„Kindes-Verschleppung“? – „Kindesentziehung“?: Ein internationaler Sorgerechtsstreit!
Am Mittwoch erreichte uns eine ungewöhnlich Polizeimeldung mit dem Titel: „Vater verschleppt Sohn vom Pausenhof einer Grundschule“. Eine Auslandsfahndung sei eingeleitet. Auf die Veröffentlichung der Meldung verzichteten wir, trotz der qotenträchtigen Formulierung. Gestern am späten Nachmittag kam dann die Meldung, daß es sich wohl (höchstens) um Kindesentziehung handelt und das auch nur, weil zwei Familiengerichte (ein deutsches und ein polnisches) zu unterschiedlichen Auffassungen gelangt sind. Falls die polnischen Behörden jetzt auch noch eine Auslandsfahndung nach der Mutter einleiten, sind bald Papa und Mama gleichzeitig in Haft und die Kinder ….? Es bleibt noch Einiges zu tun in und für Europa. Wichtigeres als die Abschaffung von Glühbirnen. Hier die zwei Meldungen:
Kindesentziehung entpuppt sich als Sorgerechtsstreit um 7-jährigen Sohn
Das Kriminalkommissariat Mannheim ermittelt weiter im Fall eines 33-jährigen Mannes, der am Dienstagvormittag seinen leiblichen 7-jährigen Sohn gegen dessen Willen, während der Pause um 10.20 Uhr, vom Pausenhof einer Schwetzinger Grundschule mitgenommen haben soll. Vater und Sohn sind nach wie vor unbekannten Aufenthalts.
Die Ermittler gehen davon aus, dass sich der Gesuchte mit seinem Sohn nach Polen absetzte. Über ein Rechtshilfeersuchen an die polnischen Behörden soll der Aufenthalt des Vaters und seines Sohnes ermittelt werden.
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand war die Kindesmutter zusammen mit ihren ein und sieben Jahre alten Söhnen Mitte Dezember 2013 nach Deutschland eingereist und wohnt seitdem in Schwetzingen. Der 7-Jährige ging seit Jahresbeginn in eine Schwetzinger Grundschule.
Der Vater, der nach den Erkenntnissen der Ermittler ebenfalls das Sorgerecht über den 7-Jährigen besitzt, war in Polen geblieben und hatte nach der Ausreise der Kindesmutter und den beiden Söhnen, seinerseits über die polnischen Behörden die Ermittlungen zum Aufenthalt der Kindesmutter und seines Sohnes eingeleitet.
Beide Parteien, Vater und Mutter, beantragten bei verschiedenen Familiengerichten die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts über den 7-Jährigen auf ihre Person. Die Ermittlungen dauern an.
Donnerstag, 6. Februar 2014, 17 Uhr.
Vater verschleppt Sohn vom Pausenhof einer Grundschule
(pol – 5.2.14) Wegen des Verdachts der Kindesentziehung fahndet die Mannheimer Kriminalpolizei nach einem 33-jährigen polnischen Staatsangehörigen.
Der Mann steht im dringenden Verdacht, am Dienstagvormittag seinen leiblichen 7-jährigen Sohn gegen dessen Willen, während der Pause um 10.20 Uhr, vom Pausenhof einer Schwetzinger Grundschule mitgenommen zu haben. Vater und Sohn sind seitdem unbekannten Aufenthalts.
Die Fahnder des Kriminalkommissariats Mannheim gehen davon aus, dass der 33-jährige Vater, der in Deutschland keinen festen Wohnsitz hat, eine bislang unbekannte Helferin aus dem hiesigen Raum hatte. Zeugen hatten beobachtet, wie der Gesuchte zur Tatzeit, zusammen mit seinem Sohn, in ein silbernes Auto mit HD-Kennzeichen einstieg, das in unmittelbarer Nähe der Schule abgestellt war. Das Fahrzeug, ähnlich eines Citroen Berlingo oder VW Caddy soll von einer Frau gefahren worden sein.
Hinwendungsorte sind derzeit nicht bekannt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der 33-Jährige mit seinem Sohn nach Polen ausreisen will. Eine Auslandsfahndung ist eingeleitet.
Der Mann wird wie folgt beschrieben: Ca. 180 cm; kräftig und durchtrainiert; dunkelblonde Haare; blau-grüne Augen. Über die Kleidung ist noch nichts bekannt. Der 7-Jährige ist ca. 130 cm groß; trägt eine blaue Jeans, eine graue Weste, eine schwarze Jacke mit Kapuze sowie weiße Turnschuhe mit grauen Streifen.
Die Kindesmutter war zusammen mit ihren ein und sieben Jahre alten Söhnen Mitte Dezember 2013 ohne deren Vater nach Deutschland eingereist und wohnt seitdem in Schwetzingen. Der 7-Jährige geht seit Jahresbeginn in eine Schwetzinger Grundschule.
Die Sorgerechtsverhältnisse der Eltern sind derzeit noch nicht geklärt; das Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises ist eingeschaltet.
Zeugen, die Angaben zum Aufenthaltsort des 33-Jährigen und seines 7-jährigen Sohnes machen können, werden gebeten, sich mit dem Kriminalkommissariat Mannheim, Tel.: 0621/174-5555 oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
Mittwoch, 05. Februar 2014, 16.30 Uhr.
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