Leimener Katzenschutz-Verordnung fordert: Freigang-Katzen kastrieren und registrieren

(am 10.11.22) In der Gemeinderatssitzung vom 29. September 2022 wurde die Katzenschutzverordnung durch den Leimener Gemeinderat beschlossen. Mit dieser Verordnung wird eine Registrierungs-, Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für alle freilaufenden Katzen im Gemeindegebiet der Großen Kreisstadt Leimen eingeführt.

Somit besteht nun für alle Katzenhalterinnen und Katzenhalter die Pflicht ihre Katze zu registrieren und von einer Tierärztin oder einem Tierarzt kennzeichnen und kastrieren zu lassen, sofern es sich um eine Freigänger-Katze handelt. Die Katzenschutzverordnung dient dem Schutz freilebender Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden durch Erkrankungen und Unterernährung wegen unkontrollierter Vermehrung oder gebietsweiser konzentrierter Überpopulation.

Die Umsetzung dieser Verordnung wird von der Stadt Leimen in Kooperation mit dem Verein Straßenkatzen e. V. übernommen. Diesbezüglich findet zurzeit ein enger Austausch statt. In den kommenden Wochen werden zur genaueren Umsetzung der Verordnung gemeinsame Informationen veröffentlicht.

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