Bitte: Keine freilaufenden Hunde auf landwirtschaftlichen Flächen
(mu 07.04.2016) Das nun wieder wärmer werdende Wetter und die einsetzenden Sonnenstrahlen ziehen jetzt wieder viele Menschen ins Freie, die sich an der blühenden Natur erfreuen. Viele nehmen zu ihren Spaziergängen natürlich ihren vierbeinigen Begleiter mit und hier beginnen oft die Probleme, wenn diese nicht angeleint durch die Gegend streifen. Dies gilt nicht nur für andere Spaziergänger, besonders Kinder, die vor freilaufenden Hunden Angst haben, sondern auch für landwirtschaftliche Flächen, die während der Zeit des Aufwuchses aus nachvollziehbaren Gründen nicht betreten werden dürfen. Hinterlassen Hunde auf diesen Flächen ihr „Geschäft“ und beseitigt es Herrchen oder Frauchen nicht sofort, kann dies zu massiven Problemen führen.
Hundekot verunreinigt nämlich das Gras bzw. das Heu und führt zu Gesundheitsgefährdung der damit gefütterten Tiere. Vor allem für trächtige Rinder und Pferde ist das eine große Gefahr, denn diese Exkremente enthalten oft einen gefährlichen Parasiten, der bei Rindern und Pferden zu Fehlgeburten führt und gegen den es kein Medikament gibt.
Der Apell geht daher an alle verantwortungsbewussten Hundebesitzer, auf den Wegen zu bleiben, ihre Tiere nicht frei herumlaufen zu lassen und vor allem, deren Hinterlassenschaft mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Je nach Ausmaß des Schadens können sonst empfindliche Ordnungsstrafen verhängt werden.
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