Landrat Stefan Dallinger zur Einbringung des Kreis-Haushalts 2015

Rede von Herrn Landrat Stefan Dallinger zur Einbringung des Haushalts 2015 in der Sitzung des Kreistags am 21. Oktober 2014 in Ketsch

„Nachhaltig die Zukunft gestalten…

2062 - DallingerMahatma Gandhi hat einmal gesagt: „Wir müssen der Wandel sein, den wir in der Welt zu sehen wünschen.“  Warum stelle ich dieses Zitat an den Anfang meiner Ausführungen zum Haushaltsplanentwurf 2015 meine sehr geehrten Damen und Herren Kreisrätinnen und Kreisräte?  Ich stelle dieses Zitat an den Anfang, weil der Ihnen heute vorliegende Haushaltsplanentwurf von diesem Wandel und den damit zusammenhängenden Investitionen geprägt ist.

So sieht der Finanzhaushalt einen Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit – also von Geldern, die für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im kommenden Jahr benötigt werden – in Höhe von 36,5 Mio. € vor. Dies sind rund 25,1 Mio. € mehr als im laufenden Haushaltsjahr.

Gelder, die wir benötigen, um die Infrastruktur, die Schulen, die Verwaltung, den gesamten Rhein-Neckar-Kreis so für die Zukunft aufzustellen, dass er auch in Zeiten des immer rascher werdenden Wandels weiterhin ein lebenswerter, sozialer und weltoffener Wirtschaftsraum bleibt.

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, durch aktiven Umweltschutz dafür zu sorgen, dass unsere Umwelt erhalten und verbessert wird.

Um einen Wandel, einen Umstieg von immer mehr Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner auf den Öffentlichen Personennahverkehr zu erreichen, müssen wir attraktive Angebote schaffen. Deshalb sieht der Finanzhauhalt 7,8 Mio. € für Investitionsfördermaßnahmen im Bereich des ÖPNV vor; 6,4 Mio. mehr als 2014.

Schwerpunkte bilden dabei folgende Maßnahmen:

  • S-Bahn 2. Stufe nördlicher Streckenabschnitt (5,5 Mio. €)
  • S-Bahn 2. Stufe südlicher Streckenabschnitt (1,1 Mio. €)
  • S-Bahn Haltepunkt Sinsheim Museum/Stadion (0,5 Mio. €)

Außerdem werden dem Eigenbetrieb Bau und Vermögen für Investitionsfördermaßnahmen auf dem Gebiet des Klimaschutzes 1,0 Mio. € zur Verfügung gestellt.

Aufgabe und weiteres strategisches Ziel des Rhein-Neckar-Kreises ist die Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung.

Damit wir dieses Ziel nicht nur heute, sondern auch in der Zukunft erreichen können ist es erforderlich, die Einrichtungen der Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH fit zu machen für die Zukunft.

Dabei sind Einzelprognosen über die zu erwartenden Ergebnisse der GRN-Einrichtungen schwierig, zumal weder der Veränderungswert für die Budgetfortschreibung noch die Tarifsteigerungen bekannt sind. Klar ist jedenfalls, dass sich die finanzielle Lage der Krankenhäuser in Deutschland zunehmend verschlechtert – 2013 hat nur noch ein Drittel der Krankenhäuser in Baden-Württemberg ein positives Betriebsergebnis. Klar ist auch, dass keine Gesellschaft auf Dauer defizitäre Aufgaben alleine stemmen kann.

Aber wir müssen die Entwicklungen auf dem Gesundheitssektor antizipieren, die für den Kreis notwendigen Schlüsse daraus ziehen und entsprechend handeln. Mit dem Investitionsprogramm 2015 haben wir dies getan.

Im Planungszeitraum 2014 bis 2018 werden danach in den Einrichtungen der GRN allein bauliche Investitionen im Umfang von 86 Mio. € notwendig werden; ein Rekordvolumen.  Da in vielen Fällen die Zuweisungen des Landes unzureichend sind, wird sich der Kreis im genannten Zeitraum mit Investitionszuschüssen von 30 Mio. € an den Baumaßnahmen beteiligen. In ähnlicher Größenordnung wird die GRN gGmbH Kredite aufnehmen müssen.

Die umfangreichsten der umzusetzenden Maßnahmen sind die:

  • die Erweiterung und Sanierung des Bettenhauses der GRN-Klinik in Sinsheim.
  • Die Erweiterung der zentralen Patientenaufnahme und die Sanierung der Patientenzimmer in Schwetzingen und
  • der Neubau des Betreuungszentrums und der Reha an der GRN-Klinik Weinheim.

Die Gesamtinvestitionen stellen einen weiteren Beitrag zur Verbesserung der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung im Rhein-Neckar-Kreis und zur Verbesserung der Strukturen, Prozesse und der Wirtschaftlichkeit der GRN-Einrichtungen dar.

Insgesamt 21,6 Mio. € an Zuweisungen für Investitionsfördermaßnahmen erhält der Eigenbetrieb Bau- und Vermögen Rhein-Neckar-Kreis. Auch hier eine deutliche Steigerung um mehr als 12 Mio. € gegenüber dem laufenden Jahr.

Dabei schlägt als aufwendigste Einzelmaßnahme im Jahr 2015 der vom Kreistag in seiner Sitzung am 24.06.2014 beschlossene Erwerb der ehemaligen Polizeidirektion Heidelberg in der Römerstraße mit 11,7 Mio. € zu Buche. Eine Maßnahme, durch die – wenn der Verkauf durch das Land vom Landtag so beschlossen wird – die Verwaltung des Kreises durch noch mehr Effizienz, noch mehr Bürgernähe und optimierter Gebäudebewirtschaftung auch in der Zukunft in der Lage sein wird, moderner und effizienter Dienstleister für seine Städte und Gemeinden und deren Bürgerinnen und Bürger zu sein. zu sein.

Dass die Zahl von Asylantragstellern rasant ansteigt, ist allgemein bekannt. Gegenüber rund 65.000 Asylerstantragstellern in 2012 bundesweit kamen in 2013 rund 110.000 Asylerstantragsteller und für 2014 ist mit bundesweit 200.000 Asylerstantragstellern zu rechnen. Im Rhein-Neckar-Kreis wurden 339 Erstantragsteller in 2012, 748 in 2013 und bis zum 30.09.2014 bereits 826 Erstantragsteller aufgenommen. Hinzu kommt eine steigende Zahl von Folgeantragstellern: 89 Personen in 2013 und 134 Personen bis zum 30.09.2014. Für 2015 ist mit wenigstens gleichbleibenden, wenn nicht sogar weiter steigenden Zugängen zu rechnen. Die Prognose des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge für 2015 geht von bis zu 230.000 Personen aus.

Diese Menschen müssen untergebracht werden. Deshalb wird der Eigenbetrieb Bau und Vermögen für die Erweiterung der Gemeinschaftsunterkunft in Wiesloch und den Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft in Weinheim 5,3 Mio. € aufwenden.

Auch den Themenkomplex Bildung hat sich der Rhein-Neckar-Kreis auf seine Fahnen geschrieben. Zur Erreichung des Ziels der Zukunftssicherung und Profilierung der beruflichen Schulen hat der Kreistag am 01.04.2014 einen Schulentwicklungsplan für die beruflichen Schulen in der Trägerschaft des Rhein-Neckar-Kreises verabschiedet und dessen Umsetzung und Weiterentwicklung zugestimmt.

Sowohl dieser Schulentwicklungsplan als auch die Prüfung des Raumprogramms durch das Regierungspräsidium Karlsruhe kamen zu dem Schluss, dass die Luise-Otto-Peters-Schule in Hockenheim akut und auch in Zukunft einen Raumbedarf von über 900 m² aufweist, der in den vorhandenen Räumen am Standort Hockenheim nicht gedeckt werden kann. Nach Überprüfung aller Lösungsmöglichkeiten hat der Schul- und Kulturausschuss in seiner Sitzung am 12.11.2013 der Aufnahme der Planung für den Neubau der Luise-Otto-Peters-Schule in Hockenheim zugestimmt. Zwischenzeitlich wurde ein Architektenwettbewerb durchgeführt. Im Finanzplanungszeitraum sieht der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs 8,5 Mio. € für diese Maßnahme vor. Im Jahr 2015 erhält er hierfür eine Zuweisung aus dem Kernhauhalt in Höhe von 1,5 Mio. €.

Ebenfalls in Übereinstimmung mit dem Schulentwicklungsplan erfolgt im kommenden Haushaltsjahr die Umgestaltung des Verwaltungsbereichs der beruflichen Schulen in Schwetzingen; eine Maßnahme mit Gesamtkosten von rd. 1,3 Mio. €, für die dem Eigenbetrieb aus dem Kernhaushalt 2015 1,0 Mio. € zur Verfügung gestellt werden.

Auch die Comeniusschule in Schwetzingen ist an ihrer Kapazitätsgrenze angelangt. Deshalb hat der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport in seiner Sitzung am 27.02.2014 der Aufnahme der Planung zur Schaffung des erforderlichen Schulraumbedarfs zugestimmt. Die Kosten der Gesamtmaßnahme sind im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs mit 3,0 Mio. € eingeplant. Aus dem Kreishaushalt soll im kommenden Haushaltsjahr hierfür ein Investitionszuschuss in Höhe von 1,0 Mio. € gewährt werden.

Insgesamt sind 2015 für die Schulen Investitionen von rd. 5,0 Mio. € vorgesehen.

Die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Rhein-Neckar-Kreis ist u. a. strategisches Ziel unserer Wirtschaftsförderung. Zu einem starken Wirtschaftsstandort gehört heute nachweislich eine schnelle Internetverbindung. Weil aber die am Telekommunikationsmarkt tätigen Unternehmen nur bei kurz- oder mittelfristig zu erzielenden Renditen bereit sind, zu investieren, sind bereits heute zahlreiche Wohn-, Misch- und Gewerbegebiete im gesamten Rhein-Neckar-Kreis unterversorgt. Um hier Abhilfe zu schaffen, hat der Kreistag am 01.04.2014 die Umsetzung der Projektergebnisse einer hierzu erarbeiteten Machbarkeitsstudie beschlossen. Heute hat der Kreistag den Beitritt zum Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar und die Planung, Weiterentwicklung, den Bau und die Verpachtung des Kernbackbone auf den Weg gebracht. Hierfür sieht der Kreishaushalt 2015 eine weitere Investitionsrate von 2,0 Mio. € vor.

Sie sehen, der Rhein-Neckar-Kreis muss jetzt nachhaltig seine Zukunft gestalten, um die selbst gesteckten Ziele auch erreichen zu können.  Aber dafür braucht er auch die notwendigen Ressourcen! Und diese Ressourcen müssen im Ergebnishaushalt erwirtschaftet werden, will man die finanzpolitischen Ziele ebenfalls im Blick behalten. Dieser sieht im Entwurf ein Gesamtergebnis von 20,4 Mio. € vor, einem Plus von 1,6 Mio. € gegenüber dem laufenden Jahr.

Der Ergebnishaushalt 2015 mit Gesamtaufwendungen im Entwurf von 523,8 Mio. € – und damit 44,1 Mio. € mehr als 2014 – ist stark belastet durch eine exorbitante Steigerung der Transferaufwendungen – also insbesondere die Aufwendungen für die Sozialhilfe, die Jugendhilfe und die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

So steigen die Transferaufwendungen von 226,4 Mio. € im laufenden Jahr um 33,8 Mio. € auf 260,2 Mio. € im Jahr 2015; das ist eine Steigerungsrate von knapp 15%. Dabei sind an Transferleistungen des Sozialamts 139,3 Mio. € (+8,4 Mio. €) und an Transferleistungen des Jugendamts 53,9 Mio. € (+7,0 Mio. vorgesehen).

Die Leistungen der Jugendhilfe und des Sozialamtes beruhen im Wesentlichen auf Rechtsansprüchen, die auch bei einem klugen und wirtschaftlichen Verwaltungshandeln zu erfüllen sind. Zugänge in die Systeme der Jugendhilfe und Sozialhilfe sind nicht steuerbar und verhandelbar, wenn die jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Der Kreis besitzt die Leistungs- und Planungsverantwortung.

Man muss in diesem Zusammenhang auch berücksichtigen, dass selbst ein Nullwachstum bei den Fallzahlen ein Anstieg des Aufwands nicht verhindert. Dies hängt mit den Vergütungssätzen zusammen, die sich im Wesentlichen an den Tarifsteigerungen orientieren. Von dieser Systematik sind alle ambulanten, teilstationäre und stationäre Angebote des Jugendamtes und des Sozialamtes betroffen. Der Tarifabschluss 2014 im Öffentlichen Dienst mit rund 3 % und einem Garantiebetrag für die unteren Einkommensgruppen führte zu Vergütungssteigerungen zwischen 3 und 3,5 %. Zum Teil werden von den Leistungserbringern noch deutlich höhere Vergütungssätze verlangt. Wenn man diese Konsequenz auf die Leistungen der Hilfe zur Pflege, der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe überträgt, führt alleine diese Entwicklung in 2015 zu zusätzlichen Lasten in Höhe von ca. 5 Mio. € im Vergütungsbereich. Der Rahmenvertrag für stationäre Pflege steht zur Disposition, nachdem die Verbände der Leistungserbringer zu Neuverhandlungen aufgefordert haben.

Die Leistungserbringer fordern unter anderem Personalschlüsselverbesserungen von 516 Mio. € in BW. Gewiss, die Qualität der Pflege hat einen hohen Stellenwert. Pflege – und Betreuungsleistungen sollen für die zu Pflegenden ein hohes Maß an Lebensqualität haben. Die Forderungen der Leistungserbringer hätten 7550 neue Stellen zur Folge.

Die Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises haben in den vergangenen Jahren enorme Anstrengungen unternommen, um den Ausbau von Krippenplätzen voranzutreiben. Für 55 % der 1- bis 3jährigen Kinder steht mittlerweile ein Platz in einer Krippe oder bei einer Kindertagespflegeperson zur Verfügung. Darauf können wir im Kreis zu Recht stolz sein.

Der Ausbau der Plätze hat aber auch dazu geführt, dass die Förderausgaben für Krippen, Kindergärten und die Kindertagespflege explosionsartig angestiegen sind. Wenn Eltern ein bestimmtes Einkommensniveau nicht erreichen, hat das Jugendamt die Kosten für den Platz in der Kindertagesstätte zu übernehmen. Krippenplätze können teuer sein, bis 1000 € pro Monat.

Wenn man sich mit dem Sozialetat befasst, gilt es anzumerken, dass auf den Kreis durch gesetzliche Auflagen und gesellschaftliche Anforderungen immer neue Aufgaben übertragen werden. Gewiss bringen diese Aufgaben Verbesserungen in der sozialen Infrastruktur und haben somit ihre sozialpolitische Berechtigung. Man muss aber auf der anderen Seite kritisch anmerken, dass eine ausreichende finanzielle Kompensation derzeit nicht sichergestellt ist. In diesem Zusammenhang möchte ich exemplarisch auf die Aufgabenfelder Inklusion, Rehabilitation in der Jugendhilfe, das neue Heimgesetz oder die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung hinweisen, die dem Kreis ein großes finanzielles Engagement abverlangen.

Der Kreis versteht sich als ein Dienstleister, der innerhalb der Metropolregion ein soziales und lebenswertes Umfeld schaffen will. Von daher stehen sozialschwache Menschen im Mittelpunkt des sozialen Handelns. Für Kinder und Jugendliche sollen gute Strukturen für das Aufwachsen geschaffen werden. Diesen Zielen trägt der Haushaltsplan 2015 durch Bereitstellung der notwendigen Transferaufwendungen und durch die Initiierung unterschiedlicher Projekte Rechnung.

Das Jugendamt hat in den letzten Jahren – darüber kann man sich freuen -, seine Rolle als stigmatisierende Behörde verloren. Eine erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit aber auch eine Reihe von Veröffentlichungen in den Medien hat dazu geführt, dass sich benachteiligte Familien verstärkt um die Unterstützung des Jugendamtes bemühen. Hilfen führen zwangsläufig zu Kosten.

Der Haushaltsansatz des Jugendamtes in 2015 trägt auch der Tatsache Rechnung, dass im laufenden Jahr Mehraufwand von mehr als 4 Mio. € anfallen werden, eine Entwicklung, die auch das Haushaltsjahr 2015 beeinflussen wird.

Die Verwaltung wird in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses zu den Entwicklungen und Rahmenbedingungen, die die Jugendhilfe im Jahr 2014 beeinflusst haben, eine umfangreiche Stellungnahme abgeben.

Im vergangenen Jahre hat der Kreistag eine Soziale Agenda verabschiedet, die eine Verbesserung der sozialen Infrastruktur zum Gegenstand hatte. Kernpunkt der Sozialen Agenda war die Drittelfinanzierung der Schulsozialarbeit. Für 2015 schlage ich ihnen vor, die Soziale Agenda fortzusetzen und weiter auszubauen. Schwerpunkt soll dabei die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit sein.

Wir müssen leider feststellen, dass trotz guter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen die Anzahl langzeitarbeitsloser Menschen nicht zurückgeht. Seit 2014 sehen wir – und dies ist landesweit zu beobachten – vielmehr einen Anstieg sowohl bei den Bedarfsgemeinschaften als auch bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (Mehraufwand KdU 2014: 1,8 Mio. €).

Der Kreis wird dieses Problem nicht alleine lösen können, dies ist eine gesamtpolitische Aufgabe. Um hier aber ein Zeichen zu setzen, wollen wir gemeinsam mit dem Jobcenter verschiedene Projekte anstoßen, um die Langzeitarbeitslosigkeit abzubauen. Hierzu wurden im Rahmen des Arbeitskreises ESF Projekte für Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen entwickelt. Das Jobcenter hat außerdem eine so genannte Vermittlungsoffensive gestartet, um mit neuen Ansätzen und Methoden erfolgreicher aufzutreten. Es wurden Voraussetzungen geschaffen, dass auch das Projekt Stromsparhelfer, das in anderen Stadt- und Landkreisen bereits installiert ist, noch in 2014 gestartet werden kann.

Darüber hinaus schlage ich Ihnen vor, für soziale Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Menschen im Haushalt 500.000 € bereitzustellen, um diese für eine bestimmte Zeit im Rhein-Neckar-Kreis zu beschäftigen. In dieser Zeit soll die Leistungsfähigkeit gefördert und die sozialen Kompetenzen gestärkt werden, damit eine erfolgreiche Vermittlung in den Ersten Arbeitsmarkt erfolgen kann. Eine entsprechende Konzeption werde ich im Sozialausschuss vorlegen.

Ich denke, dass der Rhein-Neckar-Kreis mit all diesen Maßnahmen in der Sozialpolitik gut aufgestellt ist, um künftigen Herausforderungen zu begegnen.  Aufgrund der bereits erwähnten drastischen Steigerung der Asylbewerberzahlen steigen selbstverständlich auch die Transferaufwendungen beim Ordnungsamt für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Waren im laufenden Jahr hierfür noch 5,9 Mio. € angesetzt – die jedoch auch bei Weitem überschritten werden – so sieht der Plan für 2015 16,1 Mio. € vor, das sind 10,2 Mio. € mehr.

Auch die Umlagen im Rahmen des Finanzausgleichs erhöhen sich um 6,5 Mio. €. Auf diese Entwicklung komme ich noch einmal zurück.

Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen muss der für die Grundsicherung nach dem SGB II vorgesehene Ansatz gegenüber dem laufenden Jahr um 3,1 Mio. auf 58,4 Mio. € angehoben werden. Grund dafür ist ein weiterer Anstieg der Anzahl an Bedarfsgemeinschaften, hierauf bin ich bereits eingegangen.

Die Personalkosten sind immer ein heikles Thema. Auch sie steigen nach dem Ihnen vorgelegten Haushaltsplanentwurf für das kommende Jahr um 4,5 Mio. auf dann 75,9 Mio. €. Dabei ergeben sich alleine 2,0 Mio. € aus den bereits beschlossenen bzw. zu erwartenden Tarif- und Besoldungserhöhungen einschließlich der Lohnnebenkosten der tariflich Beschäftigten. Weitere 1,1 Mio. € resultieren aus Erhöhungen der Umlagen an den Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg und sonstigen strukturellen Veränderungen, sind also ebenfalls nicht steuerbar. Die restlichen 1,4 Mio. € sind durch die von der Verwaltung vorgeschlagene Stellenmehrung um knapp 20 Stellen verursacht.

Hiervon hat der Verwaltungs- und Finanzausschuss am 18.03. dieses Jahres aufgrund des starken Zustroms von Asylbewerbern bereits die Besetzung von 7 zusätzlichen Stellen bewilligt. Der Stellenplanentwurf 2015 sieht 10 weitere Stellen für diesen Bereich vor. Stellen, die wir dringend benötigen, um unseren Aufgaben und unserer Verantwortung für die Menschen gerecht zu werden, die Schutz und Hilfe bei uns suchen, aber auch um der Verantwortung unserer Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner gegenüber nachzukommen.

Um unsere gesetzliche Aufgabe der Waffenkontrolle auch weiterhin in dem erforderlichen Maß nachkommen zu können, soll der Stellenanteil für die Sachbearbeitung um 1,7 erhöht werden.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Landespersonalgesetzes Baden-Württemberg hat sich die mögliche Zahl der freigestellten Personalratsmitglieder erhöht. Hiervon macht der Personalrat des Rhein-Neckar-Kreises Gebrauch, indem er neben den bereits derzeit freigestellten 2 die Freistellung weiterer 2,25 Personalratsmitglieder in Anspruch nimmt. Diese Stellen müssen, um die Aufgabenerfüllung weiterhin sicher zu stellen, ersetzt werden. Um alle diese Herausforderungen auch im kommenden Jahr meistern zu können, sind in den Haushaltsplanentwurf 2015 Erträge in einer Größenordnung von 544,1 Mio. € eingeplant, das ist ein Plus von 45,7 Mio. € gegenüber dem laufenden Haushaltsjahr.

So erhalten wir z. B. 14,6 Mio. € mehr an pauschalen Erstattungen des Landes für die Unterbringung von Asylbewerbern und für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Auf die zusätzlichen Kosten hierfür, die mit diesen Erstattungen nicht abgedeckt sind, bin ich bereits eingegangen. Wir sind gespannt, wie uns das Land mit dem angekündigten Förderpaket hier weiter unterstützen wird.

Auch die Ausgleichsleistungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit (+1,9 Mio. €) und die Beteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II (+2,7 Mio. €) werden sich um insgesamt über 4 Mio. € erhöhen.

Dabei ist bereits berücksichtigt, dass der Bund im Vorgriff auf das Teilhabegesetz zur Entlastung der Träger der Eingliederungshilfe im nächsten Jahr eine Milliarde Euro zur Verfügung stellen wird. Dies erfolgt einmal über eine Erhöhung dieses Bundes-Anteils an den Kosten der Unterkunft um 3,7 % und bedeutet für den Kreis zusätzliche Erträge von 1,8 Mio. €.

Zum anderen aber fließt diese Entlastung in einer Größenordnung von 69 Mio. € in Form von erhöhten Umsatzsteueranteilen an die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg. So erfahren die Städte und Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis ab dem nächsten Jahr eine Verbesserung ihrer Finanzsituation um über 2,6 Mio. € als Entlastung für eine Aufgabe – nämlich die Eingliederungshilfe – die sie selbst gar nicht wahrnehmen.

Kommen wir zur wichtigsten Einnahmequelle des Kreises und damit zu der Aussage, die sicherlich alle hier im Saal mit Spannung erwarten, nämlich die Aussage über die Höhe der Kreisumlage.

Ich schlage Ihnen vor, den Hebesatz der Kreisumlage im nächsten Jahr um 0,5 auf 30,5 %-Punkte zu erhöhen.

Ich schlage Ihnen dies vor, weil Sie mich beauftragt haben, den Kreishaushalt unter Beachtung der Strategischen Ziel 2015 – auch und gerade der finanzpolitischen Ziele, wie Rückführung der Verschuldung des Kernhaushalts und des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Bau und Vermögen auf 90 Mio. € bis 2020 oder Sicherstellung einer Mindestliquidität von 3% der Gesamtauszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit – aufzustellen.

Ich schlage Ihnen dies aber auch vor, weil ich der Auffassung bin, es entspricht unserem Ziel der Begrenzung des Kreisumlageaufkommens auf das erforderliche Maß unter Beachtung der Leistungsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden.

Lassen Sie mich dies kurz erläutern:

Die Erhöhung des Hebesatzes für die Kreisumlage um 0,5%-Punkte bedeutet für die Städte und Gemeinden des Kreises eine zusätzliche Belastung von rd. 4 Mio. €. Hiervon fließen ihnen ab dem nächsten Jahr rd. 2,6 Mio. € über die Erhöhung der Umsatzsteueranteile zu, für eine Aufgabe, die der Kreis zu tragen hat. Ich habe dies bereits angesprochen.  Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Berechnung der Kreisumlage sich nach den Steuerkraftsummen der Städte und Gemeinden des zweitvorangegangenen Jahres, also des Jahres 2013, vorgenommen wird. Landesweit stiegen diese Steuerkraftsummen gegenüber dem Vorjahr um rd. 3%; bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises liegt diese Steigerung bei rd. 16%.

Die Steuerkraftsummen im Kreis betragen ca. 791 Mio. €, was einem Plus von 109 Mio. € gegenüber 2012 entspricht. Und die wirtschaftlichen Rahmendaten für die Jahre 2014 und 2015 sind mit einem erwarteten Anstieg des nominalen Bruttoinlandsprodukts von 3,5% für 2014 bzw. 3,8% für 2015 weiterhin positiv, wenn zugegebenermaßen auch mit Risiken behaftet.

Auch wenn ich mir durchaus bewusst bin, vor welch großen Herausforderungen unsere Städte und Gemeinden in den nächsten Jahren stehen, halte ich es im Sinne einer fairen Partnerschaft unter den dargestellten Rahmenbedingungen für richtig, dem Kreis für die Erfüllung seiner Aufgaben ein Stück von diesem Kuchen abzugeben.

Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Schlüsselzuweisungen des Landes – gerade aufgrund dieser besonders guten Steuerkraft der Kreisangehörigen Städte und Gemeinden – trotz angenommener Erhöhung des Kopfbetrages und bei gleicher Ausschüttungsquote 12,8 Mio. € weniger betragen werden als noch im laufenden Haushaltsjahr.  Und auch die Umlagen aus dem Finanzausgleich steigen, ich habe dies bereits angedeutet. So ist für den Soziallastenausgleich für das kommende Jahr ein Betrag von 6,3 Mio. € vorgesehen, das sind 3,8 Mio. € mehr als 2014.  Für die FAG-Umlage ist mit einem Anstieg um 2,4 Mio. € auf dann 15,2 Mio. € in 2015 zu rechnen.  Und letztendlich wird sich die Umlage an den Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) im nächsten Jahr ebenfalls um 0,3 Mio. € erhöhen. Dies sind insgesamt 19,3 Mio. €, die dem Kreis im nächsten Jahr nicht mehr zur Verfügung stehen.

Zu dem Ihnen heute vorgelegten Haushaltsplanentwurf 2015 gäbe es sicherlich noch Vieles zu sagen. Aber ich hoffe, ich konnte Ihnen in dem gebotenen Zeitrahmen die Überlegungen und Ansatzpunkte vermitteln, die mich, die die Verwaltung bewogen haben, das Zahlenwerk so aufzustellen, wie es vor Ihnen auf dem Tisch liegt. Ich freue mich auf die sicherlich intensiven, aber entsprechend dem Stil des Hauses sicherlich auch fairen Diskussionen in den jeweiligen Fachausschüssen. Ich freue mich auf das Ringen um die richtigen Entscheidungen für die Zukunft und für die erfolgreiche Gestaltung des notwendigen Wandels. Denn schließlich geht es um die Zukunft unseres Rhein-Neckar-Kreise, seiner Städte und Gemeinden und vor allem um die Zukunft seiner Einwohnerinnen und Einwohner.“

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