Kreis-Wahlausschuss stellte endgültiges Wahlergebnis fest

(rnk – 17.3.16) Nach der Wahl ist noch lange nicht Schluss: Die Kreiswahlleitung des Rhein-Neckar-Kreises musste alle Wahlergebnisse auf ihre Richtigkeit prüfen – Kreiswahlausschuss hat heute das endgültige amtliche Endergebnis festgestellt

43F-RNK-WappenWährend sich die meisten Bürgerinnen und Bürger nach der Abgabe ihres Stimmzettels im Wahllokal der medialen Berichterstattung über den Ausgang der Landtagswahl 2016 widmen konnten, stand den Mitarbeitern des Kommunalrechtsamts im Landratsamt noch jede Menge Arbeit bevor. Denn sie sind vom Kreiswahlleiter – im Rhein-Neckar-Kreis ist es der Stellvertreter des Landrats und Erste Landesbeamte, Joachim Bauer – beauftragt, die Richtigkeit und damit die Rechtmäßigkeit der Wahl zu prüfen. Nach den am Sonntagabend erfolgten Schnellmeldungen der insgesamt 54 Gemeinden und Städte in den vier Wahlkreisen des Rhein-Neckar-Kreises trafen am Montag die Niederschriften aller Wahlvorstände der zum Kreis gehörenden Kommunen im Landratsamt ein.

Die Mitarbeiter der Kreiswahlleitung glichen dann alle Ergebnisse miteinander ab und achteten darauf, dass es bei der Übermittlung der Wahlergebnisse zu keinen Übertragungsfehlern gekommen ist. „Zudem wurde jeder einzelne Wahlbezirk bei uns elektronisch erfasst“, erklärt der stellvertretende Kreiswahlleiter Andreas Hornauer. Ausgedruckt würde diese Datei mehrere dutzende Meter lang sein. Bei der Kontrolle der Niederschriften stellten er und seine Kollegen auch fest, ob und welche Problemfälle es bei der Stimmenauszählung gegeben hat. „Manchmal war zum Beispiel nicht klar, ob ein Stimmzettel zurecht als ungültig gewertet wurde“, erläutert Hornauer.

Vor allem nach einer Wahl stehen die Mitarbeiter der Kreiswahlleitung unter einem gewissen Zeitdruck, denn am Donnerstag, 17. März, also vier Tage nach der Landtagswahl 2016, stand bereits die Sitzung des Kreiswahlausschusses unter der Leitung des Ersten Landesbeamten, Joachim Bauer, in seiner Eigenschaft als Kreiswahlleiter an.

Thema der Sitzung war die Feststellung der endgültigen Wahlergebnisse in den Wahlkreisen 37 Wiesloch, 39 Weinheim, 40 Schwetzingen und 41 Sinsheim nach Paragraf 43 des Landtagswahlgesetzes. Nur wenige der insgesamt exakt 284.764 im Rhein-Neckar-Kreis abgegebenen Stimmen mussten bei der Wahlprüfung im Landratsamt korrigiert werden.

Kreiswahlleiter Joachim Bauer bedankte sich herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kommunalrechtsamts für die reibungslose Vorbereitung und Durchführung der Landtagswahl. Ebenso sprach er den Wahlvorständen in den Kommunen des Kreises sowie den zahlreichen Wahlhelfern, die am Wahlsonntag im Einsatz gewesen waren, seinen Dank aus. „Ohne das tolle Engagement der Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Neckar-Kreis wären demokratische Wahlen viel schwerer durchführbar“, sagte der Erste Landesbeamte. Die Niederschrift der Sitzung des Kreiswahlausschusses wurde per Expresszustellung an die Landeswahlleiterin Christiane Friedrich in Stuttgart geschickt. Dort tagt am Freitag, 1. April, der Landeswahlausschuss.

Für das Kommunalrechtsamt im Landratsamt geht nach der Sitzung des Kreiswahlausschusses eine intensive Arbeitsphase zu Ende, die schon lange vor der Landtagswahl begonnen hatte. Denn im Vorfeld mussten unter anderem die Wahlvorschläge, die Niederschriften der Parteien über die Nominierungsversammlungen sowie die Unterstützungsunterschriften aller Kandidaten überprüft werden.


Hintergrund:

Das mit der Wahlprüfung vom Kreiswahlleiter beauftragte Kommunalrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises kümmert sich unter anderem noch um folgende Aufgaben:
– Rechtsaufsicht über 48 der 54 Städte und Gemeinden (ohne Große Kreisstädte) und sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Rhein-Neckar-Kreis
– Prüfung der Gesetzmäßigkeit der kommunalen Haushalte
– Bearbeitung von Förderanträgen für den Ausgleichsstock und die Sportstättenförderung
– Außerdem ist das Kommunalrechtsamt die zuständige Widerspruchsbehörde


 

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