Landesförderung: 104.000.- Euro für Überführung Max-Berk-Straße in Nußloch
(pm – 27.4.23) Der Antrag der Gemeinde Nußloch war erfolgreich:
„Ich freue mich sehr, dass Nußloch vom Land im Rahmen des Förderprogramms ,Kommunaler Straßenbau‘ zur Erneuerung der Straßenüberführung Max-Berk-Straße einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 104.000 Euro erhält (Gesamtkosten der Maßnahme: 173.000.- Euro). Diese Fördermittel sind ein wichtiger Baustein für eine zukunftsfähige kommunale Verkehrsinfrastruktur und moderner Mobilität“,
sagte die CDU-Landtagsabgeordnete Christiane Staab (CDU / Wahlkreis Wiesloch) am heutigen Donnerstag (27. April) in Stuttgart.
Das Förderprogramm zum Kommunalen Straßenbau im Rahmen des Landes-Gemeinde-Verkehrs-Finanzierungs-Gesetzes (LGVFG-KStB) wird jährlich im Frühjahr fortgeschrieben.
Staab: „Ins Programm 2023 wurden 85 neue Maßnahmen mit einem vorgesehenen Fördervolumen von 80,3 Millionen Euro aufgenommen. Damit werden Gesamtinvestitionen in die kommunale Straßeninfrastruktur in Baden-Württemberg von rund 174,6 Millionen Euro angestoßen. Der inhaltliche Schwerpunkt des diesjährigen Programms liegt auf der Sanierung von Brücken und dem Umbau zu lebendigen und verkehrsberuhigten Ortsmitten.“
Hintergrund:
Mit dem Landes-Gemeinde-Verkehrs-Finanzierungs-Gesetz unterstützt das Land Baden-Württemberg seine Landkreise, Städte und Gemeinden beim Bau, Aus- und Umbau ihrer Verkehrsinfrastruktur. Der Programmbereich Kommunaler Straßenbau ist eine der drei Säulen der LGVFG-Förderung – neben dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und dem Rad- und Fußverkehr (RuF).
Das LGVFG ist ein zentrales Förderinstrument für eine zukunftsfähige kommunale Verkehrsinfrastruktur im Land. Mit dessen Novellierung im Jahr 2020 wurden die Fördermittel verdoppelt und die Fördermöglichkeiten erweitert. Landkreise, Städte und Kommunen erhalten für den Bau grundsätzlich 50 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten gefördert. Bei besonders klimafreundlichen Vorhaben oder Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit beträgt die Förderung bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten.
Das Programm wird jährlich vom Verkehrsministerium aufgrund von Vorschlägen der Regierungspräsidien fortgeschrieben. Die Programmanmeldung für den KStB läuft in der Regel bis 31. Oktober. Weitere neue Maßnahmen können auch im Laufe des Jahres ins Programm aufgenommen werden. Die Aufnahme der Maßnahmen in das Förderprogramm verschafft den Kommunen Planungssicherheit. Sie ermöglicht ihnen in einem zweiten Schritt dann die Antragsstellung auf die konkrete Förderung der Maßnahme. Mit dem Förderbescheid können die geplanten kommunalen Projekte dann umgesetzt werden.
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