Leimener Gemeinderat verkleinert sich – Änderungen der Hauptsatzung beschlossen

(mu – 23.03.2018) Zehn Punkte umfasste die dritte öffentliche Sitzung des Leimener Gemeinderats am 22. März 2018, die von Oberbürgermeister Hans Reinwald gewohnt pünktlich um 18.30 Uhr im Ferdinand-Reidel-Saal eröffnet wurde.

Der aktuelle Gemeinderat mit 26 Mitgliedern (Foto: Archiv)

Nach der obligatorischen Fragestunde, in der Herr Alexander Hahn seine Bedenken gegen eine Änderung vorgebracht hatte, der Beurkundung des Protokolls der letzten Sitzung und der vorgeschriebenen Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung rief der OB mit Punkt 4 die erste Änderung der Hauptsatzung auf.

Hier ging es zunächst um die Frage, wieviel Sitze der Leimener Gemeinderat ab der kommenden Kommunalwahl, die voraussichtlich im Frühjahr 2019 stattfinden wird, umfassen soll.

Derzeit besteht das Gremium aus 26 Mitgliedern, was der Vorgabe der Gemeindeordnung für Städte zwischen 20.000 und 30.000 Einwohnern entspricht. Allerdings räumt der entsprechende Paragraph 25 auch die Möglichkeit ein, durch eine entsprechende Bestimmung der Hauptsatzung die nächstniedrigere Größengruppe zu wählen, was in diesem Fall 22 Mitglieder wären. Aus der Mitte des Gemeinderats war diese Anregung bereits vor längerem in den Haushaltsberatungen diskutiert worden. Hauptgedanke war hierbei bei den beiden großen Fraktionen neben den Einsparungen vor allem das Personalproblem, denn es wird immer schwieriger, geeignete Personen zu gewinnen, die für den Gemeinderat kandidieren.

Die Gegner einer Absenkung wollten dies nicht gelten lassen, die Einsparungen seien aufgrund der bereits vorgenommen Änderung der Entschädigungssatzung zu vernachlässigen und die möglichst vollständige Aufstellung der Listen obliege allein der Überzeugungskraft der jeweiligen politischen Gruppierung. Sie sahen in einer Absenkung der Zahl der Gemeinderäte vor allem eine steigende Arbeitsbelastung der verbleibenden Mitglieder. Schon jetzt, so die Argumentation, sei es zeitlich kaum noch möglich, die gewünschte Präsenz in der Fläche zu zeigen, um so z. B. bei Veranstaltungen mit den Wählern ins Gespräch zu kommen und Positionen zu verdeutlichen. Der Gesetzgeber habe mit gutem Grund die Zahlen gesetzlich zu regeln. Momentan käme in Leimen auf rund 1.000 Bürgerinnen und Bürger jeweils ein Gemeinderat, dies sei ein gutes Verhältnis, an dem man nicht rütteln sollte.

Nach dem intensiven Austausch der Argumente, die von beiden Seiten vorgebracht wurden, zeigte die Abstimmung, dass sich eine Mehrheit für die Verkleinerung aussprach. Für eine Änderung der Hauptsatzung fordert der Gesetzgeber eine sog. „qualifizierte“ Mehrheit, d. h. es müssen sich bei 26 Mitgliedern mindestens 14 dafür aussprechen, unabhängig, wie viele Gemeinderäte auch tatsächlich anwesend sind. Für eine Verkleinerung auf 22 Mitglieder ab 2019 stimmten 15 Ratsmitglieder einschließlich des Oberbürgermeisters, 10 waren dagegen, zwei Mitglieder fehlten aus beruflichen Gründen.

Weniger kontrovers war die zweite Änderung der Hauptsatzung, bei der es um die Änderung der darin geregelten Zuständigkeiten der Ausschüsse bzw. des Oberbürgermeisters und den damit verbundenen Wertgrenzen ging. Diese waren in der Vergangenheit zum Teil sehr stark nach unten abgesenkt worden, was die tägliche Verwaltungsarbeit erschwerte. Für viele Angelegenheiten musste erst die Zustimmung eines Gremiums eingeholt werden, was zu Verzögerungen bei der Bearbeitung führte. Dies wurde auch von der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) in ihrem Organisationsgutachten bemängelt. Sie empfahl deshalb, die Wertgrenzen wieder auf das landesweit übliche Maß anzuheben.

Zu Diskussionen führte hier vor allem die für den Oberbürgermeister vorgesehene Regelung, Beamte bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 11 ohne Gremienbeteiligung vornehmen zu können. Der Gemeinderat, so die Auffassung der GPA, solle sich als strategisch planendes Gremium in erster Linie bei Personalangelegenheiten mit der Besetzung von Spitzenpositionen befassen und sich damit auf seine Kernaufgabe konzentrieren. Einstimmig einigte man sich mehrheitlich auf Durchschnittswerte, die zwar immer noch unter dem andernorts üblichen Maß liegen, aber die Arbeit der Verwaltung doch vereinfachen. Bei der Personalfrage gab es zwei Gegenstimmen.

Mit großer Mehrheit wurde die Satzung über die verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage des Jahres 2018 verabschiedet. In Leimen-Mitte wird dies 13. Mai und der 16. September sein, in St. Ilgen der 6. Mai und der 9. September und in Gauangelloch der 26. August.

Einstimmig verabschiedet wurde der Beschluss zur Erneuerung der Heizungsanlage in der Geschwister-Schule. Der Umstrukturierung der Datenzentrale Baden-Württemberg wurde mit zwei Gegenstimmen und drei Enthaltungen zugestimmt, hier hatten die Gegner die Befürchtung, dass ein steuerfinanziertes Unternehmen auch privatwirtschaftlich tätig werden dürfe und somit anderen Unternehmen Konkurrenz machen könnte.

Den Abschluss der Sitzung bildeten zwei Bebauungsplanänderungen in Leimen-Mitte und Lingental, denen der Gemeinderat ebenfalls einstimmig zustimmte. Auch die Hinzuziehung einer externen Beraterfirma zur Unterstützung der Umstellung auf das neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen ab 2020 fand als letzter Punkt die einhellige Zustimmung des Rates.

Um 20.20 Uhr beendete Oberbürgermeister Reinwald diese dritte Sitzung des Gemeinderates, der noch ein nichtöffentlicher Teil folgte. Die nächste Sitzung findet am Donnerstag, dem 26. April 2018 wieder um 18.30 Uhr im Ferdinand-Reidel-Saal statt. Die Bevölkerung ist hierzu schon jetzt eingeladen.

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