Kündigungsrecht bei Mobbing am Arbeitsplatz

(fu – 25.4.22) Mehr als jeder zehnte Bürger von Deutschland gab an, bereits Opfer von Mobbing geworden zu sein. Welche Möglichkeiten und Rechte haben Sie als Opfer und welche Konsequenzen haben mobbende Arbeitnehmer zu erwarten? In diesem Blogartikel sind die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst:

Was ist Mobbing?

Der Begriff „Mobbing“ bedeutet eine systematische Ausgrenzung, Schikane oder Diskriminierung durch Arbeitskollegen und / oder Vorgesetzte.

Geht das Mobbing vom Vorgesetzten aus und nicht von Ihrem Kollegen, spricht man von „Bossing“. Da Ihr Arbeitgeber über das Direktionsrecht Ihnen gegenüber verfügt, ist es schwierig abzugrenzen, wann es sich tatsächlich um Mobbing handelt. Sobald Ihr Arbeitgeber seine Befugnisse überschreitet, indem er Ihnen z. B. systematisch die Arbeit absichtlich schwer macht oder sich beleidigend Ihnen gegenüber verhält, ist dies als Mobbing zu bewerten.

Welche gesetzlichen Rechte haben Mobbingopfer?

Der Arbeitgeber ist gemäß BGB § 618 verpflichtet den Arbeitnehmer vor etwaigen Gefahren, die Leben und Gesundheit beeinträchtigen können zu schützen. Dazu gehört auch der Umgang miteinander.

Laut BGB § 626 kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten, also vom Arbeitgeber sowie vom Arbeitnehmer aus wichtigem Grund beendet werden, wenn es einer der beiden Parteien aus signifikanten Grund nicht mehr möglich ist, das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der Kündigungsfrist fortzuführen.

Dementsprechend kann Mobbing unter gewissen Voraussetzungen einen fristlosen Kündigungsgrund darstellen.

In einigen Fällen sollte es in Betracht gezogen werden, um ein klärendes Gespräch zwischen Ihrem Vorgesetzten, Ihnen und dem Täter oder um eine Versetzung in einen anderen Arbeitsbereich zu bitten.

Sollten Sie sich entscheiden, eine fristlose Kündigung bei Ihrem Arbeitgeber vorzulegen, gilt es Folgendes zu beachten:

Eine fristlose Kündigung muss innerhalb von einer Frist von 2 Wochen nach Kenntnisnahme des Ereignisses schriftlich vorgelegt werden.

Dies ist im Falle von Mobbing nicht einfach. Es ist empfehlenswert, alle Vorfälle auf das Genaueste zu dokumentieren. Scheuen Sie sich nicht gegebenenfalls Kollegen um Hilfe zu bitten, sollten diese Zeuge geworden oder selbst betroffen sein.

Verfügt Ihr Arbeitgeber über einen Betriebsrat, sprechen Sie vor und erklären Ihren Sachverhalt. Der Betriebsrat ist gemäß Betriebsverfassungsgesetz §75 Absatz 2 befugt, Abmahnungen oder Kündigungen gegenüber Personen vom Arbeitgeber zu verlangen, die den Betriebsfrieden maßgeblich stören. Im Falle einer Verweigerung des Arbeitgebers besteht die Möglichkeit eine Klage durch den Betriebsrat einzureichen.

In jedem Fall ist es ratsam, sich Hilfe durch einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt zu suchen.

Welche Konsequenzen haben Mobber zu erwarten?

Aufgrund der Fürsorgepflicht Ihres Arbeitgebers Ihnen gegenüber ist er verpflichtet. Der Arbeitgeber kann dem Täter eine Abmahnung erteilen, in weniger schweren Fällen mehrmals. Allerdings ist es dem Arbeitgeber erlaubt, in besonders schwerwiegenden Fällen, beispielsweise bei Körperverletzung, eine sofortige fristlose Kündigung auszusprechen.

Bitte denken Sie daran, warten Sie nicht zu lange und suchen Sie sich juristischen Beistand. Ein Anwalt, beispielsweise Rotwang-Law, wird Ihnen helfen, mit guten Konditionen aus dem Unternehmen auszusteigen und versuchen eine Sperrfrist oder Lohnausfall zu vermeiden.

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