Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz (AsylbLG)

Auf der Informations-Veranstaltung zum Thema “Flüchtlings- und Asylbewerber-Unterbringung in Leimen”wurden auch die Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz (AsylbLG) – Änderung zum 01.03.2015 – vorgestellt. Diese betragen:

  • Alleinstehende – 359 €
  • Ehe- bzw. Lebenspartner – je 323 €
  • Haushaltsangehörige Erw.  – 287 €
  • Kinder 15. – 18. Lebensjahr – 283 €
  • Kinder   7. – 14. Lebensjahr – 249 €
  • Kinder bis zum 6. Lebensjahr – 217 €

Die weitere Ansprüche umfassen:

  • Anspruch auf BuT – Leistungen (Bildung u. Teilhabe)
  • Schulbeihilfe (70,-€ 1.Hj./ 30,-€ 2.Hj.)
  • Bezug von Leistungen nach SGB XII nach 15 Monaten Aufenthalt (bisher nach 48 Monaten)
  • 200,- € Freibetrag für einzusetzendes Vermögen
  • Übernahme von Behandlungskosten im Krankheitsfall bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen
  • Zahnersatz nur bei medizinischer Unaufschiebbarkeit

Quelle: Präsentationsfolien des Rhein-Neckar-Kreises

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