Gemeinde Sandhausen vergibt SVS Grund in Erbpacht für 1 € jährlich
Auf der letzten Tagesordung des Sandhäuser Gemeinderates stand als Beschlußvorlage unter TOP4 a:
„Dem Abschluß eines Erbbaurechtsvertrages mit dem SV Sandhausen wird Zustimmung erteilt. Grundlage hierfür ist der am 13.5.2013 in der gemeinsamen nichtöffentlichen Sitzung der gemeinrätlichen Ausschüsse vorgelegte und abgestimmt Entwurf des Erbbaurechtsvertrages“.
TOP4 b: „Einer Belastung des Erbbaurechts durch den SVS mit Grundpfandrechten bis zu einem Höchstbetrag von 2.500.000 € zzgl. 15 % Zinsen p.a. und Nebenkosten wird zugestimmt, wenn sichergestellt ist, dass die mit den Grundpfandrechten gesicherten Darlehen zur Finanzierung der auf dem Erbbaugrundstück erreichteten Anlagen verwendet wurden bzw. Verwendung finden.“
In den Erläuterungen zu diesem TOP wurde ausgeführt: „Inhaltlich gibt es aus Sicht der Verwaltung zum Vertragsentwurf nicht Weiteres zu erläutern. Wir wollen an dieser Stelle lediglich an den Sinn und Zweck des Erbbaurechtsvertrages erinnern. Nämlich, des dem SVS zu ermöglichen, die bereits auf dem Grundstück bestehenden bw. die noch zu bauenden Anlagen, die sich im Eigentum des SVS befinden, ordentlich zu finanzieren und das Risiko für die Gemeinde Sandhausen so gering als möglich zu halten.“
In der Gemeinderatssitzung wurde, da die genauen Vertragsbestandteile offensichtlich der Geheimhaltung unterliegen, nur verklausuliert diskutiert. So wurde nur „versehentlich“ der vertragliche Pachtzins in Höhe von 1,- € jährlich erwähnt und von Gemeinderat Lauterbach als nicht angemessen kritisiert.
Gemeinderat Flory kritisierte, daß das Risiko von 2,5 Mio. € für eine Gemeinde mit ca. 15.000 Einwohnern zu hoch sei und stimmte gegen den Beschluß. Ebenso Gemeinderätin Maaßberg.
Bürgermeister Kletti wies mögliche „Risiken“ für die Gemeinde aus diesem Vertrag zurück, da die „Heimfallkarte“ von der Gemeinde im Falle einer SVS Insolvenz „nicht gezogen werden müsse“. Was dies bedeuten soll, blieb für den Zuschauer allerdings unklar, da eine Diskussion und nähere Erläuterungen über dieses Thema nicht stattfanden und GR Flory seiner getroffenen Grundaussage selbst nichts Weiteres hinzufügen wollte. Die Diskussion über das Thema war in der nichtöffentlichen Sitzung erfolgt und kann daher presseseitig weder nachvollzogen noch kommentiert werden.
Dass ein gewisses Risiko für die Gemeinde offensichtlich besteht, geht jedoch bereits aus der Beschlußvorlage selbst hervor, denn es soll ja „so gering als möglich“ gehalten werden. Tatsache ist somit, daß Art und Grad des Risikos der Öffentlichkeit nicht bekannt sind und offensichtlich auch nicht bekannt gemacht werden sollen.
Die Anträge wurden sodann mit den zwei benannten Gegenstimmen von allen anderen anwesenden Räten angenommen. Im Top 4a enthielt sich GR Lauterbach.
Die Gemeinderatssitzung war wegen dieses Punktes außergewöhnlich gut von Zuschauern aus dem SVS Umfeld besucht.
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