Landrat Stefan Dallinger: „Nutzen Sie Briefwahl – verzichten Sie nicht auf Ihr Wahlrecht
(rnk – 8.3.21) Rund 400.000 Wählerinnen und Wähler im Rhein-Neckar-Kreis sind in den Wahlkreisen Wiesloch (37), Weinheim (39), Schwetzingen (40) und Sinsheim (41) aufgerufen, am Sonntag, 14. März, an der Wahl des Landtags von Baden-Württemberg teilzunehmen.
Der Landrat des Rhein-Neckar-Kreises, Stefan Dallinger, appelliert in einem Wahlaufruf an alle Bürgerinnen und Bürger der 54 Städte und Gemeinden im Landkreis, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen: „Nutzen Sie die Chance, mit Ihrer Stimme aktiv über den künftigen Weg unseres Bundeslandes Baden-Württemberg mitzuentscheiden!“
Von 8 bis 18 Uhr können Wählerinnen und Wähler im Land ihre Stimme in ihrem lokalen Wahlraum abgeben oder per Briefwahl wählen. Auch wenn die Urnenwahl unter besonders hohen infektionsschutzrechtlichen Vorkehrungen stattfindet, werden viele Bürgerinnen und Bürger die Stimmabgabe per Briefwahl bevorzugen. „In jedem Fall sollte die Teilnahme an der Landtagswahl für alle Wahlberechtigten auch in Zeiten der Corona-Pandemie selbstverständlich sein“, betont der Landrat und unterstreicht: „Machen Sie von der Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl Gebrauch und verzichten Sie nicht auf das wichtigste Recht und Privileg in unserem demokratischen Staatswesen“.
Eine reine Briefwahl ist nach derzeitiger Gesetzeslage übrigens nicht möglich. Hierzu wäre eine Änderung des Landtagswahlgesetzes erforderlich. Schon aus verfassungsrechtlichen Gründen käme eine reine Briefwahl nur im äußersten Notfall in Betracht, heißt es dazu in den Hinweisen der Landeswahlleiterin.
Da in jedem der 70 Wahlkreise in Baden-Württemberg andere Wahlvorschläge eingereicht werden, gibt es keine landeseinheitlichen Stimmzettel. Insgesamt treten die Bewerberinnen und Bewerber von 14 Parteien an. Im Rhein-Neckar-Kreis hofft man wieder auf eine hohe Wahlbeteiligung, da von allen Landtagswahlkreisen immerhin vier im Kreisgebiet liegen. Die Stimmen der Wählerinnen und Wähler entscheiden, wer in den kommenden fünf Jahren den jeweiligen Wahlkreis im Landtag vertritt.
Das Wahlalter für die Landtagswahl liegt bei 18 Jahren. Nur bei der Kommunalwahl und bei Bürgermeisterwahlen dürfen junge Menschen in Baden-Württemberg schon ab 16 Jahren wählen. Unter den ca. 7,7 Millionen Wahlberechtigten im Land werden voraussichtlich 500.000 Erstwählerinnen und Erstwähler sein, schätzt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg. An sie gilt natürlich der besondere Aufruf, ihre Chance auf politische Mitbestimmung zu nutzen und am Wahltag ihre Stimme abzugeben.
Mehr Informationen zur Landtagswahl im Rhein-Neckar-Kreis finden Interessierte auf der Seite www.rhein-neckar-kreis.de/ltwbw. Dort sind am Wahlabend auch die vorläufigen Ergebnisse aus den vier Wahlkreisen abrufbar.
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