Kreistag: Sitzung des Jugendhilfe-Ausschusses am 26. Mai 2020
Aktuelle Situation im Jugendamt auf Grund „Corona“
Über die aktuelle Situation wurde berichte, insbesondere über die Auswirkungen der Pandemie auf die Einrichtungen Kindertagesstätten und den Kinderschutz.
Erziehungsberatungsstellen / Psychologische Beratungsstellen – Jahresbericht 2019
Der Jugendhilfeausschuss nahm vom Jahresbericht der Erziehungs-Beratungsstellen / Psychologischen Beratungsstellen im Rhein-Neckar-Kreis und in Heidelberg für das Jahr 2019 Kenntnis. Die Erziehungsberatungsstellen/Psychologischen Beratungsstellen beraten im Rahmen ihrer präventiven Aufgaben regelmäßig die Fachkräfte in den Kindertagesstätten und führen Fortbildungen sowie Supervisionen durch. Die Erziehungs-Beratungsstellen / Psychologischen Beratungsstellen erhalten in 2020 eine institutionelle Förderung in Höhe von insgesamt 1.886.820 €, das Kinderschutzzentrum erhält eine Förderung in Höhe von 130.374 €.
Kreisjugendring – Jahresbericht 2019 und Mittelverteilungsliste 2019
Der Kreisjugendring ist ein Zusammenschluss von derzeit 27 sehr unterschiedlichen Jugendverbänden im Rhein-Neckar-Kreis. Er vertritt die in Verbänden organisierte Jugendarbeit und setzt sich für die Schaffung und den Erhalt optimaler Rahmenbedingungen ein. Außerdem vertritt der Kreisjugendring Rhein-Neckar die Jugendverbände in der Öffentlichkeit und trägt zur Sensibilisierung für Themen der verbandlichen Jugendarbeit bei. Der Kreisjugendring und seine Mitgliedsverbände und -vereine erhalten vom Rhein-Neckar-Kreis jährlich eine Förderung in Höhe von 170 T€. Vom Jahresbericht wurde Kenntnis genommen. Kritisiert wurden die zu geringen Anstrengungen im Bereich der politischen Bildung.
Auswirkungen der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes
Nach der alten Gesetzesfassung konnte Alleinerziehenden, die keinen oder unregelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten hatten, Unterhaltsvorschuss für das in ihrem Haushalt lebende Kind für die Dauer von höchstens 72 Monaten und längstens bis zum 12. Lebensjahr des Kindes gewährt werden. Durch die gesetzlichen Änderungen sind sowohl Altersgrenze als auch die Bezugsgrenze entfallen und der anspruchsberechtigte Personenkreis wurde bis zur Volljährigkeit erweitert. Längstens kann somit ein Kind von der Geburt bis zum Eintritt seiner Volljährigkeit Unterhaltsvorschussleistungen beziehen. Der Staat tritt damit vollumfänglich als „Ausfallbürge“ für den eigentlich unterhaltspflichtigen Elternteil ein. Der Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen hängt nicht vom Einkommen des alleinerziehenden Elternteils ab und Unterhaltsvorschussleistungen sind vorrangig gegenüber den SGB II-Leistungen, Wohngeld und Kinderzuschlag zu beantragen. Die Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt aktuell monatlich: für Kinder von 0 bis 5 Jahre 165,- €, für Kinder von 6 bis 11 Jahre 220,- € für Kinder von 12 bis 18 Jahre 293,- €. Die erforderlichen finanziellen Mittel belaufen sich auf 8,7 Mio. € und sind im Haushaltsplan 2020 berücksichtigt. Zur Umsetzung der Gesetzesreform wurden 7,2 zusätzliche Stellen benötigt.
Umsetzung der neuen Förderrichtlinien „Ferienerholung
Das Jugendamt fördert seit vielen Jahren die Durchführung von Maßnahmen zur Kinder- und Jugenderholung. Der Jugendhilfeausschuss nahm den Bericht über die Erfahrungen mit den neuen „Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für Kinder- und Jugendfreizeiten, Ferienprogramme und Familienerholungsangebote für Kinder und Jugendliche im Rhein-Neckar-Kreis“ zur Kenntnis.
Umsetzung der „Orientierungshilfe zu den Rahmenbedingungen in der Vollzeitpflege“ – Sachstandsbericht
Maßgebliches Ziel der Orientierungshilfe war es, landesweit vergleichbare Rahmenbedingungen für Pflegefamilien und Pflegekinder zu schaffen. Neben Ausführungen zu den finanziellen Leistungen enthält die Orientierungshilfe auch Empfehlungen zu den unterschiedlichen Formen der Vollzeitpflege, der Beratung, Begleitung und Qualifizierung von Pflegeeltern, der Arbeit mit Herkunftsfamilien des Kindes sowie deren Rückführung und auch der Personalausstattung der Jugendämter im Bereich der Pflegekinderhilfe. Die Mehraufwendungen belaufen sich jährlich auf ca. 440 T€.
Die Dokumente zur Sitzung können auf der Kreis-Homepage unter der Adresse https://ratsinformation.rhein-neckar-kreis.de/sdnet/termine eingesehen werden.
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