Leimens Dr. Ulla-Schirmer-Haus:
Kunden und Mitarbeiter 100% Corona-frei

Mitarbeiter des Dr. Ulla-Schirmer-Hauses in Leimen: #Wirbleibenhier #BleibtIhrZuhause

Das Coronavirus breitet sich aus, deshalb ergreift die Evangelische Heimstiftung (EHS) und mit ihr das Dr.-Ulla-Schirmer-Haus in Leimen weitreichende Maßnahmen zum Schutz von Kunden und Mitarbeitern. Seit Anfang März ist die AG Corona als Expertengruppe zentrale Informationsstelle für Mitarbeiter und steuert den umfassenden Maßnahmenplan, der kontinuierlich aktualisiert wird. Bei allen Maßnahmen folgt die EHS den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und den Anordnungen der zuständigen Behörden auf Bundes- und Landesebene.

Pflegeheime: Strenge Maßnahmen, um Kontakte auf ein Minimum zu minimieren

  • Seit 13. März gilt generelles Besuchsverbot in allen Einrichtungen, auch für Ehrenamtliche. Ausnahmen gelten nur für Ärzte, ärztliche Therapeuten, Seelsorger und den Hospizdienst, allerdings nur mit Mundnasenschutz.
  • Alle Mitarbeiter arbeiten seit Ende März mit Mundnasenschutz.
  • Da das Risiko einer Infektion zu hoch ist, werden alle Bewohner seit Mitte März angehalten, bis auf Weiteres das Haus nicht zu verlassen und sich draußen nur noch auf den Balkonen, Terrassen oder in abgeschlossenen Gartenbereichen der Einrichtungen bewegen. Seit 8. April gilt auch laut der Corona VO des Landes Baden Württemberg ein Ausgehverbot für stationäre Einrichtungen, dass selbstverständlich auch in allen EHS-Einrichtungen befolgt wird.
  • Seit Anfang März werden keine Veranstaltungen mit externen Gästen mehr angeboten. Die öffentlichen Cafés wurden geschlossen. Auch Mitarbeitern sind Dienstreisen zu externen Veranstaltung an untersagt.
  • In allen Einrichtungen und Diensten werden seit Anfang März Hygieneschulungen wiederholt und vermehrt angeboten.
  • Alle Verdachts- und Erkrankungsfälle werden zentral erfasst, damit im Ernstfall sofort reagiert werden kann. Die Mitarbeiter vor Ort sind informiert, was in einem solchen Fall zu tun ist. Bereits bei einem Verdacht werden das Gesundheitsamt informiert und die weitere Vorgehensweise mit den zuständigen Behörden abgestimmt.
  • Die Pandemiepläne sehen zahlreiche Maßnahmen vor, die je nach Fall und Entwicklung zum Einsatz kommen, zum Beispiel: Isolierung betroffener Bewohner in Einzelzimmern, sogenannte Kohortenisolation (also Isolierung betroffener Bewohner auf einem Wohnbereich), getrennte Teams bei den Mitarbeitern und Wege, die sich nicht kreuzen (Umkleide, Treppenhaus), Bildung von Personalreserven durch Backup-Teams, Vorbereitung von Notdienstplänen, Telefonlisten von Ruheständlern und anderen Helfern, die im Notfall aktiviert werden können usw.
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