Gestankquelle: Ostereier draußen verstecken in Sandhausen verboten
(fwu – 1.4.18 – Aprilscherz ) Der Sandhäuser Gemeinderat verabschiedete in seiner letzten Sitzung eine gemarkungsweite und ab sofort gültige OHüQVstVO („Ostereier-aus-Hühnerquellen-Versteck-Verordnung“) verabschiedet, die das österliche Verstecken von Hühnereiern als Ostereier (egal ob angemalt oder nicht) im öffentlichen Raum untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 25 € je Ei verhängt werden.
Hintergrund war die enorme Geruchsbelästigung (Gestank), die von nicht gefundenen Ostereiern, die langsam verfault waren, ausging. Insbesondere auf den bei Spaziergängern beliebten Waldwegen war im vergangenen Jahr bis weit in den Mai hinein an Spazierengehen ohne Atemschutzmaske nicht zu denken, da der Gestank dutzender verfaulter Eier einfach zu ekelhaft war. Viele Hunde verweigerten wegen ihrer sensibleren Nasen sogar das Betreten der betroffenene Gebiete.
Die Sandhäuser OHüQVstVO verbietet allerdings momentan ausdrücklich nur das Verstecken von Hühnereiern. Schokoladeneier dürfen hingegen weiterhin verwendet werden. Auch Straußeneier sind nicht verboten, da dies aufgrund ihrer Größe nicht beim Ostereiersuchen übersehen werden können.
Nicht von der Verordnung erfaßt ist das Verstecken von Hühnereiern auf Privatgelände (z. B. eigener Garten, Hardwaldstadion).
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