Gehölzpflege im Garten –
Was ist wann erlaubt?

(rnk – Mai 23) Es ist Sommer und ein wiederkehrendes Schauspiel: Immer und immer wieder fliegt die Amsel, mit Wurm im Schnabel, in die Hecke neben der Einfahrt. Beim Vorbeigehen kann man auch das laute Tschilpen hören, das aus dem Inneren dringt. Die Amsel schimpft lautstark. Sie hat sich hier ein Nest gebaut und versorgt ihre Jungen. Damit ist sie jedoch nicht allein. Auch aus dem benachbarten Baum dringen die Rufe der hungrigen Schnäbel, während weiter oben auf dem Ast der nächste Vogel singt. Woanders umschwirren zahlreiche Bienen, Schmetterlinge und andere Insekten die blütenreichen Stauden und Sträucher und verbreiten ihr typisches Summen in den Gärten.

Doch ein Geräusch übertönt das Naturkonzert: das Rattern und Klappern der Heckenscheren. Denkt man nun an die Amsel und ihre gefiederten Artgenossen, drängt sich schon die Frage auf, ob das nicht die tierische Nachbarschaft, die sich zwischen den Gehölzen und Blüten im Garten wohlfühlt, stört oder gar gefährdet. Inwiefern sind also Pflegemaßnahmen an Bäumen und anderen Gehölzen im Garten erlaubt?

Nicole Gross, Leiterin des Amtes für Landwirtschaft und Naturschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis macht darauf aufmerksam, dass es gesetzlich verboten ist, Bäume außerhalb von Wäldern, Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen sowie Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, „auf den Stock zu setzen“ oder zu beseitigen. Und dies ist aus gutem Grund so: Hecken bieten durch ihren dichten Wuchs eine gute Versteck- und Nistmöglichkeit für viele Vögel. Blüht die Hecke im Frühjahr oder Sommer und trägt später Früchte und Beeren, liefert sie darüber hinaus ein reichhaltiges Nahrungsangebot für eine Vielzahl an Insekten, Vögeln und Kleinsäugern. Die Insekten wiederum dienen als Nahrung für andere Tiergruppen wie Spinnen, Fledermäuse oder Vögel.

„Bäume spenden nicht nur uns Menschen Schatten, sondern erfüllen durch ihre Struktur auch eine wichtige Lebensraumfunktion“, so Nicole Gross. So bieten Astgabeln Raum für Vogelnester oder Eichhörnchenkobel. Zusätzlich finden sich insbesondere bei älteren Bäumen oft Höhlen, Rindentaschen oder Spalten, die von Vögeln, Fledermäusen oder auch Insekten rege genutzt werden. Auch die Blüten und Früchte sind willkommene Nahrung.

Dies bedeutet allerdings nicht, dass Gartenbesitzer bis Ende September warten müssen, um die Hecke zu schneiden. Während der Vegetationsperiode von Anfang März bis Ende September ist bei der Pflege von Gehölzen jedoch besondere Vorsicht geboten.

Erlaubt sind schonende Form- oder Pflegeschnitte zur Gesunderhaltung oder zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen. Frische Triebe, die seit dem letzten Jahr gewachsen sind, dürfen zurückgeschnitten werden. Tiefere Schnitte, ein „auf-den-Stock-Setzen“ oder die Entfernung einer Hecke müssen allerdings auf die Zeit zwischen Oktober bis Februar verschoben werden.

Bevor jedoch Heckenschere und Leiter zum Einsatz kommen, sollten Bäume, Hecken und Gehölze auf Anzeichen einer Besiedlung durch geschützte Arten überprüft werden. Alle heimischen Vogel- und Fledermausarten sind gesetzlich geschützt. Auch Entwicklungsformen wie Eier oder Raupen und Puppen fallen unter diesen Schutz. Anders als die Beschränkungen in der Brutzeit der Vögel, gelten diese Regeln zum Artenschutz ganzjährig. Wird nämlich eines der Tiere verletzt oder getötet, oder wird ein Nest zerstört, so kann dies mit einem Bußgeld geahndet werden. Sind Schnitte oder Rodungen aufgrund der ansonsten gefährdeten Verkehrssicherheit notwendig, können diese – unter Berücksichtigung des Artenschutzes – auch im Sommer durchgeführt werden.

Zwischen Oktober und Februar sind dann wieder stärker eingreifende Maßnahmen erlaubt. Es empfiehlt sich, die Hecke Mitte bis Ende Februar auf die gewünschte Länge und Breite zu stutzen. So kann diese im Frühling wieder neu austreiben und die Vögel können sie pünktlich zur Brutzeit beziehen.

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