Gemeinderat Leimen – Der Verwaltungsausschuß
In der konstituierenden Gemeinderatssitzung vom 24. Juli 2014 wurden folgende 12 Mitglieder eintimmig in den Verwaltungsausschuss gewählt:
- Wolfgang Stern, CDU
- Richard Bader, CDU
- Dr. Peter Anselmann, CDU
- Hans Appel, CDU
- Christiane Mattheier, SPD
- Karl-Heinz Wagner, SPD
- Dr. Peter Sandner, SPD
- Ralf Frühwirt, GALL
- Sahin Karaaslan, GALL
- Dieter Sterzenbach, Freie Wähler
- Rudolf Woesch, Freie Wähler
- Klaus Feuchter, FDP
Der Verwaltungsausschuß hat laut Hauptsatzung der Stadt Leimen folgende Aufgaben:
Verwaltungsausschuss
(1) Der Verwaltungsausschuss besteht aus dem/der Oberbürgermeister/in als Vorsitzendem/r und 12 weiteren Mitgliedern des Gemeinderates.
(2) Der Geschäftskreis des Verwaltungsausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete:
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Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten, Personalangelegenheiten
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Finanz- und Haushaltswirtschaft einschließlich Abgabenangelegenheiten
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Stadtentwicklung
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Gesundheits- und Veterinärangelegenheiten
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Marktangelegenheiten
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Verwaltung der Liegenschaften der Stadt einschließlich der Waldbewirtschaftung, Jagd, Fischerei und Weide.
(3) Dem Verwaltungsausschuss werden folgende Aufgaben zur Erledigung dauernd übertragen:
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die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan bis zu 125.000 € je Einzelfall,
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über- und außerplanmäßige Ausgaben bis zu 25.000 € je Einzelfall,
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Ernennung, Einstellung und Versetzung von Beamten bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 11, Einstellung von Beschäftigten der Entgeltgruppen 8 bis 10,
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die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen Freigiebigkeitsleistungen bis 15.000 € im Einzelfall,
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Stundungen bis 2 Jahre in unbegrenzter Höhe,
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den Verzicht auf Ansprüche der Stadt und die Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreiten und den Abschluss von Vergleichen, wenn der Verzicht oder die Niederschlagung, der Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständnis der Stadt im Einzelfall nicht mehr als 20.000 € beträgt,
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die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstückgleichen Rechten, einschließlich der Ausübung von Vorkaufsrechten, im Wert bis zu 125.000 € im Einzelfall,
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Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichem Vermögen bis zu einem jährlichen Kaltmiet- oder Pachtpreis von 25.000 € im Einzelfall. Dies gilt sowohl für die An- als auch für die Vermietung,
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die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu 25.000 € im Einzelfall.
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