Kreistag: Jugend und Soziales
(bs) Die Kreisräte Bruno Sauerzapf und Hans Appel berichten:
Jugendhilfe und Sozialhilfe sind gesetzliche Aufgaben, die vom Kreis erfüllt werden müssen. In den Projektgruppen allgemeine Förderung junger Menschen, Hilfe für junge Menschen und ihre Familien, Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege, Kooperation und Vernetzung und Unterhaltsvorschussleistungen schlagen sich die umfangreichen Aufgaben des Jugendamtes in Kosten nieder. Es sei angemerkt, dass die Kreisumlage mit 186,4 Mio. € nicht ausreicht, um die Netto-Aufwendungen bei der Sozial- und Jugendhilfe mit 193,9 Mio. € zu finanzieren.
Bei der Sozialhilfe zeichnen sich ab 2012 zwei Entwicklungen ab:
• Entlastung bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
• Umsetzung der Neuorganisation von SBG II durch die gemeinsame Einrichtung.
Der Bund wird sich ab 2012 an den Kosten für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mit 45 % beteiligen, was eine Entlastung von 4,27 Mio. € für den Kreishaushalt bedeutet. Ab 2014 wird der Bund die Kosten vollständig übernehmen.
Der Kreistag hat sich bei der Umsetzung der Neuorganisation im SGB II für die gemeinsame Einrichtung entschieden. Nach wie vor die richtige Entscheidung. Wir erwarten damit eine effektivere Arbeitsmarktpolitik. Die CDU legt Wert darauf, an den Entscheidungsprozessen, soweit es die gesetzlich normierten Spielräume zulassen, teilzuhaben.
Bei dem Gespräch der CDU – Kreisrätinnen und – Kreisräte über die gemeinsame Einrichtung mit der Liga der freien Wohlfahrtsverbände wurde angeregt, dass geprüft werden soll, ob dort Sprechstunden in den Gemeinden eingerichtet werden könnten und immer nur ein Ansprechpartner und kein Call-Center für den Hilfesuchenden zur Verfügung steht.
Dieses wurde der Fraktion mittlerweile vom Leiter der gemeinsamen Einrichtung zugesagt
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