Kreistagssitzung in Sandhausen: Launige Begrüßung durch Bürgermeister Georg Kletti

Bei der Kreistagssitzung am gestrigen Dienstag in Sandhausen stellte Bürgermeister Georg Kletti mit launigen Worten die Gemeinde Sandhausen vor. Keine Verschuldung, der SV Sandhausen bleibt in der 2. Bundesliga und es lebt sich gut in der ehemaligen Hopfengemeinde. Das waren die Kernaussagen seiner kurzweiligen Ansprache.


Aus dem Kreistag –  Ergebnisse der Sitzung des Kreistags am 21. Mai 2019

(bs – 22.5.19) Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit wurde angepasst. Die Aufwandsentschädigung in der Aus-und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen, einschließlich der Reisekosten, wird künftig 12,00 € pro geleistete Ausbildungsstunde (45 Minuten) betragen. Die Lehrgangskosten werden auf die entsendenden Kommunen umgelegt.

Der Kreistag nahm Kenntnis von dem Abschluss des Verfahrens über der überörtlichen Prüfung des Kernhaushalts, des Eigenbetriebs Bau und Vermögen und der Freiherr von Ulner’schen Stiftung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg.

Die Schlussabrechnung für die Erweiterung der Helen-Keller-Schule Weinheim wurde mit Gesamtkosten von 6.615.973,97 Euro anerkannt.

Die Schlussabrechnung für die Baumaßnahme Ärztehaus, Verwaltungsgebäude und Parkdeck in Weinheim wird mit 28.065.047,84 € wurde anerkannt. 

Bruno Sauerzapf – Fraktionsvorsitzener der CDU im Kreistag

Der Veräußerung der Teilfläche von ca. 9.183 qm des Grundstücks Flst. Nr. 9978/5 in Weinheim an die Fa. Unmüssig Bauträgergesellschaft Baden mbH aus Freiburg wird zugestimmt. Die Einnahmen werden für den Neubau des Betreuungszentrums in Weinheim verwendet.

Ein Regelkindergartenbereich der Stadt Sinsheim und der Steinsberg-Kindergarten werden in dem neu zu erstellenden Gebäude in Sinsheim zusammengeführt. Beide Bereiche sollen in der Trägerschaft der Lebenshilfe Sinsheim e.V. betrieben werden. Die Verwaltung wurde bevollmächtigt, mit der Lebenshilfe Sinsheim e.V. einen Vertrag über die Förderung und den Betrieb der Einrichtung auszuarbeiten und abzuschließen.

Der Errichtung der AVR Kommunal Anstalt des öffentlichen Rechts wurde zugestimmt und die Anstaltssatzung beschlossen, Die Ansprüche aus der Festsetzung von Abfallgebühren bis einschließlich 31.12.2019 werden auf die AVR Kommunal AöR übertragen, der Übertragung der Rückstellungen für die Nachsorge der Kreisdeponien zum Stand 31.12.2019 auf die AVR Kommunal AöR wurde beschlossen. Dem Verwaltungsrat der AVR Kommunal AöR wurde vorgeschlagen, Frau Katja Deschner als Vorständin zu bestellen. Der außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 200.000,00 € für das Stamm-kapital der AVR Kommunal AöR wurde zugestimmt. Der Änderung des Gesellschaftsvertrags der AVR Kommunal GmbH wurde zugestimmt. Die Verwaltung wurde bevollmächtigt, erforderliche redaktionelle Änderungen der Satzung sowie des Gesellschaftsvertrags, die gegebenenfalls aufgrund von Abstimmungen mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe, dem Finanzamt oder dem Registergericht notwendig werden, vorzunehmen. Auf die beigefügte Stellungnahme des Fraktionsvorsitzenden Bruno Sauerzapf wird verwiesen.

Die Sitzungsunterlagen sind in der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises enthalten. Sie können gelesen oder heruntergeladen werden (Homepage: Rhein-Neckar-Kreis – Landratsamt – Kreistag und Landrat – Ratsinformationen – Sitzungen).

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