In Wald und Flur: Nachwuchs der Wildtiere braucht Ruhe und Rücksicht

Die heimische Natur ist derzeit eine große Kinderstube – die Wildtiere bekommen ihren Nachwuchs. „Rehe, Hasen, Wildschweine, alle Bodenbrüter wie Auerhuhn, Rebhühner, Waldschnepfen, Fasanen, Kiebitze, Feldlerchen, Enten und viele andere  heimische Wildtiere bringen jetzt in den Frühjahrsmonaten ihre Jungen zur Welt und brauchen deshalb für sich und die Tierkinder viel Ruhe“, erläutert der Wildtierbeauftragte im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Dorian Jacobs. Damit die Jungtiere problemlos aufwachsen können, bittet er Erholungssuchende, Freizeitsportler und Hundehalter um Rücksicht und Einhaltung einiger einfacher Verhaltensregeln zum Schutz der Wildtiere und ihres Nachwuchses.

Wildtiere halten sich besonders gern im Dickicht der Wälder, Waldrandgehölzen und Feldhecken oder im hohen Gras auf. „Es ist daher unbedingt notwendig, diese Ruhezonen nicht zu betreten und die Wege nicht zu verlassen”, appelliert Dorian Jacobs. Vor allem frei laufende Hunde können eine Gefahr für trächtige Tiere und brütende Vögel sowie deren Nachwuchs darstellen. Vierbeiner sollten deshalb in diesen sensiblen Bereichen immer an die Leine.

Wer junge Wildtiere findet, darf sie auf keinen Fall berühren. Denn scheinbar verwaiste Rehkitze, Junghasen oder Jungvögel sind meistens gar nicht so hilflos, wie es vielleicht den Anschein hat. Der gut getarnte Nachwuchs wird in den ersten Lebenswochen von den Müttern oft viele Stunden allein gelassen und nur zum Säugen aufgesucht – der beste Schutz vor Fressfeinden. Die Küken bodenbrütender Vögel sind oft „Nestflüchter“ und laufen selbstständig umher, werden aber dennoch weiter von den Eltern versorgt. Erst durch menschliche Störung und Menschengeruch werden Jungtiere wirklich zu Waisen, die dann keine Überlebenschance mehr haben.

Wer vermeintlich verletzte, geschwächte, kranke oder anderweitig gefährdete Wildtiere entdeckt, sollte sie aus sicherer Entfernung beobachten und im Zweifelsfall einen ortsansässigen Jäger und Wildtierschützer, den Wildtierbeauftragten, die Kommune oder die Polizei informieren.

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