Heute ist Landtagswahl: Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch
Rund 400.000 Wahlberechtigte im Rhein-Neckar-Kreis sind in den Wahlkreisen Wiesloch (37), Weinheim (39), Schwetzingen (40) und Sinsheim (41) aufgerufen, am Sonntag, 14. März, an der Wahl des Landtags von Baden-Württemberg teilzunehmen.
Wahlaufruf von Landrat Stefan Dallinger
Der Landrat des Rhein-Neckar-Kreises, Stefan Dallinger, appelliert in einem Wahlaufruf an alle Bürgerinnen und Bürger der 54 Städte und Gemeinden im Landkreis, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen: „Nutzen Sie die Chance, mit Ihrer Stimme aktiv über den künftigen Weg unseres Bundeslandes Baden-Württemberg mitzuentscheiden!“
Stimmabgabe auch per Briefwahl möglich
Von 8 bis 18 Uhr können Wählerinnen und Wähler im Land ihre Stimme in ihrem lokalen Wahlraum abgeben oder per Briefwahl wählen. Auch wenn die Urnenwahl unter besonders hohen infektionsschutzrechtlichen Vorkehrungen stattfindet, werden viele Bürgerinnen und Bürger die Stimmabgabe per Briefwahl bevorzugen. „In jedem Fall sollte die Teilnahme an der Landtagswahl für alle Wahlberechtigten auch in Zeiten der Corona-Pandemie selbstverständlich sein“, betont der Landrat und unterstreicht: „Machen Sie von der Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl Gebrauch und verzichten Sie nicht auf das wichtigste Recht und Privileg in unserem demokratischen Staatswesen“.
Eine reine Briefwahl ist nach derzeitiger Gesetzeslage übrigens nicht möglich. Hierzu wäre eine Änderung des Landtagswahlgesetzes erforderlich. Schon aus verfassungsrechtlichen Gründen käme eine reine Briefwahl nur im äußersten Notfall in Betracht, heißt es dazu in den Hinweisen der Landeswahlleiterin.
Keine landeseinheitlichen Stimmzettel
Da in jedem der 70 Wahlkreise in Baden-Württemberg andere Wahlvorschläge eingereicht werden, gibt es keine landeseinheitlichen Stimmzettel. Insgesamt treten die Bewerberinnen und Bewerber von 14 Parteien an. Im Rhein-Neckar-Kreis hofft man wieder auf eine hohe Wahlbeteiligung, da von allen Landtagswahlkreisen immerhin vier im Kreisgebiet liegen. Die Stimmen der Wählerinnen und Wähler entscheiden, wer in den kommenden fünf Jahren den jeweiligen Wahlkreis im Landtag vertritt.
Chance auf politische Mitbestimmung nutzen
Das Wahlalter für die Landtagswahl liegt bei 18 Jahren. Nur bei der Kommunalwahl und bei Bürgermeisterwahlen dürfen junge Menschen in Baden-Württemberg schon ab 16 Jahren wählen. Unter den ca. 7,7 Millionen Wahlberechtigten im Land werden voraussichtlich 500.000 Erstwählerinnen und Erstwähler sein, schätzt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg. An sie gilt natürlich der besondere Aufruf, ihre Chance auf politische Mitbestimmung zu nutzen und am Wahltag ihre Stimme abzugeben.
Weitere Informationen:
Mehr Informationen zur Landtagswahl, zu den Wahlkreisen und zum Wahlablauf finden Sie auf unserer Infoseite www.rhein-neckar-kreis.de/ltwbw . Dort sind am Wahlabend auch die vorläufigen Ergebnisse aus den vier Wahlkreisen abrufbar.
Mit Hygiene sicher wählen
Maßnahmen um das Gesundheitsrisiko gering zu halten.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, für die bevorstehende Landtagswahl trifft die Stadt Leimen verschiedenste Maßnahmen, um das Gesundheitsrisiko für Wählerinnen und Wähler, aber natürlich auch für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer so gering wie möglich zu halten:
- Die Zugänge zum Wahllokal und die Einhaltung des Mindestabstands in Wartebereichen wird durch Ordner geregelt
- Maskenpflicht
- Im Wahllokal dürfen sich nur jeweils 2 Wähler/Wählerinnen aufhalten
- Desinfektionsmittel für Wahlhelfer/Wahlhelferinnen und Wähler/Wählerinnen
- Spuckschutzwände
- Wahllokale werden regelmäßig gelüftet
- „Einbahnverkehr“ in den Wahllokalen, um Begegnungsverkehr zu vermeiden
Wenn Sie am Sonntag, den 14.03.2021 zur Urnenwahl gehen, bringen Sie bitte Folgendes mit:
- Einen eigenen Kugelschreiber
- Einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder FFP 2-Maske
- Ihre Wahlbenachrichtigung oder Personalausweis/Reisepass
- Ihren Wahlschein (falls Sie Briefwahl beantragt haben, aber lieber vor Ort wählen möchten)
Ihr Wahlamt Leimen
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