Illegale Müll-, Grüngut- und Bauschuttablagerungen im Nußlocher Gemeindegebiet

Die Fälle illegaler Müll-, Grüngut- und Bauschuttablagerungen im Gemeindegebiet häufen sich leider in letzter Zeit, was aus Sicht des Naturschutzes ein massives Problem darstellt.

Illegale Müllentsorgung im Wald (Symbolbild)

Darüber hinaus stellt die illegale Entsorgung von Müll, Grüngut und Bauschutt auch für die betroffenen privaten Grundstückseigentümer ein großes Ärgernis dar, da diese den Abfall auf eigene Kosten entsorgen und für etwaige Schäden selbst aufkommen müssen. Bei öffentlichen Grundstücken gehen die Entsorgungskosten zu Lasten aller Gemeindeeinwohner. Die Beseitigung der Ablagerungen führen somit zu einem hohen Verwaltungs- und Kostenaufwand, der aus Sicht der Gemeindeverwaltung vermeidbar ist.

Wer Müll, Grüngut, Bauschutt, etc. im Wald, Böschungen oder auf anderen Grundstücken, also außerhalb der zugelassenen Abfallentsorgungsanlagen zwischenlagert, ablagert oder behandelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder bei Gefährdung der Umwelt sogar eine Straftat. Die illegale Beseitigung solcher Abfälle stellt grundsätzlich einen Verstoß gegen das Abfallrecht dar und die illegale Entsorgung wird mit einem entsprechenden Bußgeld geahndet.

Sollten Sie Beobachtungen zu illegalen Abfallablagerungen machen, dann teilen Sie dies bitte dem Ordnungsamt der Gemeinde Nußloch mit, um den Verursacher feststellen zu können. Sollten Sie eine Ablagerung beobachten, können Sie auch gerne das zuständige Polizeirevier Wiesloch verständigen.

Sollten Unklarheiten über die Entsorgung einzelner Abfallgruppen bestehen, dann informieren Sie sich bitte auf der Homepage der AVR (www.avr-kommunal.de) über den richtigen Entsorgungsweg. Wenn Sie wissen möchten, wie die optimale Erfassung von Wertstoffen und anderen Abfällen auf Ihrer Baustelle aussehen könnte und welche Kosten hierfür kalkuliert werden müssen, steht Ihnen die AVR unter der Telefonnummer 06221/878-400 oder per E-Mail an vertrieb@avr-gewerbeservice.de jederzeit gerne zu Ihrer Verfügung.

Das Ordnungsamt bedankt sich für Ihre Unterstützung zum Schutz unserer Umwelt und des Landschaftsbildes.

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