Kurz erläutert: Welche Aufgaben hat eigentlich der Kreistag?
(bs – 08.2.14) Am 25. Mai 2014 wird der 9. Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises gewählt. Vielen ist nicht bekannt, was der Rhein-Neckar-Kreis für Aufgaben hat. Die Gemeinden und die Landkreise haben nach dem Grundgesetz das Selbstverwaltungsrecht. Trotzdem sind ihre Aufgaben in vielfältiger Weise aufeinander bezogen oder sogar miteinander verflochten.
Alle öffentlichen Dienste werden einem Bürger, der im Landkreis wohnt, also entweder von seiner Gemeinde oder dem Kreis angeboten. Dabei erbringt der Landkreis auf dem staatlichen Verwaltungssektor alle Leistungen, die wegen besonderer Anforderungen an eine qualifizierte und spezifizierte Verwaltung einheitlich wahrgenommen werden müssen. Daneben übernimmt der Kreis in der so genannten Daseinsvorsorge alle (kreiskommunalen) Aufgaben, die entweder von den Gemeinden nicht bewältigt werden können oder die im Interesse einer einheitlichen Versorgung der Bevölkerung vom Kreis getragen werden müssen, wie etwa das Berufs- und Sonderschulwesen, der Bau und die Unterhaltung von Kreiskrankenhäusern und Kreisstraßen oder die Abfallwirtschaft.
Die Gemeinde ist also zuständig für alle Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft, der Kreis für die darüber hinausreichenden überörtlichen Angelegenheiten Das Haushaltsvolumen des Rhein-Neckar-Kreises 2014 beläuft sich auf über 500 Millionen € (je Einwohner über 1.000 €),. Schwerpunkte sind Sozial- und Jugendhilfe (über 400 € je Einwohner). Weitere wichtige staatliche Aufgaben sind beispielsweise die Ordnungsverwaltung, Gesundheits- und Umweltschutz, Ausländerwesen, Kfz-Zulassung, Lebensmittelüberwachung, Baurecht, Straßenbau und Wasserrecht.
Der Kreistag ist die Vertretung der Kreisbevölkerung und für alle grundlegenden Entscheidungen im kreiskommunalen Bereich zuständig. Der Kreistag wird alle 5 Jahre von den wahlberechtigten Kreiseinwohnern gewählt.
Der Kreistag hat folgende Aufgaben:
- Kreisfinanzen, Hochbau und Liegenschaften
- Bau und Unterhaltung von Berufsschulen und Sonderschulen für geistig Behinderte und Körperbehinderte
- Kultur- und Sportpflege
- Bau und Betrieb von Kreiskrankenhäusern, Altenpflegeheimen und Kreispflegeheimen
- Abfallwirtschaft
- Öffentlicher Personennahverkehr, Schülerbeförderung
- Bau und Unterhaltung von Kreisstraßen
- Fördermaßnahmen für Gemeinden, Sport, Kultur und soziale Vereinigungen
- Klimaschutz
Deshalb ist es wichtig, dass Sie am Sonntag, 25. Mai, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.
Bruno Sauerzapf, Fraktionsvorsitzender der CDU im Kreistag
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