Ghosting im Geschäftsalltag: Wenn Mitarbeitende oder Partner plötzlich abtauchen
(fu – 15.5.25) Wenn im privaten Umfeld Funkstille herrscht, ist der Begriff längst geläufig: Ghosting. Doch auch im beruflichen Kontext nimmt dieses Verhalten zu. Was einst als zwischenmenschliches Phänomen galt, betrifft heute Projektteams, Geschäftsbeziehungen und Arbeitsverhältnisse gleichermaßen. Der abrupte Kontaktabbruch hinterlässt dabei nicht nur Fragezeichen, sondern mitunter auch wirtschaftliche Schäden – etwa, wenn Arbeitsgeräte nicht zurückgegeben werden oder offene Rechnungen unbeantwortet bleiben.
Wenn der Kontakt plötzlich endet
Das Phänomen zeigt sich oft ohne Vorwarnung. Eine E-Mail bleibt unbeantwortet, ein verabredetes Meeting findet nicht statt, Rückrufe werden ignoriert – bis irgendwann klar ist: Der Kontakt wurde abgebrochen. Im Gegensatz zu klassischen Kündigungen oder Vertragsauflösungen fehlt beim Ghosting jede Form der Kommunikation. Zurück bleiben Unsicherheit und Ratlosigkeit – vor allem dann, wenn ein Projekt noch lief, offene Forderungen bestehen oder vertragliche Pflichten nicht erfüllt wurden.
In vielen Fällen beginnt Ghosting schleichend. Termine werden kurzfristig abgesagt, Deadlines kommentarlos ignoriert, plötzlich gibt es keine Erreichbarkeit mehr über bekannte Kanäle. Besonders problematisch wird das Verhalten, wenn betriebliche Mittel involviert sind – etwa Firmenhandys, Laptops oder Geschäftswagen. Doch auch auf Seiten von Auftraggebenden oder Subunternehmern kann Ghosting erhebliche Folgen haben, wenn Fristen verstreichen oder Leistungen ausbleiben.
Zwischen Überforderung und Konfliktvermeidung
Warum kommt es überhaupt zu diesem Verhalten? Die Gründe sind vielschichtig. Häufig steckt Überforderung dahinter – sei es durch persönliche Krisen, psychische Belastungen oder zu hohe Erwartungen im Job. Anstatt den Dialog zu suchen, wird der Kontakt vermieden. Auch mangelnde Konfliktfähigkeit oder fehlende emotionale Reife können dazu beitragen, dass Menschen den Ausstieg aus einer beruflichen Beziehung nicht offen kommunizieren.
Bei Freelancern oder externen Dienstleistern kann zudem ein strategischer Hintergrund hinzukommen: Wenn das Projekt unattraktiv geworden ist oder andere Aufträge besser vergütet werden, wird der bisherige Auftraggeber einfach ignoriert. In seltenen Fällen steckt auch Vorsatz oder Betrugsabsicht dahinter – etwa, wenn Zahlungen erschlichen oder Ressourcen abgegriffen wurden, bevor der Kontakt abgebrochen wird.
Ghosting unter Mitarbeitenden
Innerhalb von Unternehmen tritt Ghosting vermehrt in Form sogenannter „No-Show-Kündigungen“ auf – Angestellte erscheinen nicht mehr zur Arbeit, melden sich nicht und reagieren auf keine Kontaktversuche. Besonders im Rahmen von Probezeiten oder bei befristeten Verträgen kann dieses Verhalten beobachtet werden. Auch Bewerbungsprozesse bleiben davon nicht verschont: Manche Kandidat:innen erscheinen nicht zum Vorstellungsgespräch oder melden sich nach Vertragsangeboten nicht mehr zurück.
Für Teams und Führungskräfte ist dies nicht nur organisatorisch eine Herausforderung, sondern auch psychologisch belastend. Der plötzliche Verlust von Kolleg:innen reißt Lücken, für die oft kurzfristig Ersatz gefunden werden muss. Vertrauen leidet – nicht nur in die abgetauchte Person, sondern mitunter auch in den gesamten Auswahlprozess.
Wenn Geschäftspartner:innen plötzlich verschwinden
Ghosting im B2B-Bereich kann gravierende wirtschaftliche Auswirkungen haben. Subunternehmer, die plötzlich nicht mehr liefern, oder Geschäftspartner, die vereinbarte Zahlungen nicht leisten, bringen Projekte ins Stocken oder gefährden ganze Geschäftsmodelle. Besonders kritisch wird es, wenn bereits Zahlungen geflossen sind oder wichtige Unterlagen nicht übergeben wurden. Auch hier fehlt jegliche Kommunikation – Anrufe laufen ins Leere, E-Mails werden nicht mehr geöffnet, Post kommt zurück.
Je nach Vertragslage kann dies nicht nur zu finanziellen Einbußen führen, sondern auch rechtliche Schritte nach sich ziehen. Problematisch ist dabei oft, dass Verantwortliche nicht mehr auffindbar sind – etwa, weil die Geschäftsstelle geschlossen oder die Adresse falsch hinterlegt wurde.
Ob offene Forderungen, verschwundene Diensthandys oder untergetauchte Subunternehmer – in solchen Fällen hilft oft nur gezielte Adressermittlung. Eine Detektei in Mannheim kann solche Kontaktabbrüche rechtssicher nachvollziehen und Verantwortliche auffinden.
Folgen für das Unternehmen
Ghosting ist nicht nur ein Ärgernis, sondern kann auch betriebswirtschaftliche Folgen haben. Fehlende Rückmeldungen verzögern Prozesse, beschädigen Kundenbeziehungen und verursachen zusätzliche Aufwände in der Kommunikation. Besonders kleine Unternehmen oder Einzelunternehmer:innen sind betroffen, wenn sie auf ein bestimmtes Projekt oder eine einzelne Kraft angewiesen sind.
Rechtsstreitigkeiten, Mahnverfahren und Ersatzbeschaffungen verursachen Kosten, die oft vermeidbar gewesen wären. Die Unsicherheit über den Status einer Person oder eines Projekts führt nicht selten zu internen Spannungen, insbesondere wenn Verantwortlichkeiten unklar sind oder das Verhalten als Vertrauensbruch empfunden wird.
Rechtliche Optionen bei Kontaktabbruch
Wer mit Ghosting im Geschäftsalltag konfrontiert wird, steht oft vor der Frage, welche Mittel zur Verfügung stehen. Je nach Situation – etwa bei Vertragsverletzung, Nichterfüllung oder Sachbeschädigung – können zivilrechtliche Schritte eingeleitet werden. Voraussetzung dafür ist meist eine nachweisbare Kontaktaufnahme, die erfolglos blieb, sowie eine klare Dokumentation der Versäumnisse.
Wurde Arbeitsmaterial nicht zurückgegeben oder ein Schaden verursacht, kann eine Anzeige wegen Unterschlagung oder Betrug in Betracht gezogen werden. Auch arbeitsrechtlich bestehen Möglichkeiten, etwa eine fristlose Kündigung oder Schadensersatzklagen. Schwieriger wird es, wenn der Aufenthaltsort der betreffenden Person unbekannt ist – hier können spezialisierte Dienstleister zur Ermittlung hinzugezogen werden.
Strategien im Umgang mit Ghosting
Neben rechtlichen Maßnahmen geht es auch um den präventiven Umgang mit dem Thema. Wer frühzeitig auf klare Kommunikation, dokumentierte Prozesse und transparente Zuständigkeiten setzt, kann das Risiko von Ghosting reduzieren. Auch Feedbackkultur, regelmäßige Check-ins und eine professionelle Trennungskultur helfen, Kontaktabbrüche zu vermeiden oder früh zu erkennen.
Im Vertragswesen sind Sicherheiten wie Abschlagszahlungen, Rückgabepflichten für Arbeitsmittel oder genaue Fristen hilfreich. Bei Freelancern oder neuen Partnern empfiehlt sich ein stufenweises Onboarding oder eine Probephase, um Vertrauen aufzubauen und Risiken zu minimieren. Gleichzeitig sollte der Umgang mit Ghosting in internen Leitlinien thematisiert werden – nicht aus Misstrauen, sondern als Absicherung für alle Seiten.
Kommunikation statt Schweigen
Auch wenn Ghosting nicht immer erklärbar oder vorhersehbar ist, lohnt sich der Versuch, Brücken zu erhalten. Eine wertschätzende und sachliche Ansprache – schriftlich dokumentiert – kann den Weg für eine spätere Klärung ebnen. Denn nicht immer steckt böse Absicht dahinter. In manchen Fällen führt ein persönlicher Umbruch, eine Krankheit oder schlicht eine Überforderung zum Kontaktabbruch. Hier kann Fingerspitzengefühl helfen – gerade dann, wenn ein Neustart möglich sein soll.
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