Kurz und bündig – Beschlüsse des Kreistag am 19. Juli 2016

(bs – 20.7.16) Folgende Entscheidungen wurden getroffen:

Kreisrat Jürgen Kretz, Wiesloch, Bündnis 90/Die Grünen, schied aus dem Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises aus. Genia Ruland, 69168 Wiesloch, wurde als neue Kreisrätin verpflichtet.

Landrat Stefan Dallinger wurde als beratendes Mitglied in den Aufsichtsrat der Heilbronner-Hohenloher-Haller-Nahverkehr GmbH entsandt. Kreisrat Jörg Albrecht wurde als sein Stellvertreter gewählt.

Kreisoberbrandrat Peter Michels, Leiter des Amtes für Feuerwehrwesen und Katastrophenschutz, geht mit Ablauf des Monats April 2017 in den Ruhestand, weshalb er mit dem Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem hauptamtlichen Dienst des Rhein-Neckar-Kreises auch um die Entpflichtung vom Ehrenamt des Kreisbrandmeisters gebeten hat. Aufgrund des novellierten Feuerwehrgesetzes muss der Landkreis nun einen hauptamtlichen Kreisbrandmeister bestellen.

Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit wurde im Wesentlichen dahingehend geändert, dass künftig Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von pflege- und betreuungsbedürftigen Angehörigen während der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit eine Entschädigung bis zu einen Höchstsatz von 60,- € je Sitzung oder sonstiger Inanspruchnahme vor. Diese soll gewährt werden, wenn mindestens ein Kind im Alter bis zu 12 Jahren beaufsichtigt bzw. eine im Haushalt lebende Person gepflegt werden muss und die Kosten nicht von anderer Seite erstattet werden.

Der Jahresabschluss 2015 des Rhein-Neckar-Kreises wurde festgestellt. Das Haushaltsjahr 2015 ist sehr positiv gelaufen. Es schließt mit einem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 26,2 Mio. € (geplant waren 14,9 Mio. €) ohne Berücksichtigung von Haushaltsermächtigungen) Gegenüber den Planwerten hat sich in der Ergebnisrechnung eine Verbesserung beim ordentlichen Ergebnis von 11,3 Mio. € ergeben. Die Liquidität des Kreises (Sichteinlagen Banken, Barkasse sowie kurzfristige Geldanlagen) liegt zum 31.12.2015 bei 39 Mio. € und damit um 7 Mio. € unter dem Vorjahreswert.

Der Jahresabschluss 2015 der der Freiherr von Ulner’schen Stiftung wurde ebenfalls festgestellt. Er schließt mit einem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 7 T€ (ohne Berücksichtigung von Haushaltsermächtigungen) und einem Sonderergebnis von rund -24 € ab. Gegenüber den Planwerten hat sich in der Ergebnisrechnung um 20 T€ verbessert. Die Liquidität der Stiftung (Sichteinlagen Banken, Barkasse sowie kurzfristige Geldanlagen) liegt zum 31.12.2015 bei 177 T€ und damit um 20 T€ unter dem Vorjahreswert.

Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Bau und Vermögen mit einer Bilanzsumme von 215.794.174 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.182.704 € festgestellt. Der Betriebsleitung wurde Entlastung erteilt.

Der Verlängerung einer Vereinbarung mit der Stadt Heidelberg zur Kompostierung von Bioabfällen aus dem Rhein-Neckar-Kreis wurde zugestimmt. Das Kompostwerk Heidelberg übernimmt bis Ende 2018 jährlich 15.000 t Bioabfälle. Eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist möglich.

Die strategischen Ziele des Landkreises sind seit dem Jahr 2012 Bestandteil der Haushaltsplanung wurden zur Kenntnis genommen. Sie orientieren sich an den Leitsätzen des Rhein-Neckar-Kreises, die wiederum die Grundwerte des politischen und verwaltungsmäßigen Handelns darstellen.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die die sofortige Bestellung einer Beauftragten für Chancengleichheit durch den Kreistag wurde abgelehnt. Nun soll der Kreistag darüber beschließen, ob er Entscheidung über die Aufnahme einer überplanmäßigen Personalstelle für die Beauftragte für Chancengleichheit vom zuständigen Verwaltungs- und Finanzausschuss an sich zieht. Die Stelle ist bereits in den Stellenplan 2017 vorgesehen Zum 27.02.2016 trat das Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Männern und Frauen im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg (Chancengleichheitsgesetz) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst. In jedem Landkreis und Stadtkreis ist eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Die Gleichstellungsbeauftragte muss innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes (bis spätestens 27.2.2017) bestellt werden.

Bruno Sauerzapf – CDU Fraktionsvorsitzender im Kreistag

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