Gemeinderat beschließt Durchführung des Bürgerentscheides zur Rathausplatzbebauung
In der gestrigen Sitzung des Leimener Gemeinderates beschloss dieser mit den Stimmen von CDU, SPD und Oberbürgermeister das Bürgerbegehren zur Bebauung des Rathausplatzes am 24. September durchzuführen.
Das Bürgerbegehren richtet sich gegen den Gemeinderatsbeschluss vom 29. September 2016, die Bebauung des Rathausplatzes mit dem vorgestellten Konzept der Firma CMS umzusetzen und hierüber Verhandlungen zu führen.
Die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung eines Bürgerbegehrens wurden von der Bürgerinitiative erfüllt.
Der Gemeinderat hat in seiner Sondersitzung am 16. Februar 2017 den gesamten monierten Gemeinderatsbeschluss vollumfänglich aufgehoben, da sich das kassatorische Bürgerbegehren gegen diesen richtete. Einer der Sprecher der Bürgerinitiative legte beim Regierungspräsidium Karlsruhe Widerspruch gegen diesen Bescheid der Stadt ein. Er führte darin aus, dass der Gemeinderat mit seinem Beschluss vom 16. Februar 2017 nicht vollumfänglich den Forderungen der Bürgerinitiative nachgekommen sei, da der Satz „Sind Sie gegen eine Bebauung des Rathausplatzes nach dem Konzept der Firma CMS?“ nicht ausdrücklich im Beschluss aufgeführt worden sei.
Das Kommunalrechtsreferat des Regierungspräsidiums Karlsruhe, mit dem die Angelegenheit zuvor in einem längeren Telefongespräch diskutiert worden war, teilte diese Auffassung und hat die Stadt gebeten dem Widerspruch abzuhelfen.
Die Stadtverwaltung schlug daher dem Gemeinderat zwei Alternativen vor. Beide führen dazu, dass den Forderungen der Initiative entsprochen wird, wobei die Alternative eins bedeutet hätte, dass kein Bürgerentscheid durchgeführt werden müsste. Der Rat entschied sich jedoch mehrheitlich für die Alternative 2.
Alternative 1:
Der Beschluss des Gemeinderats vom 16. Februar 2017 wird wie folgt ergänzt: „Der Gemeinderat spricht sich gegen eine Bebauung des Rathausplatzes nach dem Konzept der Fa. CMS aus.“
Alternative 2:
1. Der Gemeinderat lässt das Bürgerbegehren zu und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Bürgerentscheides.
2. Der Gemeinderat beschließt die Abstimmungsfrage entsprechend dem Antrag des Bürgerbegehrens.
3. Der Gemeinderat beschließt, den Bürgerentscheid wie von der Bürgerinitiative vorgeschlagen am 24. September 2017 zusammen mit der Bundestagswahl durchzuführen.
4. Der Gemeinderat beschließt, die gesetzlich vorgeschriebene Information der Bürgerschaft gem. § 21 Abs. 5 GemO durch Veröffentlichung in der Rathaus-Rundschau vorzunehmen. Sowohl die Gemeindeorgane (Verwaltung und Gemeinderat), als auch die beiden Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens erhalten hierfür jeweils eine DIN A-4 Seite.
5. Der Gemeinderat wählt aus den Wahlberechtigten fünf Gemeinderate in den Gemeindewahlausschuss.
Pressemitteilung der Großen Kreisstadt Leimen:
Bürgerentscheid am 24. September 2017 – Gemeinderat beschließt mehrheitlich die Durchführung
(mu 28.02.2017) Es war eine kurze, aber gut besuchte Sitzung, in deren Mittelpunkt neben der Kinderbetreuung vor allem das Thema „Rathausplatzbebauung“ stand. Nach den üblichen ersten vier formalen Punkten, die schnell abgehandelt waren, rief Oberbürgermeister Hans Reinwald als TOP 5 den Punkt „Bürgerbegehren – Bebauung Rathausplatz“ auf.
Er schilderte zunächst noch einmal kurz den Sachverhalt. Sein Ziel sei es nach wie vor, in Zusammenarbeit mit dem von der Bürgerinitiative vorgeschlagenen „Runden Tisch“ zu einem allseits akzeptierten Konsens in dieser Frage zu kommen. Er sei daher sehr überrascht gewesen, als er von dem mittlerweile eingegangenen Widerspruch einer der beiden Vertrauenspersonen beim Regierungspräsidium Karlsruhe erfahren habe. Dieser Widerspruch müsse schon aus rechtlichen Gründen beschieden werden, daher habe man heute dem Gemeinderat zwei tragfähige Alternativen vorgelegt, über die entschieden werden solle. Beide würden den Forderungen der Bürgerinitiative gerecht werden.
Bedenken wurden in der nun einsetzenden Diskussion vor allem dahingehend geäußert, dass eine Fortführung des „Runden Tisches“ gefährdet sein könne. Der nun eingelegte Widerspruch habe deutlich gemacht, so die Vertreter dieser Position, dass man immer damit rechnen müsse, dass beim Nichterfüllen der Forderungen der Initiative diese jederzeit erneut mit einem Widerspruch drohen können, um ihre Ziele zu erreichen. Unter einem solchen „Damoklesschwert“ seien sinnvolle Verhandlungen kaum vorstellbar. Es sei daher besser, die Bürger entscheiden zu lassen, dies sei das demokratische Recht der Bevölkerung in dieser wichtigen Frage.
Die andere Seite vertrat hingegen die Auffassung, durch die Aufnahme des angefochtenen Satzes sei der Forderung der Initiative ebenfalls Rechnung getragen, ein Bürgerentscheid daher auch aus Kostengründen nicht mehr nötig. Überdies würde man dadurch nur noch mehr Zeit verlieren, die sinnvoller durch weitere Sitzungen des „Runden Tisches“ genutzt werden könne.
Oberbürgermeister Reinwald legte Wert auf die Feststellung, dass aus seiner Sicht der „Runde Tisch“ nach wie vor sinnvoll und richtig sei. Zum einen sei er ausdrücklich von der Initiative gewünscht und vom Gemeinderat einstimmig beschlossen worden. Zum anderen halte er dieses Gremium für sehr wichtig, denn ein Konsens in dieser Frage sei unabhängig vom Ausgang eines Bürgerentscheids von großer Bedeutung für den kommunalen Frieden. Schließlich könne niemand ausschließen, dass nicht im Verlauf der kommenden Sitzungen eine Lösung gefunden werde, an die derzeit noch niemand gedacht habe und dies wäre dann eine wichtige Entscheidungshilfe für einen neu zu fassenden Beschluss des Gemeinderats.
Eine ins Spiel gebrachte weitere Alternative, den eingelegten Widerspruch so lange ruhen zu lassen, bis der „Runde Tisch“ zu einem ersten Ergebnis gelangt sei, fand aus rechtlichen Gründen keine Mehrheit im gemeinderätlichen Rund.
Letzten Endes beschloss der Gemeinderat mit 15 Ja- und 10-Nein-Stimmen, dem Begehren der Bürgerinitiative stattzugeben und den Bürgerentscheid zusammen mit der Bundestagswahl am 24. September 2017 durchzuführen.
Die weiteren sechs Tagesordnungspunkte wurden dann recht schnell abgehandelt und überwiegend einstimmig beschlossen.
Unter „Verschiedenes“ gab der OB dann noch bekannt, dass die für den 8. Mai geplante nächste Sitzung des „Runden Tisches“ aufgrund noch offener Fragen der vorgesehenen Moderatorin leider etwas nach hinten verschoben werden müsse. Man werde so schnell wie möglich nach einem neuen Termin suchen.
Um 20.00 Uhr schloss die Sitzung. Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderats findet am 1. Juni 2017 statt, die Tagesordnung wird rechtzeitig bekannt gegeben.
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