Leimener Bürgerinitiative wendet sich gegen Rathausplatz-Bebauung mit Hotel / Festhalle

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Blick auf die geplante Festhalle (Entwurf/Zeichnung)

(ah – 21.11.16) Am Donnerstag, den 17. November 2016 haben Bürgerinnen und Bürger Leimens die Bürgerinitiative „Festhalle – NEIN!‘“ gegründet. Zum Sprecher der Bürgerinitiative wurde deren Initiator, Herr Alexander Hahn, gewählt. Ziel der Bürgerinitiative ist es, einen Bürgerentscheid gegen den Beschluss des Gemeinderats vom 29.09.2016 zum Bau des Projekts „Festhalle + Hotel + Tiefgarage“ am Leimener Rathausplatz zu erreichen.

Dazu ist es nötig, bis zum 15.12.2016 mindestens 1500 Unterschriften von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern Leimens (Wahlalter: über 16 Jahre) zu sammeln. Gelingt dies, so muss der Gemeinderat – nach Prüfung der Zulässigkeit – entscheiden: Entweder er lässt mehrheitlich seinen Beschluss vom 29.09.2016 fallen und das Projekt „Festhalle + Hotel + Tiefgarage“ wird nicht weiter verfolgt oder es muss ein Bürgerentscheid über das Projekt durchgeführt werden.

6832 - Alexander Hahn

Alexander Hahn – Sprecher der Bürgerinitiative „Festhalle, NEIN“

Der Bürgerinitiative geht es nicht um Personen; die Bürgerinitiative hat nichts gegen Herrn Oberbürgermeister Reinwald oder gegen Familie Cetrez. Die Bürgerinitiative lässt sich auch nicht von Parteipolitik leiten. Sie handelt überparteilich. Ihr geht es um das Wohl der Stadt Leimen. Die Bürgerinitiative hat klare Argumente, die aus ihrer Sicht gegen das Festhallen-Projekt sprechen.

Bis Montag, den 21. November 2016 erhalten alle Leimener Haushalte einen Info-Flyer zu dem Thema. Ausführliche Informationen gibt es auf der Homepage der Bürgerinitiative, www.Festhalle-Nein.de, welche seit Samstag freigeschaltet ist.

Auf diese Weise haben es die Leimener Bürgerinnen und Bürger selbst in der Hand, über die Zukunft des Leimener Stadtkerns zu entscheiden. Mögen sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger daran beteiligen, auch diejenigen aus den Ortsteilen St. Ilgen, Gauangelloch, Ochsenbach und Lingental. Denn da das Projekt „Festhalle + Hotel + Tiefgarage“ bei einer Realisierung das Geld der ganzen Stadt Leimen kostet, geht es alle Bürgerinnen und Bürger Leimens etwas an!

Die Bürgerinitiative „Festhalle – NEIN!‘“ ist guter Dinge, dass sie diese Unterschriften zusammenbekommt, und bittet die Bürgerinnen und Bürger Leimens um ihre Unterschrift.

Alexander Hahn – Sprecher der Bürgerinitiative


Die Unterschriftslisten liegen in folgenden Geschäften aus:

Leimen-Mitte: Mode-Börse, Rhein-Neckar-Akustik, Gregs Reisewelt, Schuhmacherei Kalischko, Frischezentrum Külekci, Friseursalon Kuhn, Leimener Brauhaus, Sanitätshaus Schneider

Leimen-St.-Ilgen: Metzgerei Hauser, Logo Zeitschriften u. Schreibwaren, Blumenwerkstatt, Frischezentrum Külekci

Leimen-Gauangelloch: Bäckerei Emert


Redaktion: Rechtlicher Hintergrund:

Mit einem Bürgerentscheid können Bürgerinnen und Bürger Angelegenheiten, für die der Gemeinderat zuständig ist, selbst entscheiden. Ein Bürgerentscheid kann von den Bürgerinnen und Bürgern über ein Bürgerbegehren verlangt werden.

Das Bürgerbegehren muss eindeutig formuliert sein, so dass der übereinstimmende Wille der unterzeichnenden Personen klar ersichtlich ist. Es muss Folgendes enthalten:

  • die Frage, die im Bürgerentscheid gestellt werden soll
  • eine Begründung
  • einen durchführbaren Vorschlag für die Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme
  • Es müssen mindestens sieben Prozent aller wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde (höchstens aber 20.000 Personen) das Bürgerbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützen.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, leitet der Gemeinderat die Durchführung des Bürgerentscheides ein.

Vor einem Bürgerentscheid werden die Bürgerinnen und Bürger über die Auffassung des Gemeinderats, des Bürgermeisters und gegebenenfalls der Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens zu dieser Angelegenheit informiert. Der Bürgerentscheid wird ähnlich wie eine Bürgermeisterwahl durchgeführt und findet an einem Sonntag statt.

Die Frage auf dem Stimmzettel muss so formuliert sein, dass sie mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. Die gestellte Frage ist in dem Sinne entschieden, indem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde. Diese Mehrheit muss aber mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten betragen („Quorum“). Wird das Quorum nicht erreicht, entscheidet der Gemeinderat über die Angelegenheit.

Ein Bürgerentscheid hat die Wirkung eines endgültigen Beschlusses des Gemeinderats. Er kann innerhalb von drei Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.


 

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