Hintergrund zur Leimener Gemeinderats-Entscheidung „Leitbild Klimastabiler Wald“

Der Klimawandel und seine Auswirkungen sind allgegenwärtig spürbar und speziell in Forst- und Landwirtschaft auch sichtbar. Insbesondere die Wälder spielen eine unschätzbare und lebenswichtige Rolle im Kampf gegen das klimaschädliche CO2 . Ferner ist das komplexe Ökosystem Wald wertvoller Lebensraum für Tiere und bietet uns Menschen Raum zur Erholung. Hieraus erwächst eine besondere Verantwortung für den Erhalt und den Schutz der Wälder.

Der Stadtwald der Großen Kreisstadt Leimen wird seit vielen Jahren nach den Standards der PEFC-Zertifizierung und damit unter Berücksichtigung der ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekte nachhaltig bewirtschaftet. Die insgesamt 377,6 ha Forstliche Betriebsfläche beinhalten verschiedene Naturschutzkategorien. So sind neben 21 ha Biotopfläche rund 95% (359 ha) als Landschaftsschutzgebiete und 361 ha (96%) als „Naturpark“ ausgewiesen. Ferner unterliegen mit 290 ha über 76% der Waldfläche der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zum Schutz der wildlebenden Tiere und Pflanzen.

Das Leitbild „Klimastabiler Wald“ soll in den Wäldern der Großen Kreisstadt Leimen eine umfassende und zuverlässige Daseinsvorsorge für Pflanzen, Tiere und Menschen bewirken. Angesichts bedrohlicher Umweltgefahren durch Klimaveränderung, Luftschadstoffe, etc. wird dies immer wichtiger. Die Belange des Naturschutzes im Allgemeinen und der bestmöglichen Erhaltung bzw. Wiederherstellung der natürlichen Biodiversität sind stets umfassend zu berücksichtigen. Dies gilt besonders, soweit seltene oder gefährdete Arten von Maßnahmen oder Entscheidungen betroffen sind. Die folgenden Grundsätze und Ziele dienen der Konzeption und Bewahrung einer naturnahen Waldnutzung sowie der naturgemäßen und nachhaltigen Waldbewirtschaftung.

Struktur und Qualität des Waldaufbaus

Ziel ist einen, an die Standortverhältnisse angepassten, gut gemischten und möglichst artenreichen, ökologisch sowie ökonomisch stabilen, möglichst mehrschichtigen, vielfältigen, strukturierten und klimastabilen Wald zu sichern.

Wichtig für die Naturnähe eines Waldes sind hohe Baumanteile der natürlichen Waldgesellschaft, sprich Baumarten, die sich ohne menschlichen Einfluss von Natur aus durchgesetzt hätten. Diese werden mit Pflege und hauptsächlich natürlicher Wiederansamung gefördert. Da sich unter den ändernden Klimabedingungen auch die Baumartenverhältnisse ändern, werden insbesondere die klimastabilen Baumarten gefördert. Diese sind: Eiche, Douglasie, Spitzahorn, Wildkirsche, Esskastanie, Elsbeere.

Ökologische Kriterien sind bei der stets einzelbaumbezogenen Entscheidung über Verbleib oder Entnahme eines Baumes gleichrangig mit ökonomischen Kriterien zu berücksichtigen.  Auf Naturschutzvorrangflächen oder bei Vorliegen spezieller Naturschutztatbestände sind ökologische Kriterien höher zu gewichten.

Grundlage für den Umgang mit kleineren Lücken in Altbeständen ist neben dem Grad der Naturnähe der Waldfläche eine Beurteilung der Verjüngungs- und Wildverbisssituation. In Naturnahen Waldflächen, insbesondere in Eichenbeständen, bieten kleinere Lücken eine deutlich erhöhte Strukturvielfalt. Ökologisch aufwerten lassen sich solche Lücken durch gezieltes Belassen von Totholz.

Starkbäume und Totholz sollen mindestens 5% der oberirdischen Baummasse erreichen und ebenso wie Horstbäume sowie seltene Bäume ungenutzt bleiben. Biotopbäume sollen erhalten werden und Höhlenbäume solange stehen bleiben, wie es ihre Funktion im Wald erfordert.

Waldpflege und -verjüngung

Ziel ist die Förderung der Lebens- und Reproduktionsfähigkeit einer natürlichen Waldgesellschaft sowie die Förderung der Qualität von Erntebäumen.

Eine Erneuerung/Verjüngung der Wälder erfolgt vor allem auf natürliche Weise durch die vorhandenen Bäume. Deshalb gilt: Waldverjüngung durch Naturverjüngung wo immer möglich. Künstliche Saat und Pflanzung werden nur in Ausnahmefällen durchgeführt und wo immer möglich nur mit standortheimischen Baumarten.

Bei Neuanpflanzungen gilt es mit klimatisch anpassungsfähigen und standortgerechten Bäumen (wie beispielsweise: Spitzahorn, Edelkastanie, Elsbeere Roteiche, Zeder, Baumhasel, Wildkirsche) einen klimastabilen Mischwald zu erreichen.

Bei Pflege und Verjüngung (insbesondere künstliche Verjüngung) gilt eine vorrangige Beteiligung von Baum- und Straucharten der natürlichen Waldgesellschaften unter ausreichender Berücksichtigung von Arten der natürlichen Sukzessionsstadien.

Eingriffe erfolgen nach dem Minimum-Prinzip nur dann, wenn nicht-standortsgerechte oder qualitativ schlechte Bäume qualitativ gute, standortsgerechte Bäume bedrängen.

Verfahren, Maßnahmen, Geräte, Maschinen und Stoffe zur Pflege und Nutzung der Wälder sollen möglichst waldverträglich sein. Die Ausführung aller Betriebsarbeiten sind so pfleglich, qualifiziert und zuverlässig wie möglich abzuwickeln. Dies gilt insbesondere in Bezug auf folgende Strukturen:

  • – Waldbäume, unabhängig von ihrem Alter
  • – Waldböden
  • – Tier- und Pflanzenarten
  • – Gewässer
  • – Besondere Strukturen (z.B. Sonderstandorte, örtlich seltene Baumarten, sehr alte Bäume)

Waldbewirtschaftung

Ziel ist eine ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltige Waldbewirtschaftung.

Bei ökologisch besonders sensiblen Teilflächen bzw. auf besonders schwierig zu bewirtschaftenden Flächen soll durch Extensivierung bis hin zum vollständigen Nutzungsverzicht einer natürlichen Waldentwicklung klare Priorität eingeräumt werden (Naturschutzvorrangflächen).

„Alte Waldbestände“ bedürfen bei der Bewirtschaftung ganz besondere Berücksichtigung:

In über 100-jährigen Flächen ist besonderes Augenmerk auf den Erhalt bzw. die Entwicklung von Biotopbäumen und Totholzstrukturen zu legen.

Über 140-jährige Waldflächen und Einzelbäume sollen darüber hinaus generell vorrangig naturschutzorientiert bewirtschaftet werden (vor allem in Bezug auf Biotopbäume, Totholzvorräte und die Entwicklung von Habitatbaumgruppen / Reife- und Zerfallsphasen), die Nutzfunktion tritt in den  Hintergrund.

Über 180-jährige Waldteile und Einzelbäume werden nach Möglichkeit nur äußerst selektiv genutzt (Beschränkung auf Waldschutz, Verkehrssicherung und allenfalls extensive Wertholznutzung, die Derbholzmasse verbleibt möglichst im Bestand).

Bei der Ernte werden nur einzelne Bäume oder kleine Baumgruppen entnommen. Es entsteht keine Kahlfläche. Das Kriterium zur Ernte ist die erreichte Produktreife eines Baumes. Diese bemisst sich nach definierten Zieldurchmessern der Stämme in 1,30m Höhe. Ausnahme: Umbau in klimastabile Wälder.

Hohe Zieldurchmesser sichern den Bäumen ein hohes Alter und damit auch eine hohe ökologische, ökonomische und ästhetische Wertigkeit. Kalamitäten sind hiervon ausgeschlossen.

Wertverluste durch Rotkernbildung bei der Rotbuche werden in Kauf genommen.

Bodenfruchtbarkeit

Ziel ist eine dauerhafte Erhaltung der jeweils örtlich gegebenen Bodenfruchtbarkeit durch die Gewährleistung der Nährstoffnachhaltigkeit, der Bodenstruktur, der Nährstoff- und Wasserspeicherfähigkeit als auch deren Verfügbarkeit auf der gesamten Fläche sowie aller natürlicher Kreisläufe.

Durch die Erhaltung und Nutzung natürlicher Prozesse und Kreisläufe in der Waldwirtschaft und die bestmögliche Annäherung an natürliche Strukturen und Vielfalt wird ein Maximum an ökologischer wie ökonomischer Stabilität gewährleistet. Auf dem Großteil der Fläche sollen damit alle Waldfunktionen in hohem Maße erfüllt werden.

Totholz -in Wirklichkeit voller Leben- dient u.a. der Wasser- und Nährstoffspeicherung, der Nährstoffversorgung, Kohlenstoffspeicherung, dem Schutz der Verjüngung vor Wildverbiss und ist wie Biotopbäume notwendiger Lebensraum für waldgebundene Arten. Es erfüllt somit vielfältige ökonomische, gesellschaftliche und ökologische  Funktionen im Wald und ist als Alters- und Zerfallsphase von Wäldern zwingender Bestandteil naturnaher Waldökosysteme.

Biodiversität und Waldökologieaspekte

Ziel ist die Bewahrung und Förderung der Biodiversität und damit der Schutz der Artenvielfalt.

Zur Bewahrung und Förderung der Biodiversität werden Waldflächen kontinuierlich mit größeren Mengen verrottender Holzkörper unterschiedlichster Art, Dimension und Zersetzungsgrad angereichert.

Besonders wertvolle Baumarten wie die Eiche sind in ihrem Vorkommen zu sichern, erforderlichenfalls zu fördern bzw. in angemessenen Anteilen einzubringen.

Prozesse und Arten der natürlichen Sukzession sowie natürliche Differenzierung sind als wichtige Elemente von Naturwäldern soweit wie möglich an der Walddynamik zu beteiligen. Häufig stehen diese Prozesse im Widerspruch zu ökonomischen Zielen des Wirtschaftswaldes. Auch in diesen Fällen ist diesen Prozessen wenigstens kleinflächig oder punktuell ausreichend Raum zu geben.

Biotopbäume bieten mit ihren besonderen, für Naturwälder typischen Eigenschaften oder Strukturen, vielfältig Lebensraum für eine Großzahl der Waldgebundenen Arten. Sie sind damit im Sinne einer Förderung der Biodiversität unverzichtbarer Bestandteil naturnaher Waldökosysteme.

Die Waldfläche ist deshalb mit Biotopbäumen, welche dauerhaft im Wald verbleiben, anzureichern. Sie werden ihrer natürlichen Alterung einschließlich ihrem Absterben sowie Zerfall überlassen und verbleiben auch als Totholz und in der Folge als Humus im Wald (Habitatbaumgruppen).

Zusammenfassung

Das Konzept „Klimastabiler Wald“ im Stadtwald der Großen Kreisstadt Leimen zeichnet sich insbesondere durch eine Erhaltung und Nutzung natürlicher Prozesse und Kreisläufe in der Waldwirtschaft aus. Dies leistet nicht nur einen erheblichen Beitrag zur Strukturvielfalt, es sichert auch die Qualität neu entstehender Waldbestände und erhält dauerhaft die erforderliche Bodenfruchtbarkeit. Mit Hilfe von gezielter Anreicherung der Waldflächen mit
größeren Mengen verrottender Holzkörper unterschiedlichster Art, Dimension, Exposition und Zersetzungsgrad wird die Biodiversität bewahrt und gefördert. Mit Blick auf  Biodiversitäts- und Waldökologieaspekte sind besonders wertvolle Baumarten wie beispielsweise Eiche, Weide, Linde in ihrem Vorkommen zu sichern, zu fördern und in angemessenen Anteilen einzubringen. Mit gezielten Neuanpflanzungen von klimatisch anpassungsfähigen und standortgerechten Bäumen (wie beispielsweise: Spitzahorn, Edelkastanie, Roteiche, Zeder, Baumhasel, Wildkirsche) soll langfristig ein klimastabiler Mischwald erreicht werden.

Bei Pflege und Verjüngung (insbesondere künstliche Verjüngung) sind die natürlichen Sukzessionsstadien zu berücksichtigen und Baum- und Straucharten der natürlichen Walgesellschaften vorrangig zu Beteiligen. Sämtliche Verfahren, Maßnahmen, Geräte, Maschinen und Stoffe zur Pflege und Nutzung der Wälder sollen möglichst waldverträglich sein. Des Weiteren sind alle Betriebsarbeiten so pfleglich, qualifiziert und zuverlässig wie möglich auszuführen. Für „Alte Waldbestände“ gilt bei der Bewirtschaftung besondere Rücksicht mit besonderem Augenmerk auf den Erhalt bzw. die Entwicklung von Biotop-, Horst- und Hohlbäumen. Starkbäume und Totholz sollen mindestens 5% der oberirdischen Baummasse erreichen und ebenso wie Horstbäume ungenutzt bleiben. Biotop- und Höhlenbäume sollen erhalten werden und solange stehen bleiben, wie es ihre Funktion im Wald erfordert. Ferner sind über 180-jährige Waldteile und Einzelbäume ganz aus der Nutzung genommen. Bei der Ernte werden nur einzelne Bäume oder kleine Baumgruppen entnommen. Das Kriterium zur Ernte ist die erreichte Produktreife (Zieldurchmesser der Stämme in 1,30m Höhe) eines Baumes. Ausgenommen hiervon sind Kalamitäten.

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