Gesundheitsamt: Epoxidharz in Wasserleitungen setzt möglicherweise Bisphenol A frei

(Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis) Gealterte Rohrinnenbeschichtung einer mit Epoxidharz sanierten Trinkwasserleitung.

(rnk – 24.11.23) Bei vielen Gebäuden im Rhein-Neckar-Kreis und der Stadt Heidelberg, welche circa zwischen 1970 und 1980 gebaut worden sind, wurden im Bereich der Warmwasserversorgung verzinkte Stahlleitungen eingesetzt.

Da dieses Material im Warmwasserbereich nicht dauerhaft beständig ist, mussten die ersten Trinkwasserinstallationen bereits nach 20 bis 30 Jahren saniert werden. Die Sanierung erfolgte bei einigen Häusern mit einer sogenannten Rohrinnenbeschichtung aus Epoxidharz. Dabei wurden die Leitungen zunächst innen gereinigt und anschließend mit einem Epoxidharz beschichtet.

Auf den ersten Blick war dieses Verfahren kostengünstig, schnell und sauber. Jedoch hat die Erfahrung gezeigt, dass durch Alterungsprozesse und thermische Belastung der Epoxidharzbeschichtung verschieden Chemikalien, unter anderem Bisphenol A, ins Trinkwasser abgegeben werden, teilt das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises mit.

Bisphenol A gilt als krebserregend. In Tierversuchen wurde eine endokrine (hormonähnliche) Wirkung nachgewiesen, die eine Beeinträchtigung der Gehirnentwicklung und Fortpflanzung bewirkt. Nicht zuletzt aufgrund dieser Forschungsergebnisse wird Bisphenol A mit einem Grenzwert von 2,5 Mikrogramm pro Liter (µg/L) ab dem kommenden Jahr in die neue Trinkwasserverordnung aufgenommen.

Im Rahmen eines Forschungsprojektes zusammen mit dem CVUA (Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt) Stuttgart hat das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises, welches auch für die Stadt Heidelberg zuständig ist, das Trinkwasser in mehreren, nachweislich mit Epoxidharz sanierten Objekten untersucht.

Die Ergebnisse im Warmwasser waren teilweise erschreckend: Mit Werten bis zu 300 µg/L wurde der Grenzwert der Trinkwasserverordnung um mehr als das Hundertfache überschritten.

Einige Objekte im Rhein-Neckar-Kreis und der Stadt Heidelberg betroffen

„In solchen Fällen wird durch das Gesundheitsamt eine Verfügung erlassen. Diese fordert zunächst ein Konsumverbot für das Warmwasser. Dieses darf dann weder zum direkten Konsum noch zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet werden.

In letzter Konsequenz fordert die Verfügung aber einen Austausch aller epoxidharzbeschichteten Leitungen. Wie viele Objekte im Rhein-Neckar-Kreis und der Stadt Heidelberg betroffen sind wissen wir nicht. Wir gehen aber mindestens von einer dreistelligen Zahl aus“, erklärt Stefan Kramer, Leiter des Referates für Technischen Gesundheitsschutz im Gesundheitsamt.

Der Experte merkt an, dass dieses Verfahren der Rohrsanierung in Deutschland noch nicht verboten sei und es immer noch Firmen gibt, die dieses Verfahren bewerben und umsetzen. „Wir wollen daher Bürgerinnern und Bürger für dieses Problem und mögliche gesundheitliche Gefahren sensibilisieren, damit sie sich informieren können, wenn in ihrem Haus Trinkwasserleitungen saniert werden.

Für weitere Fragen steht unser Gesundheitsamt gerne zur Verfügung“, so Stefan Kramer, der übrigens auch in einem kürzlich ausgestrahlten TV-Beitrag zu Wort kommt.


Weitere Informationen:

Was ist Bisphenol A? Bisphenol A ist eine Chemikalie, die häufig als Komponente in Klebstoffen, Lacken oder Kunstharzen (sogenannte Epoxidharze) verwendet wird.

Wie funktioniert die Epoxidsanierung von Trinkwasserleitungen? Bei der Epoxidsanierung von Trinkwasserleitungen werden die Komponenten, üblicherweise bestehend aus Bisphenol A und Epichlorhydrin, nach dem Entleeren, Trocknen und Sandstrahlen der Leitungen in die Trinkwasserinstallation gedrückt. Die Leitungen werden so von innen mit Epoxidharz beschichtet. Daher wird das Verfahren auch als Innenrohrsanierung bezeichnet. Nach dem Aushärten des Harzes wird die Trinkwasserleitung wieder befüllt. Warum ist die Aufnahme von Bisphenol A gesundheitlich bedenklich?

Bisphenol A hat eine hormonähnliche Wirkung und steht darüber hinaus im Verdacht, Krebs zu erregen. Aufgrund dessen wurde zunächst in der europäischen Trinkwasser-Richtlinie, aber seit Juni 2023 auch in der Trinkwasserverordnung ein Grenzwert festgelegt, der ab Januar 2024 einzuhalten ist.

Ausführlicher Bericht des CVUA Stuttgart zu Bisphenol A im Trinkwasser:

https://www.ua-bw.de/pub/beitrag.asp?subid=1&Thema_ID=2&ID=3817&lang=DE&Pdf=No

https://www.cvua-stuttgart.de/docs/CVUAS_Bisphenol_A_in_Trinkwasser_Poster.pdf

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