Leimen Gemeinderat beschließt Bebauung Rathausplatz und Verkauf von Süd II

(mu – 19.4.19) Zu einer kurzfristig angesetzten öffentlichen Sondersitzung traf sich der Gemeinderat am Gründonnerstag, die pünktlich um 18.30 Uhr von Oberbürgermeister Hans Reinwald eröffnet wurde.

Notwendig geworden war die Sondersitzung, die zwei Hauptpunkte umfasste, weil bei beiden Punkten im Vorfeld neue Erkenntnisse bzw. Änderungen aufgetaucht waren, die eine weitere Beratung erforderlich machten. Eine Neugestaltung des Rathausplatzes, der sich seit rund 40 Jahren in einem
desolaten Zustand befindet, ist bei allen Fraktionen unbestritten. Unterschiedliche Auffassungen gab und gibt es jedoch über das Wie. Hier kristallisierte sich inzwischen auch unter Berücksichtigung der verschiedenen Sitzungen des eigens hierzu einberufenen „Runden Tisches“ eine Tiefgaragenlösung heraus. 

Von Seiten der Kommunalentwicklung Baden-Württemberg (KE), die sich seit Jahren im Auftrag der Stadt mit dieser vielschichtigen Problematik befasst, war zunächst vorgeschlagen worden, für die Tiefgarage eine eigene Planung zu erstellen, die als Hilfe für eine Suche nach einem Investor dienen sollte. Dies erschien jedoch einem Großteil des Gemeinderats unnötig, der Gegenvorschlag lautete, direkt einen Investor zu suchen.

Oberbürgermeister Reinwald schlug daraufhin folgenden Kompromiß vor:

1.) Den Eckpunkten zum Verfahren für den Bau einer Tiefgarage und eines Stadthauses am Rathausplatz wird zugestimmt. Die Stadt Leimen plant
und baut die Tiefgarage und verkauft den Grundstücksanteil Hochbau an einen Investor. Die Stadt ist grundsätzlich bereit ca. 25 Stellplätze in der 
Tiefgarage an den Investor zu vermieten oder zu verkaufen. 

2.) Der Durchführung eines Anbieter-Auswahlverfahrens mit Planungskonzept für das Stadthaus am Rathausplatz wird zugestimmt. Die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

3.) Der Ausschreibung des Vergabeverfahrens nach VgV von Architektenund Ingenieurleistungen für die Tiefgarage im Verhandlungsverfahren wird zugestimmt. Die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

4.) Das Verfahren nach Ziffer 3.) soll parallel mit dem Verfahren nach Ziffer 2.) erfolgen. Die Beauftragung der Planungsdienstleistung für die Tiefgarage soll jedoch erst nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens Ziffer 2.) ( Anbieterauswahlverfahren ) erteilt werden.

5.) Der Zeitplan wird entsprechend angepasst.

6.) Die Details der Ausschreibung nach den Ziffern 2 und 3 werden gesondert vom Gemeinderat festgelegt.

Zur Begründung führte er aus, dass mit Annahme dieses Beschlussvorschlages sich der Gemeinderat ausdrücklich zu den Beschlüssen des runden Tisches bekenne und weiterhin die volle Kontrolle über die Kosten, insbesondere die Planungskosten habe, da eine Beauftragung des Tiefgaragenplaners erst nach Abschluss des Anbieterauswahlverfahrens erfolge. Dies bedeute, dass im Falle einer erfolglosen Suche nach einem Investor der Gemeinderat den Planungsauftrag für die Tiefgarage stoppen könne. Die parallele Durchführung der Verfahren beschleunige die Maßnahme ungemein, so dass nicht erst ein langwieriges Anbieterauswahlverfahren durchgeführt werden müsse und anschließend ein Verfahren zur Suche eines Tiefgaragenplaners und erst dann mit der Planung begonnen werden könne.

Durch die Parallelität würde enorme Zeit gespart und der Investor könne zusammen mit dem Tiefgaragenplaner das Gesamtprojekt planen. Nach Rücksprache mit der KE müsse für diesen Fall ein entsprechender Vorbehalt im Ausschreibungstext formuliert werden.

Dieser Vorschlag fand im Gremium mit 20 Ja-Stimmen eine breite Mehrheit.

Verkauf Süd II

Eine solche ergab sich auch beim zweiten Tagesordnungspunkt, dem Verkauf eines Grundstücks im Gewerbegebiet Süd II an das Autohaus Stefan Geisser GmbH. Dieses hatte im Vorfeld die Planung für das gesamte Gelände des Gewerbegebiets vorgestellt, worauf die Verwaltung beauftragt worden war, die
Verkaufsverhandlungen weiterzuführen und zu einem Abschluss zu bringen.

Nach dem gemeinsamen Gesprächstermin konnte ein Verkaufspreis von 170,– €/m² inklusive Erschließungskosten erzielt werden. Die zu verkaufende Fläche von ca. 25.600 m² (Straßen- und Entwässerungsflächen bleiben im Eigentum der Stadt Leimen) entspricht einem Verkaufspreis von rund 4,3 Mio. €. Da sich ein weiterer örtlicher Interessent gemeldet hatte, wurde beantragt, das Gelände auszuschreiben und dabei auch belastbare Zahlen und Unterlagen zu verlangen. Diesem Antrag verschloss sich jedoch die große Mehrheit des Rates und billigte bei 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung den Verlauf des Grundstücks an das Autohaus. 

Die nächste öffentliche Sitzung findet am Donnerstag, dem 25. April 2019 um 18:30 Uhr im Ferdinand-Reidel-Saal statt. Die Bevölkerung ist hierzu bereits jetzt herzlich eingeladen.

Unter www.leimen.de – Rathaus & Service – Ämter/Öffentliche Protokolle können Sie die bereits unterschriebenen öffentlichen Protokolle einsehen.
Unter www.leimen.de – Rathaus & Service – Leimener Gemeinderat – Sitzungskalender können Sie unter dem entsprechenden öffentlichen Sitzungstermin unter „Detailliste“ auf die Sitzungsunterlagen und Protokolle zugreifen.

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