Leserbrief Alexander Hahn: „Happy Birthday, Grundgesetz!“
(pm – 23.5.24) Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz, die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, erlassen. Damit feiert das Grundgesetz heute seinen 75. Geburtstag.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Artikel 1 des Grundgesetzes ist elementar wichtig. Denn von der unantastbaren Würde des Menschen leiten sich alle weiteren Artikel ab.
Nach den furchtbaren Jahren der Naziherrschaft und des Zweiten Weltkrieges war es alles andere als selbstverständlich, dass das Grundgesetz auch noch in 75 Jahren gelten wird. Denn die geschriebene Verfassung ist das eine; gleichermaßen entscheidend ist, dass die darin enthaltenen Werte im Bewusstsein der Menschen verankert sind. So sagte etwa der erste Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland, Theodor Heuss: „Demokratie ist keine Glücksversicherung, sondern das Ergebnis politischer Bildung und demokratischer Gesinnung.“
Damit stellt das Grundgesetz einen Auftrag an uns alle: Es gilt, die Werte des Grundgesetzes im Alltag zu leben und zu verteidigen. In diesem Sinne freue ich mich schon auf den 100. Geburtstag unseres Grundgesetzes.
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