Katholisches Dekanat verabschiedet umfassendes Konzept gegen sexualisierte Gewalt

 


Auch die Kirchengemeinden haben sich jeweils ein Institutionelles Schutzkonzept gegeben. V.l.n.r.: Dr. Oliver Brinkmann (SE Brühl-Ketsch); Benno Müller (Dekanatsreferent Wiesloch); Dr. Klemens Gramlich (SE Walldorf-St. Leon-Rot; Vorsitzender des Dekanatsrates); Thomas Auer (Präventionsfachkraft in der Region Rhein Neckar); Uwe Lüttinger (SE Schwetzingen); Ulrike Ziegler (SE Leimen-Nußloch-Sandhausen); Carina Gottwald (Jugendreferentin Dekanat Wiesloch); Michael Barth-Rabbel (SE Wiesloch-Dielheim); Thorsten Gut (SE Hockenheim); Antje Kaminski (SE Letzenberg)


Die Kirche will ein Ort sein, an dem Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene sicher sind. In den letzten Jahren hat sie vieles dafür getan und ihre Präventionsarbeit ausgebaut. Sie ermutigt Menschen sich zu Wort zu melden, sollten sie in irgendeiner Weise von Grenzverletzungen, übergriffigem Verhalten oder gar sexualisierter Gewalt betroffen sein oder davon mitbekommen. Strukturen des Schweigens sollen durchbrochen werden und Täter zur Verantwortung gezogen.

Die Maßnahmen, die die Kirche schon seit Jahren ergreift und immer weiter ausbaut, sind vielfältig: Wer mit Schutzbefohlenen arbeitet, muss je nach Art und Umfang des Engagements ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, sich schriftlich dazu verpflichten, die Grenzen anderer zu achten und sich im Rahmen von Schulungen mit Themen wie „Nähe und Distanz“ auseinandersetzen. Das sensibilisiert einerseits für eine Kultur der Grenzachtung und schreckt andererseits tatgeneigte Personen ab.

Diese und weitere Maßnahmen sind nun im Dekanat Wiesloch gebündelt worden. Der Dekanatsrat hat in seiner letzten Sitzung ein sogenanntes „Institutionelles Schutzkonzept“ verabschiedet. Es fasst die bisherigen Maßnahmen zusammen, bündelt Informationen und bildet den Rahmen für die künftige Präventionsarbeit.

Um das Papier erstellen zu können, haben die Verantwortlichen systematisch Risikoanalysen erstellt und nachgeforscht, wo es in der kirchlichen Arbeit des Dekanats mit Schutzbefohlenen Gefahrenpotenziale gibt: Wo begünstigen zum Beispiel Räumlichkeiten Situationen, in denen es zu Grenzverletzungen kommen könnte? In welchen pastoralen Situationen gibt es 1:1-Konstellationen zwischen ehrenamtlich und hauptberuflich Mitarbeitenden und Schutzbefohlenen?

Der Dekanatsrat hat das Institutionelle Schutzkonzept zur Prävention verabschiedet. V.l.n.r.: Dr. Clemens Gramlich, Vorsitzender des Dekanatsrates; Pfarrer Uwe Lüttinger, kommissarischer Dekan; Carina Gottwald, Jugendreferentin

Aus dieser Analyse wurden Konsequenzen erarbeitet und Maßnahmen benannt, wie das Risiko von grenzverletzendem Verhalten minimiert werden kann. „Wo immer Menschen zusammenkommen und Abhängigkeiten da sind, kann es beabsichtigt oder unbeabsichtigt Missverhältnisse geben. Wir arbeiten an einer Kultur der Aufmerksamkeit, um das aufzuzeigen und gegenzusteuern“, erklärt der kommissarische Dekan Uwe Lüttinger das Vorgehen.

Solche Schutzkonzepte gibt es aber nicht nur im Dekanat. Alle sieben Kirchengemeinden des Dekanats haben dasselbe getan, die bisherige Präventionsarbeit auf das solide Fundament einer umfassenden Konzeption gestellt und dazu Ansprechpartner*innen vor Ort aus dem ehrenamtlichen und hauptberuflichen Bereich benannt. In der Seelsorgeeinheit Leimen-Nussloch-Sandhausen ist insbesondere Gemeindereferentin Ulrike Ziegler zuständig und ansprechbar. Auf der Website der Seelsorgeeinheit finden sich nicht nur ausführliche Informationen. Auch ein Film informiert über Sinn, Stellenwert und Bedeutung der kirchlichen Präventionsarbeit. Klicken Sie sich durch: https://www.kath-lns.de/pfarrgemeinderat-2/schutzkonzept-praeventionsarbeit/

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