Gemeinderat Sandhausen: Sitzung vom 25.2. –
Hohe Mietwohnraum-Förderung vom Land

– Sandhausen erhält Förderzusage zur Schaffung sozialen Mietwohnraums –

– Teilnahme an der Strom-Bündelausschreibung des Gemeindetages beschlossen-

– Vertragsverlängerung Straßenunterhaltung –

(cw – 28.2.19) Unter Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse informierte Bürgermeister Kletti, dass im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 28. Januar 2019 der Gemeinderat die Vergabe von 3 gemeindeeigenen Grundstücken im Baugebiet „Große Mühllach II“ beschlossen hat. Von diesen befinden sich 2 Grundstücke im Bürgermeister-Bertsch-Ring und ein Grundstück in der Willy-Brandt-Straße.

Des Weiteren übermittelte er die freudige Nachricht, dass die Gemeinde Sandhausen die Förderzusage zur Schaffung sozialen Mietwohnraums des Landes Baden-Württemberg erhalten hatte. Gefördert wird der Neubau von 24 Wohnungen in der Gottlieb-Daimler-Str. 17/19. Der Zuschussbetrag beläuft sich auf 1.603.000 €.

Seit 2002 organisiert die GT-Service GmbH als zentrale Vergabestelle den Strom für Städte und Gemeinden mit Hilfe von europaweiten Bündelausschreibungen. Die alljährlich stattfindenden Bündelausschreibungen stellen für die kommunalen Auftraggeber eine wirtschaftliche Lösung dar und führten bisher durch die großen Abnahmemengen bei allen Teilnahmen und Teilnehmern zu günstigen bis sehr günstigen Abnahmepreisen.

Nachdem der derzeitig gültige Stromlieferungsvertrag für die Straßenbeleuchtung und die Abnahmestellen mit Leistungsmessungen der Gemeinde Sandhausen vom Lieferanten fristgerecht zum 31.12.2019 gekündigt wurde, beschloss der Gemeinderat nun aufgrund der guten Erfahrungen mit der GT-Dienstleistungsgesellschaft mbH ein Dauerbeauftragungsverhältnis ab 01.01.2020 für die Ausschreibung der Stromlieferungsverträge einzugehen. Der Vorteil liege, so Kämmerer Timo Wangler, sowohl im administrativen Bereich als auch in einer Verlängerung der Vertragslaufzeit der Lieferverträge von bisher 2 auf 3 Jahre. Die Kosten entsprechen in etwa denen des vorherigen Ausschreibungskonzeptes.

Bei der Wahl hinsichtlich der Stromqualität bezeichnete Gemeinderat Herzog die Entscheidung für erneuerbare Energien mit Neuanlagenquote als richtungsweisend. Diese koste zwar über das Jahr gerechnet rund 3.800 € mehr, erklärte Gemeinderat Scheid, jedoch spare man die Kosten durch eine Bündelausschreibung wieder ein und man unterstütze die Energiewende, die in Berlin zu zaghaft umgesetzt würde, befand Gemeinderat Klinger. Die Gemeinde nehme somit ihre ökologische Verantwortung wahr, schloss Gemeinderat Lauterbach.

Befürchtet wurde aber auch, wie Gemeinderätin Köhler ausführte, dass durch eine Neuanlagenquote jährlich unnötige Investitionen in Neuanlagen abgeführt würden. Zudem interessierte Gemeinderat Albrecht, ob der Beschluss für Strom aus erneuerbaren Energien mit Neuanlagenquote an den Beschluss für die Bündelausschreibung über die GT-Servicegesellschaft gebunden sei. Hierzu erklärte Wangler, dass dazu ein neuer Beschluss notwendig wäre. Beim durch Gemeinderat Hettinger angeregten Vergleich der Ökostrom-Modelle mit und ohne Neuanlagenquote zeigte sich, dass das Händlermodell mit Neuanlagenquote, den weiteren Ausbau von Ökostrom-Anlagen unterstütze. Beide Modelle griffen jedoch zu 100 % auf Ökostrom zurück. Die Stromabnahmemenge sei nicht festgelegt, man binde sich lediglich an den Anbieter.

Bei der nachfolgenden Abstimmung zur Stromerzeugung stimmte der Gemeinderat mehrheitlich für Strom aus erneuerbaren Energien mit Neuanlagenquote.

Im Jahr 2017 wurde die Firma Sailer aus Sandhausen für die Straßen-Unterhaltungsarbeiten beauftragt. Der hierzu geschlossene Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 30.04.2019 mit der Option einer Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr. Unter Beachtung der aktuellen Preisentwicklung sprach sich der Gemeinderat für eine Vertragsverlängerung bis zum 30.04.2020 und gegen eine Neuausschreibung aus. Denn man sehe in der Firma Sailer einen verlässlichen und kompetenten Partner, erklärten Gemeinderat Herzog, Gemeinderat Rüttinger und Gemeinderat Liebetrau. Überdies sei er der wirtschaftlichste, fügte Bürgermeister Kletti hinzu.

Der Vertrag beinhaltet Reparaturen an Straßen, Pflasterflächen, Kanälen und Trinkwasserleitungen sowie Instandsetzungen aufgrund der Trinkwasserverordnung und Verkehrssicherungspflicht.

Unter dem Tagesordnungspunkt Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen durch die Gemeinde stimmte der Gemeinderat der Annahme von Spenden in Höhe von insgesamt 450,00 € zu.

Fragen und Anregungen der Gemeinderäte betrafen:

– Die Situation an der Theodor-Heuss-Grundschule im Schuljahr 2019/2020

Da im kommenden Schuljahr aufgrund der geburtenstarken Jahrgänge die 1. Klasse vermutlich 6-oder 7-zügig sein wird, befindet sich die Verwaltung bereits im Gespräch mit dem Rektor der Schule. Dennoch müsse man die Entwicklung der Anmeldungen weiter beobachten, die stets einer gewissen Dynamik unterliegen.

– einen Fußgängerüberweg in der Großen Mühllach 2

Vorgeschlagen wurde einen Zebrastreifen in die Willy-Brandt-Straße auf Höhe des Zedernweges bzw. der dortigen Bushaltestellen anzulegen. Dies sei jedoch aufgrund der Straßenverkehrsordnung nicht möglich, da Fußgängerüberwege in 30iger-Zonen von der Verkehrsbehörde nicht genehmigt würden. Zudem sei hierzu eine gewisse Fußgängerfrequenz nötig. Der Vorschlag, ein Schild mit der Aufschrift „Vorsicht Kinder“ an der Gefahrenstelle aufzustellen, wird geprüft.

In der Fragestunde der Bürgerinnen und Bürger interessierte man sich für

– den Gehweg in der Hauptstraße

Kritisiert wurde, dass der Gehweg von LKWs überfahren wird und dadurch bereits Reifenspuren darauf zu sehen sind. Außerdem sei bereits ein Schlagloch in der Fahrbahn entstanden. Die Verwaltung verwies darauf, dass sie den Gehweg, wo dies möglich war, habe verbreitern lassen. Es sei jedoch Aufgabe der Verkehrspolizei, sich um Verstöße zu kümmern. Die Reduktion der Geschwindigkeit mittels einer 20iger Zone, die die Verwaltung angeregt hatte, wurde von der Verkehrsbehörde lediglich zwischen dem Fahrradgeschäft „Bike’n Boat“ und dem ehemaligen Gelände „Dorsch“ genehmigt. Das Schlagloch soll, sobald die Witterung es zulässt, beseitigt werden.

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