar abgegeben wurde, sondern vielmehr ein verbindliches, befristet unwiderrufliches Angebot beurkundet wurde. Entsprechend einer neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) müssen auch Fristen, binnen derer ein solches Angebot angenommen werden kann, durch die GA-Bau GmbH & Co. KG, beschränkt werden. Nach einer neueren Rechtsprechung des BGH und diverser untergeordneter Gerichte können solche Verträge zum Vorteil der Opfer sogar nichtig sein mit der Folge, dass der Kauf der Immobilie zurückabgewickelt werden kann.

Die Kanzlei Dr. Schulte hat die Ergebnisse der Überprüfungen gegenüber der GA-Bau GmbH & Co. KG geltend gemacht und die Rückabwicklung des Kaufvertrages gefordert. Eine Reaktion der GA-Bau GmbH & Co. KG blieb aus.

Dabei dürften der GA-Bau GmbH & Co. KG die Folgen der Verweigerung einer schnellen, außergerichtlichen Lösung bekannt sein. Bereits im Jahre 2010 hatten sowohl das Landgericht Heidelberg, als auch das Landgericht Potsdam die GA-Bau GmbH & Co. KG aus Leimen auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages und auf Schadensersatz verurteilt. Auch in jenen Fällen hatte sich die GA-Bau GmbH & Co. KG eines Vermittlerunternehmens bedient, welches selbst mehrfach vor dem Landgericht Berlin wegen Täuschung beim Vermitteln von Eigentumswohnungen verurteilt wurde. Anleger, die ebenfalls bei der GA-Bau GmbH & Co. KG aus Leimen eine Immobilie erworben haben, sollten nach Prüfung und Überlegung den Geschehensablauf durch fachkundige Rechtsanwälte prüfen lassen, ob Ansprüche noch mit Erfolg durchsetzbar sind.

„Die Namen der beteiligten Firmen und Personen sind stets austauschbar, das System ist jedoch immer gleich“, sagt Rechtsanwalt Klevenhagen. „Erfolge vor Gericht zeigen, dass es sich lohnen kann, gegen einen vermeintlich stärkeren Gegner vorzugehen. Allerdings ist jeder Einzelfall gründlich zu prüfen, da sich immer Besonderheiten ergeben, die vor Gericht entscheidend sein können.“

V.i.S.d.P.: Kim Oliver Klevenhagen, Rechtsanwalt ( www.dr-schulte.de )

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1 Kommentar für “GA-Bau GmbH & Co. KG, Leimen – Steuerspar- Immobilien-Erwerber klagen”

  1. richter,m.

    Womit wieder mal erwiesen ist, dass es sich bei der Branche um keine Sozialinstitute handelt. Die Gier nach Profit steht über allem.

Kommentare sind geschlossen

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